Betreff
Benutzungs- und Entgeltordnung für den Bürgersaal im Rathaus Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 149/24
Art
Beschlussvorlage
  1. Zum 01.01.2025 tritt die überarbeitete Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Kleinmachnow für den Bürgersaal im Rathaus und der dazugehörenden Hausordnung in Kraft.
  2. Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Entgeltordnung für den Bürgersaal vom 07.12.2011 mit der damaligen Hausordnung außer Kraft.

Die derzeit geltende Benutzungs- und Entgeltordnung für den Bürgersaal stammt aus dem Jahr 2011. Mit der vorliegenden überarbeitenden Benutzungs- und Entgeltordnung für den Bürgersaal werden redaktionelle Änderungen eingearbeitet, veraltete Sachverhalte wie die Antragstellung aktualisiert und eine Preisanpassung vorgenommen.

Durch die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten unterstützt die Gemeinde Kleinmachnow eine Erweiterung des kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Lebens im Ort für breite Bevölkerungsschichten.

 

Die vorgeschlagenen Entgelte sind regional üblich und vergleichbar und nicht kostendeckend. Sie dienen dem teilweisen Ausgleich anfallender Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten, insbesondere der Kosten für Heizung, Elektroenergie, Reinigung sowie Wasser/Abwasser und für den Hausmeisterdienst.

 

Der Bürgersaal und der Vorraum des Bürgersaals inkl. Tresen und Küche können künftig online über die Homepage der Gemeinde Kleinmachnow gebucht werden.

 

Die neue Benutzungs- und Entgeltordnung soll zum 01.01.2025 in Kraft treten.

 

 

Übersicht Entgeltsätze (§ 6)

Einrichtung

Berechnung

Entgelt (netto) zzgl. MwSt.

a. Bürgersaal (ca. 197 m²)

jede Stunde

50,00 € (bisher: 22,00 €)

b. Vorraum des Bürgersaals inkl. Tresen (ca. 95 m²)

jede Stunde

22,00 € (bisher: 11,00 €)

c. Küchenbenutzung (inkl. Geräte, ohne Geschirr)

pauschal

15,00 € (bisher: 5,00 €)

d. Benutzung technischer Einrichtungen*1

pauschal

50,00 € (bisher: 10,00 €)

*1 beinhaltet die Benutzung von Beamer, Leinwand, Tontechnik und Lichttechnik. Ein Techniker kann nicht gestellt werden und ist selbst zu beauftragen!

 

 

Übersicht der Ermäßigungen (§ 7)

 

Kostenfreie Benutzung

50% Ermäßigung auf Entgeltsätze

ohne Ermäßigung

im Auftrag oder auf Einladung der Gemeinde

gemeinnützige juristische Personen sowie ohne Rücksicht auf die Rechtsform jeder Verband, Initiative und Organisation, zu der sich natürliche Personen zu einem gemeinsamen gemeinnützigen Zweck zusammengeschlossen haben

Private und gewerbliche Anmietungen

Benutzungen an denen ein kommunales Interesse besteht

demokratische Parteien, Bürgerinitiativen und Wählergemeinschaften solange sie in der Gemeinde vertreten sind

 

Schulen, Kitas und Horte in Trägerschaft der Gemeinde Kleinmachnow

Schulen, Kitas und Horte in öffentlicher Trägerschaft

 

 

Kirchen und mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienende Organisationen

 

 

Sozialverbände und Gewerkschaften

 

 


Anlagen:

  1. Benutzungs- und Entgeltordnung für den Bürgersaal im Rathaus Kleinmachnow ab 01.01.2025
  2. Hausordnung