1)
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“
wird neu gefasst (vgl. Anlage 1). Die veränderte Abgrenzung des
Geltungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.
Aufgrund des dem Bebauungsplan-Entwurf KLM-BP-045-b
„Berufsbildungszentrum“ zugrunde gelegten Strukturkonzeptes, das inzwischen
weiter präzisiert wurde, ist eine nochmalige, geringfügige Anpassung der
Geltungsbereiche der direkt benachbarten Plangebiete KLM-BP-045-a
„Schleusensiedlung“ und KLM-BP-045-b „Berufsbildungszentrum“ erforderlich. Der
Beschluss zur Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs KLM-BP-045-b
„Berufsbildungszentrum“ sowie zur Neuabgrenzung eben jenes Plangebiets wurde am
17.10.2024 mit DS-Nr. 084/24 von der Gemeindevertretung gefasst.
Das
Planverfahren KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“ soll nun das in Anlage 1
abgegrenzte Gebiet mit einer Fläche von ca. 1,6 ha umfassen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlage/-en:
1)
Abgrenzung des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“, Stand 27.08.2024
Nur zur
Information:
2)
Übersicht
Geltungsbereiche der Bebauungsplan-Gebiete KLM-BP-045-a und KLM-BP-045-b, Stand
27.08.2024 (nach Neuabgrenzung)
3)
Übersicht
Geltungsbereiche der Bebauungsplan-Gebiete KLM-BP-045-a und KLM-BP-045-b, Stand
10.02.2023 (zu DS-Nr. 011/23 v. 23.03.2023)