1)
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet
entsprechend dem heutigen Abwägungsergebnis auf der Grundlage des
Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)
– BauGB –
die 1.
Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“, bestehend aus
Teil A: Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung), Maßstab im Original:
1 : 1.000 und
Teil B: Textliche Festsetzungen
als Satzung.
2)
Die
entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.
3)
Der
Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss)
sowie Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten die Satzung mit der
Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über ihren Inhalt
verlangt werden kann, sind ortüblich bekannt zu machen.
Das Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung
des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“ für Stellplatzflächen der Freien
Waldorfschule Kleinmachnow e.V. (B-Plan; Geltungsbereich vgl. Anlage 1) geht zurück auf den
Aufstellungsbeschluss vom 10.02.2011.
Die
parallel zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes ebenfalls
erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (FNP) ist im
Rahmen des Verfahrens zur 13. Änderung des FNP für Waldflächen erfolgt.
Mit dem B-Plan wird angestrebt, die
Anordnung von Stellplätzen der Waldorfschule anstatt auf einer Fläche südlich
entlang der [künftigen] Schopfheimer Allee auf einer östlich separat gelegenen
Fläche planungsrechtlich vorzubereiten. Der bisher für Stellplätze vorgesehene
Bereich wird neu als Grünfläche festgesetzt.
Nach Durchführung der erforderlichen
Verfahrensschritte (insbesondere: Beteiligungen der Öffentlichkeit mittels
frühzeitiger Beteiligung am 12.04.2011 und öffentlicher Auslegung im Zeitraum
09.07. bis 10.08.2012 sowie parallel den Beteiligungen der Behörden /
sonstigen Träger öffentlicher Belange und erfolgter Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen kann die
1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025
„Seeberg“
als
Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.
Anlagen:
1) Abgrenzung
Geltungsbereich 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“
1. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-025, bestehend aus
2) Teil A Zeichnerische
Festsetzungen (Planzeichnung, verkleinert) und
3) Teil B Textliche
Festsetzungen
4) Begründung