Betreff
Abwägung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 "Seeberg" für Stellplatzflächen der Freien Waldorfschule Kleinmachnow e.V. (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 152/12
Art
Beschlussvorlage

1)       Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“ für Stellplatzflächen der Freien Waldorfschule Kleinmachnow e.V. eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in Anlagen 2 und 3 dargestellt.

 

2)       Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher Belan­ge, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Grün­de anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.


Der Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow am 16.04.2010 in Kraft. Er setzt u. a. fest, innerhalb welcher Fläche die Freie Waldorfschule Kleinmachow e. V. die für sie erforderlichen Stellplätze realisieren darf.

 

Mit DS-Nr. 007/11 vom 10.02.2011 leitete die Gemeindevertretung ein Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 ein, um die Anordnung von Stellplätzen der Waldorf­schule an­statt auf einer Fläche entlang der Schopfheimer Allee auf einer östlich separat gele­genen Fläche planungsrechtlich vorzubereiten. Bei dieser Fläche handelt es sich um einen Teil des ehemaligen Kohlenlagerplatzes, im Bebauungsplan KLM-BP-025 bisher als zur Entsiegelung und Wiederauf­forstung vorgesehene Fläche „N 6“ bezeichnet. Diese Fläche war schon im Jahr 2007 als möglicher Stellplatz-Standort mit untersucht, aber damals als städtebaulich nicht geeig­net verworfen worden (Geltungsbereich der 1. Änderung vgl. Anl. 1).

Da die jetzt in Aussicht genommene Fläche „N 6“ zur Kompensation von Eingriffen an anderer Stelle auf dem Seeberg vorgesehen war, wurde auch die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan 025 überarbeitet.

 

Die parallel zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes ebenfalls erforderliche Ände­rung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (FNP) ist im Rahmen des Verfahrens zur 13. Ände­rung des FNP für Waldflächen erfolgt.

 

Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren aufgestellt.

 

Die Gemeindevertretung billigte mit DS-Nr. 061/12 vom 14.06.2012 den Entwurf der Satzung. Wäh­rend der daraufhin durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf (Auslegung, Zeit­raum 09.07. – 10.08.2012) gingen keine Stellungnahmen ein (vgl. Anl. 2). Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anl. 3 dargestellten Form abgewogen werden.

 

Hinweis:

Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden und die vorliegenden Fachgutachten können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, Fach­dienst Stpl./BauO, Zimmer 2.04 ein­gesehen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO: 11.672,57

Budget/Teilhaushalt:

50/18

 Finanz-HH 2012

EURO: 11.672,57

Produktgruppe:

5110

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen

1)       Abgrenzung Geltungsbereich 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“

Abwägungsmaterialien:

2)       Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 09.07. – 10.08.2012)

3)       Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (Zeitraum Juli/August 2012)