2.
Der Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt
zu machen.
3.
Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt
werden.
Problembeschreibung/Begründung:
Der für den
Bebauungsplan KLM-BP-002-i „Eigenherdsiedlung Mitte“ ursprünglich vorgesehene
Geltungsbereich umfasste die Flächen des Bannwaldes (im nördlichen Bereich),
der Feuerwehr (Grundstück Am Bannwald 1), des Zweckverbandes Bauhof
(Grundstück Am Bannwald 1a), der ehemaligen ev. Auferstehungskirche
(Jägerstieg 2) sowie der evangelischen Kindertagesstätte „Arche“
(Jägerstieg 2a).
Beginnend mit dem Jahr 2022 standen im
Geltungsbereich des (künftigen) Bebauungsplanes 002-i umfangreiche
Veränderungen an:
Der Zweckverband Bauhof TKS der
Kommunen Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf verlagerte seinen Standort nach
Stahnsdorf. Vor diesem Hintergrund beschloss die Gemeindevertretung am
24.03.2022 mit DS-Nr. 011/22 die Errichtung eines „Hauses für Generationen“
auf dem Grundstück Meiereifeld 33 und einen Neubau für die Freiwillige
Feuerwehr Kleinmachnow auf dem Grundstück am Bannwald 1, 1A.
Die bisher von Feuerwehr und vom Zweckverband Bauhof genutzten Flächen sollen zusammengefasst werden, um sie zu einem Standort entwickeln zu können, der den zunehmend anspruchsvoller werdenden Anforderungen an eine moderne und leistungsfähige Feuerwehr tatsächlich entspricht. Der derzeitige bauliche Zustand der Wache macht dringende Anpassungen, u. a. bei Flächen und Ausstattung nötig. Um Konflikten zwischen Feuerwehrnutzung und insbesondere südlich angrenzender Wohnnutzung auch künftig vorzubeugen zu können, werden Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sein.
Ebenfalls im Geltungsbereich des (künftigen) Bebauungsplanes 002-i liegt das ‑ inzwischen gemeindeeigene ‑ Grundstück der ehem. ev. Auferstehungskirche, die saniert und für soziale/ kulturelle Zwecke (Museum) umgebaut werden soll.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-002-i ist erforderlich, um für die vorstehend beschriebenen Veränderungen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Bisher
ist der Geltungsbereich des künftigen B-Planes gemäß gemeindlicher
Klarstellungssatzung (Satzung über die Festlegung der Grenzen des im
Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1
Nr. 1 BauGB, in Kraft getreten 27.09.2013) nicht dem Innenbereich
zuzuordnen.
Im Flächennutzungsplan Kleinmachnow, Stand Neubekanntmachung vom 18.01.2019 mit Deckblatt v. 11.11.2019 [zur 11. FNP-Änderung] ist der Geltungsbereich als Fläche für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen Bauhof, Feuerwehr, Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen sowie Kindertagesstätte dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird hinsichtlich der Zweckbestimmungen zu berichtigen sein.
Den Beschluss
zur Wiederaufnahme und Fortführung des Bebauungsplan-Verfahrens v. 24.03.2022
(DS-Nr. 015/22) ergänzte die Gemeindevertretung Anfang 2024 und erweiterte den bisherigen
Geltungsbereich um die Grundstücke Meiereifeld 47 und 49 sowie Im Hagen
47, 47 a, 47 b, 49 c, 51 d und 53 d (vgl. Anlage 1, neu abgegrenzter Geltungsbereich). Die
Erweiterungsfläche befindet sich bisher noch im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes KLM-BP-002-a „Eigenherd Mitte“, in der z. Zt. rechtswirksamen
Fassung (2. Änderung v. 29.01.2016). Ihre Einbeziehung war notwendig, um
Konflikten zwischen der dort angrenzenden Wohnnutzung und der künftigen
Feuerwehrnutzung vorzubeugen zu können. Für diese Grundstücke werden zusätzliche
Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sein.
Die weiteren zeichnerischen
und textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan 002-a für diese Grundstücke
sollen in den (künftigen) Bebauungsplan KLM-BP-002-i „Eigenherdsiedlung Mitte“
übernommen und im Hinblick auf den Lärmschutz je nach Erforderlichkeit ergänzt
werden.
Zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf mit der
Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B, vgl. Anlage 2)
soll nun der Öffentlichkeit und den berührten Behörden/sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu zu veranschlagen: |
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1)
Abgrenzung des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes KLM-BP-002-i „Eigenherdsiedlung Mitte“
2)
Bebauungsplan-Entwurf, bestehend aus
Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen (Stand:
11.11.2024)
Nur zur Information:
3) DS-Nr. 015/22 vom 19.05.2022,
Wiederaufnahme und Fortführung des Bebauungsplan-Verfahrens
4)
DS-Nr. 020/24
vom 16.05.2024, Änderung des Geltungsbereiches