Betreff
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplans KLM-BP-022 "Alte Zehlendorfer Villenkolonie" für genehmigungsfreie Vorhaben (Auslegungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 020/12
Art
Beschlussvorlage

1.    Das mit DS-Nr. 064/11 vom 05.05.2011 eingeleitete Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022 für den in Anl. 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird unter der Bezeichnung
2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ für genehmigungsfreie Vorhaben
weitergeführt. Dieser Beschluss und die damit verbundene Änderung der Bezeichnung sind öffentlich bekannt zu machen.

2.    Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ für genehmigungsfreie Vorhaben (vgl. Anl. 2) sowie die Begründung werden gebilligt.

3.    Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

4.    Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

5.    Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.


 

Die Gemeindevertretung hat am 05.05.2011 (DS-Nr. 064/11) die Aufstellung einer 2. Änderung des Bebauungsplans KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ beschlossen. Für das Aufstellungsverfahren wurde das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB gewählt, da von dem beabsichtigten Änderungsumfang – Anordnung und Gestaltung von genehmigungsfreien Vorhaben – die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange kann bei dem vereinfachten Verfahren abgesehen werden.

 

Erläuterungen zur Zulässigkeit von Nebenanlagen

Im rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-022 (i. d. F. der 1. Änderung) sind „Garagen, über­dachte Stellplätze und offene Stellplätze“ nur ab einem Mindestabstand von 6,0 m zur Straßen­begrenzungslinie zulässig. Zu Nebenanlagen i. S. d. § 14 Abs. 1 BauNVO, wie z. B. Schuppen oder Gartenhäuser, werden keine Festsetzungen getroffen.

Städtebauliches Ziel ist es, den Vorgartenbereich von baulichen Anlagen weitgehend frei zu halten, um das Orts- und Landschaftsbild zu bewahren und eine offene und durchgrünte Bebauungsstruktur zu erreichen.

Aus diesem Grund sollen auch Nebenanlagen wie Schuppen und Gartenhäuser etc., nicht jedoch Einfriedungen und Müllboxen, im Geltungsbereich des Bebauungsplans künftig nur ab einem Mindestabstand von 6,0 m zur Straßenbegrenzungslinie zulässig sein.

Der Vorschlag der Verwaltung zur Vermeidung übermäßiger Versiegelung der Grundstücke, analog anderer Plangebiete, offene Stellplätze künftig im Vorgartenbereich zuzulassen, war in der Sitzung des Bauausschusses vom 21.02.2011 abgelehnt worden und bleibt daher unberücksichtigt.

 

Erläuterungen zur Zulässigkeit von Einfriedungen

Vor dem Hintergrund des Bestandes sollen die Regelungen zur Höhe und Gestaltung von Einfriedungen überarbeitet werden (vgl. Anlage 3).

 

Nach Billigung des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplans KLM-BP-022 durch die Gemeindevertretung soll dieser auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2012

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

(1)      Abgrenzung des Geltungsbereiches

(2)      Entwurf Textliche Festsetzungen, Stand 06.08.2012 und derzeit wirksame Fassung der zu ändernden / zu ergänzenden Festsetzungen (Stand 30.10.2001)

Nur zu Information:

(3)      Erläuterungen zur Änderung der Regelungen zu Einfriedungen

(4)      Karte „Übersicht Höhe straßenseitiger Einfriedungen“ (Bestandsaufnahme 05/2012)

(5)      Karte „Übersicht Errichtungszeitpunkt straßenseitiger Einfriedungen“ (Bestandsaufnahme 05/2012)