Der
Erbbaurechtsvertrag zur UR-Nr. 77/2012 vom 17. August 2012, geschlossen vor dem
Notar Klaus Braun, geschäftsansässig Barbarossastraße 2 in 10781 Berlin, über
das Grundstück in Kleinmachnow, Flur 12 Flurstück 1554, Sportfläche
Tennisplatzanlage Fontanestraße, zwischen der Gemeinde Kleinmachnow und dem
Tennis-Club Kleinmachnow 1961 e.V., Fontanestraße 31, wird genehmigt.
Sämtliche
von Frau Jutta Lorenz, geboren am 20.12.1954, dienstansässig Adolf-Grimme-Ring
10 in 14532 Kleinmachnow zur UR-Nr. 77/2012 des o.g. Notars abgegebenen
Erklärungen werden genehmigt.
Die
Gemeinde ist Eigentümerin des Grundstücks Flur 12 Flurstück 1554 mit einer
Gesamtgröße von 9.196 m² eingetragen im Grundbuch von Kleinmachnow Blatt 7796
lfd. Nr. 7 des Bestandes.
Das
Grundstück ist bebaut mit einem nicht unterkellerten eingeschossigen
Mehrzweckgebäude sowie mit einer 7-Platz-Tennisanlage. Das Grundstück ist
verpachtet an den Tennis-Club Kleinmachnow 1961 e.V. Platz 7 darf vereinbarungsgemäß durch die
Sportpark Kleinmachnow Betriebs GmbH genutzt werden. Wegen nicht ausreichender
Sanitäranlagen und Umkleiden ist wiederum den Tennis-Club-Mitgliedern die
Nutzung der Anlagen im Sportpark gestattet.
Wegen
der unzulänglichen räumlichen Bedingungen im Mehrzweckgebäude beabsichtigt der
Tennis-Club Kleinmachnow 1961 e.V. auf dem Grundstück die Errichtung eines
Vereins-, Büro- und Umkleidegebäudes einschließlich Sanitäranlagen. Gemäß
Vorbescheid des Landkreises Potsdam-Mittelmark, Untere Bauaufsichtsbehörde, vom
19.04.2012 kann ein Vereinsheim, welches den Inhalten des Vorbescheides
entspricht, errichtet werden.
Der
Tennis-Club Kleinmachnow 1961 e.V. bemüht sich seit Jahren um die Verbesserung
der räumlichen Bedingungen für die Mitglieder (per 31.12.2011: 341 Mitglieder,
davon 78 unter 18 Jahre).
Um
die Investitionen auf dem Grundstück für den Verein zu sichern und das
Grundstück nicht veräußern zu müssen, wurde der Abschluss eines
Erbbaurechtsvertrages verhandelt. Damit endet der bisherige Pachtvertrag.
Das
Erbbaurecht ist für die Dauer von 66 Jahren ab Grundbucheintragung gerechnet,
zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes von Tennisplätzen und der
erforderlichen Baulichkeiten (gemäß Vorbescheid vom 19.04.2012) sowie deren
Unterhaltung geschlossen.
Der
Erbbauzins beträgt jährlich 3% von 29,00 €, dem Bodenwert ermittelt nach
Gutachten vom 09.09.2008, Büro Springer, mithin 0,87 € pro m² im Jahr.
Da
eine Fläche von ca. 117 m² als Wendekreis dienen soll, ist der Erbbauzins für
9.079 m² jährlich fällig in Höhe von 7.898,73 €. Die Anpassung des Zinses an
den Lebenshaltungsindex ist vereinbart, erstmals jedoch nach 5 Jahren.
Die
Gemeinde überlässt dem Erbbaurechtsnehmer die bisherigen Aufbauten. Bei
Heimfall ist der Wert zu verrechnen.
Hinsichtlich
des Platzes 7 ist dessen Weiternutzung durch den Sportpark auch künftig
gesichert.
Der
Erbbaurechtsnehmer trägt die Kosten und Steuern dieses Vertrages.
Die
Lage des Grundstücks entnehmen Sie der beigefügten Karte.
Der
Vertrag liegt zur Einsichtnahme vom 28.08.2012 bis zum 08.11.2012 aus.
Anlage:
Flurkartenauszug