Betreff
Umbau und Instandsetzung des Landarbeiterhauses Zehlendorfer Damm 200 einschl. Freianlagen, hier: Bereitstellung zusätzlicher Mittel
Vorlage
DS-Nr. 067/22
Art
Beschlussvorlage

Das Budget für das Vorhaben Umbau und Instandsetzung des Landarbeiterhauses Zehlendorfer Damm 200 einschließlich Freianlagen (Maßnahme M-000673) wird erhöht.

Nach der mit DS-Nr. 084/21 v. 09.09.2021 beschlossenen Vergabe der Generalplanungsleistungen werden im 2. Nachtragshaushalt 2022 für weitere Konzeptkosten außerplanmäßige Finanzmittel i. H. v.

55.000 EUR

bereitgestellt.

 


Das (gemeindeeigene) Grundstück Zehlendorfer Damm 200 liegt im Umfeld des Denkmals mit Gebietscharakter „Historischen Dorfkern“ und steht als Einzeldenkmal Gutsarbeiterhaus mit Nebengebäude Zehlendorfer Damm 200 auch selbst unter Denkmalschutz. Die bauplanungsrechtlich zulässigen Nutzungsmöglichkeiten sind im Bebauungsplan KLM-BP-007 „Altes Dorf“ festgelegt (vgl. Anlage 1, Lageplan und Anlage 2, Luftbild).

Das Erdgeschoss des Haupthauses wird seit seiner Instandsetzung 2012/13 von zwei verschiedenen Kulturvereinen genutzt, die sich die Räumlichkeiten teilen. Das rückwärtig gelegene Nebengebäude, die Remise, wurde im Bestand gesichert.

Gegenwärtig erfolgen Planungen für das Haupthaus, nämlich die Instandsetzung der Dachkonstruktion sowie den Umbau des Dachgeschosses, und für die Neugestaltung der Außenanlagen auf dem Grundstück.

Mit DS-Nr. 084/21 vom 09.09.2021 hat die Gemeindevertretung für dieses Vorhaben (und für die Maßnahme M-000673 Umbau und Nutzungsänderung der Remise des Landarbeiter­hauses Zehlendorfer Damm 200 zu einem Atelier) die erforderlichen Generalplanungsleistungen vergeben.

Das gem. Vergabebeschluss beauftragte Architekturbüro – Werkgruppe Kleinmachnow GbR – hat inzwischen eine Kostenberechnung erarbeitet (vgl. Anlage 3).

Danach ist mit Stand Entwurfsplanung von Gesamtkosten in Höhe von 1.143.300,73 EUR auszugehen. Für die Fertigstellung der Entwurfsplanung, die der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen nach der Sommerpause 2022 in einem Errichtungsbeschluss zur Beratung und Billigung vorgelegt werden soll, sind Konzeptkosten in Höhe von 55.000 EUR erforderlich, die bisher nicht geplant waren.

Im 2. Nachtragshaushalt 2022 sind deshalb außerplanmäßig 55.000 EUR zur Verfügung zu stellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

28.41

Teilhaushalt/Budget:

10/47

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

55.000,00

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage/-n:

1)      Zehlendorfer Damm 200, Lageplan

2)      ders., Luftbild

3)      Zusammenfassung Kostenberechnung, Stand Entwurfsplanung (21.03.2022)