Betreff
Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-045-a "Schleusensiedlung“, hier: Neuabgrenzung des Geltungsbereiches
Vorlage
DS-Nr. 118/24
Art
Beschlussvorlage

1)        Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“ wird neu gefasst (vgl. Anlage 1). Die veränderte Abgrenzung des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Aufgrund des dem Bebauungsplan-Entwurf KLM-BP-045-b „Berufsbildungszentrum“ zugrunde gelegten Strukturkonzeptes, das inzwischen weiter präzisiert wurde, ist eine nochmalige, geringfügige Anpassung der Geltungsbereiche der direkt benachbarten Plangebiete KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“ und KLM-BP-045-b „Berufsbildungszentrum“ erforderlich. Der Beschluss zur Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs KLM-BP-045-b „Berufsbildungszentrum“ sowie zur Neuabgrenzung eben jenes Plangebiets wurde am 17.10.2024 mit DS-Nr. 084/24 von der Gemeindevertretung gefasst.
Das Planverfahren KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“ soll nun das in Anlage 1 abgegrenzte Gebiet mit einer Fläche von ca. 1,6 ha umfassen.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage/-en:

1)        Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“, Stand 27.08.2024

Nur zur Information:

2)        Übersicht Geltungsbereiche der Bebauungsplan-Gebiete KLM-BP-045-a und KLM-BP-045-b, Stand 27.08.2024 (nach Neuabgrenzung)

3)        Übersicht Geltungsbereiche der Bebauungsplan-Gebiete KLM-BP-045-a und KLM-BP-045-b, Stand 10.02.2023 (zu DS-Nr. 011/23 v. 23.03.2023)