Betreff
KITA-Verbund Kleinmachnow Jahresabschluss zum 31.12.2021
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses
Vorlage
DS-Nr. 059/22
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeindevertretung stellt den geprüften Jahresabschluss des Eigenbetriebes KITA-Verbund Kleinmachnow zum 31.12.2021 in der Fassung vom 08.04.2022 fest.


Der Jahresabschluss mit Lagebericht wird auf der Grundlage des § 21 EigV und nach § 11 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Wirtschafts-jahres aufgestellt. Der KITA-Verbund Kleinmachnow beauftragte Herrn Dipl.-Kfm. Detlef Busch, Wirtschaftsprüfer * Steuerberater, mit der Aufstellung des Jahresabschlusses (Fassung vom 28.03.2022). Der Lagebericht 2021 wurde durch die Werkleitung des KITA-Verbundes selbst verfasst (Fassung vom 28.03.2022).

 

Die Jahresabschlussprüfung wird entsprechend den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt. Sie erfolgt in Übereinstimmung mit den §§ 316 ff. HGB und § 106 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKBVerf), den Regelungen des Abschnittes 2 der EigV sowie unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Gemäß der Drucksache Nr. 167/19 vom 12.12.2019 wurde die DORNBACH & PARTNER Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 beauftragt. Die Prüfungshandlungen wurden im Monat April 2022 durchgeführt. Nach Abschluss der Prüfungshandlungen erteilte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DORNBACH & PARTNER TREUHAND GMBH dem KITA-Verbund am 08.04.2022 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2021.

 

Mit Beschluss des Wirtschaftsplanes 2021 (DS-Nr. 147/20) vom 12.11.2020 wurde dem KITA-Verbund nach § 23 Abs. 4 (1) EigV ursprünglich ein Zuschuss für den laufenden Betrieb in Höhe von 3.080.600,00 € bewilligt. Nach den im Rahmen des Jahresabschlusses durchgeführten Buchungen wurde ein überzahlter Betrag in Höhe von 125.264,99 € als Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinde bilanziert.

 

Die Gemeindevertretung entscheidet nach § 7 Abs. 4 EigV über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses sowie über die Ergebnisverwendung.

  


Anlage

Prüfbericht (Kurzbericht, Fassung vom 08.04.2022)