- Zum 01.01.2025 tritt die überarbeitete Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Kleinmachnow für den Bürgersaal im Rathaus und der dazugehörenden Hausordnung in Kraft.
- Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Entgeltordnung für den Bürgersaal vom 07.12.2011 mit der damaligen Hausordnung außer Kraft.
Die derzeit geltende Benutzungs- und Entgeltordnung für den Bürgersaal stammt aus dem Jahr 2011. Mit der vorliegenden überarbeitenden Benutzungs- und Entgeltordnung für den Bürgersaal werden redaktionelle Änderungen eingearbeitet, veraltete Sachverhalte wie die Antragstellung aktualisiert und eine Preisanpassung vorgenommen.
Durch die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten unterstützt die Gemeinde Kleinmachnow eine Erweiterung des kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Lebens im Ort für breite Bevölkerungsschichten.
Die vorgeschlagenen Entgelte sind regional üblich und vergleichbar und nicht kostendeckend. Sie dienen dem teilweisen Ausgleich anfallender Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten, insbesondere der Kosten für Heizung, Elektroenergie, Reinigung sowie Wasser/Abwasser und für den Hausmeisterdienst.
Der Bürgersaal und der Vorraum des Bürgersaals inkl. Tresen und Küche können künftig online über die Homepage der Gemeinde Kleinmachnow gebucht werden.
Die neue Benutzungs- und Entgeltordnung soll zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Übersicht Entgeltsätze (§ 6)
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Einrichtung |
Berechnung |
Entgelt (netto) zzgl. MwSt. |
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a. Bürgersaal (ca. 197 m²) |
jede
Stunde |
50,00 € (bisher: 22,00 €) |
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b. Vorraum des Bürgersaals inkl. Tresen (ca. 95 m²) |
jede Stunde |
22,00 € (bisher: 11,00 €) |
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c. Küchenbenutzung (inkl. Geräte, ohne Geschirr) |
pauschal |
15,00 € (bisher: 5,00 €) |
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d. Benutzung technischer Einrichtungen*1 |
pauschal |
50,00 € (bisher: 10,00 €) |
*1 beinhaltet die Benutzung von Beamer, Leinwand, Tontechnik
und Lichttechnik. Ein Techniker kann nicht gestellt werden und ist selbst zu
beauftragen!
Übersicht der Ermäßigungen
(§ 7)
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Kostenfreie
Benutzung |
50%
Ermäßigung auf Entgeltsätze |
ohne
Ermäßigung |
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im Auftrag oder auf Einladung der Gemeinde |
gemeinnützige
juristische Personen sowie ohne Rücksicht auf die Rechtsform
jeder Verband, Initiative und Organisation, zu der sich natürliche Personen
zu einem gemeinsamen gemeinnützigen
Zweck zusammengeschlossen haben |
Private und gewerbliche Anmietungen |
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Benutzungen an denen ein kommunales Interesse besteht |
demokratische Parteien,
Bürgerinitiativen und Wählergemeinschaften solange sie in der Gemeinde
vertreten sind |
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Schulen, Kitas und Horte
in Trägerschaft der Gemeinde Kleinmachnow |
Schulen, Kitas und Horte in öffentlicher Trägerschaft |
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Kirchen und mildtätigen oder
kirchlichen Zwecken dienende Organisationen |
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Sozialverbände
und Gewerkschaften |
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Anlagen:
- Benutzungs- und Entgeltordnung für den Bürgersaal im Rathaus
Kleinmachnow ab 01.01.2025
- Hausordnung
