Betreff
Umbau und Nutzungsänderung der Remise des Landarbeiterhauses Zehlendorfer Damm 200 zu einem Atelier, hier: Bereitstellung zusätzlicher Mittel
Vorlage
DS-Nr. 066/22
Art
Beschlussvorlage

Das Budget für das Vorhaben Umbau und Nutzungsänderung der Remise des Landarbeiter­hauses Zehlendorfer Damm 200 zu einem Atelier (Maßnahme M-000673) wird erhöht.

Nach der mit DS-Nr. 084/21 v. 09.09.2021 beschlossenen Vergabe der Generalplanungsleistungen werden im 2. Nachtragshaushalt 2022 für die Fortsetzung der Investitionsmaßnahme überplanmäßige Finanzmittel i. H. v.

60.000 EUR.

bereitgestellt.

 


Das (gemeindeeigene) Grundstück Zehlendorfer Damm 200 liegt im Umfeld des Denkmals mit Gebietscharakter „Historischen Dorfkern“ und steht als Einzeldenkmal Gutsarbeiterhaus mit Nebengebäude Zehlendorfer Damm 200 auch selbst unter Denkmalschutz. Die bauplanungsrechtlich zulässigen Nutzungsmöglichkeiten sind im Bebauungsplan KLM-BP-007 „Altes Dorf“ festgelegt (vgl. Anlage 1, Lageplan und Anlage 2, Luftbild).

Das Erdgeschoss des Haupthauses wird seit seiner Instandsetzung 2012/13 von zwei verschiedenen Kulturvereinen genutzt, die sich die Räumlichkeiten teilen. Das rückwärtig gelegene Nebengebäude, die Remise, wurde damals im Bestand gesichert.

Mit Anträgen DS-Nr. 150/18/1 vom 13.12.2018 und 163/20 vom 12.11.2020 beschloss die Gemeindevertretung, dass die Remise restauriert und zu einem Atelier umgebaut wird. Mit DS-Nr. 084/21 vom 09.09.2021 wurden die für diese Maßnahme (und für die Maßnahme Umbau und Instandsetzung des Landarbeiterhauses Zehlendorfer Damm 200 einschl. Freianlagen) erforderlichen Generalplanungsleistungen vergeben.

Umbau und Nutzungsänderung der Remise sind baugenehmigungspflichtig, ein Antrag auf Baugenehmigung ist inzwischen beim Landkreis Potsdam-Mittelmark gestellt worden, mit einer Baugenehmigung wird bis Herbst 2022 gerechnet.

Parallel hat das gem. Vergabebeschluss beauftragte Architekturbüro – Werkgruppe Kleinmachnow GbR ‑ die Kostenberechnung fortgeschrieben (vgl. Anlage 3).

Danach ist mit Stand Genehmigungsplanung – vor Ausschreibung der Bauleistungen ‑ von Gesamtkosten in Höhe von 365.968 EUR auszugehen. Im Haushalt stehen abzüglich der schon erfolgten Abrechnungen insbesondere der Leistungsphasen 1-3 noch ca. 275.000 EUR zur Verfügung.

Die im Haushalt noch zur Verfügung stehenden Mittel reichen für die Durchführung der Maßnahme nicht aus. Im 2. Nachtragshaushalt 2022 sind deshalb überplanmäßig 60.000 EUR zur Verfügung zu stellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

28.41

Teilhaushalt/Budget:

10/47

Maßnahmen-Nr:

M-000673

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

60.000,00

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage/-n:

1)      Zehlendorfer Damm 200, Lageplan

2)      ders., Luftbild

3)      Zusammenfassung Kostenberechnung, Stand Genehmigungsplanung (09.03.2022)