1)
Die Stellungnahmen, die im Rahmen der
Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf der
1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“ für Stellplatzflächen
der Freien Waldorfschule Kleinmachnow e.V. eingegangen sind, wurden geprüft. Das
Ergebnis ist in Anlagen 2 und 3 dargestellt.
2)
Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen
vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die
Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.
Mit
DS-Nr. 007/11 vom 10.02.2011 leitete die Gemeindevertretung ein Verfahren
zur 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 ein, um die Anordnung von Stellplätzen
der Waldorfschule anstatt auf einer Fläche entlang der Schopfheimer Allee auf
einer östlich separat gelegenen Fläche planungsrechtlich vorzubereiten. Bei
dieser Fläche handelt es sich um einen Teil des ehemaligen Kohlenlagerplatzes,
im Bebauungsplan KLM-BP-025 bisher als zur Entsiegelung und Wiederaufforstung
vorgesehene Fläche „N 6“ bezeichnet. Diese Fläche war schon im Jahr 2007
als möglicher Stellplatz-Standort mit untersucht, aber damals als städtebaulich
nicht geeignet verworfen worden (Geltungsbereich der 1. Änderung vgl. Anl. 1).
Da
die jetzt in Aussicht genommene Fläche „N 6“ zur Kompensation von
Eingriffen an anderer Stelle auf dem Seeberg vorgesehen war, wurde auch die
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan 025 überarbeitet.
Die
parallel zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes ebenfalls
erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (FNP) ist im
Rahmen des Verfahrens zur 13. Änderung des FNP für Waldflächen erfolgt.
Der Bebauungsplan wird im
Normalverfahren aufgestellt.
Die Gemeindevertretung billigte mit
DS-Nr. 061/12 vom 14.06.2012 den Entwurf der Satzung. Während der
daraufhin durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf (Auslegung,
Zeitraum 09.07. – 10.08.2012) gingen keine Stellungnahmen ein (vgl. Anl. 2). Die im Rahmen der
Beteiligung der Behörden eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anl. 3 dargestellten Form
abgewogen werden.
Hinweis:
Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden /
sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden und die vorliegenden
Fachgutachten können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der
Fachausschüsse im Rathaus, Fachdienst Stpl./BauO, Zimmer 2.04 eingesehen
werden.
Anlagen
1)
Abgrenzung
Geltungsbereich 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“
Abwägungsmaterialien:
2) Beteiligung der
Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 09.07. – 10.08.2012)
3) Beteiligung der Behörden
/ sonstigen Träger öffentlicher Belange (Zeitraum Juli/August 2012)