Betreff
Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 "Seeberg" für Stellplatzflächen der Freien Waldorfschule Kleinmachnow e.V.
Vorlage
DS-Nr. 153/12
Art
Beschlussvorlage

1)         Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heutigen Abwägungsergebnis auf der Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekannt­machung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) – BauGB –
die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“, bestehend aus
Teil A: Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung), Maßstab im Original: 1 : 1.000 und
Teil B: Textliche Festsetzungen
als Satzung.

2)         Die entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.

3)         Der Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) sowie Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten die Satzung mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über ihren Inhalt verlangt werden kann, sind ortüblich bekannt zu machen.

 


Das Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“ für Stellplatzflächen der Freien Waldorfschule Kleinmachnow e.V. (B-Plan; Geltungsbereich vgl. Anla­ge 1) geht zurück auf den Aufstellungsbeschluss vom 10.02.2011.

 

Die parallel zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes ebenfalls erforderliche Ände­rung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (FNP) ist im Rahmen des Verfahrens zur 13. Ände­rung des FNP für Waldflächen erfolgt.

 

Mit dem B-Plan wird angestrebt, die Anordnung von Stellplätzen der Waldorf­schule an­statt auf einer Fläche südlich entlang der [künftigen] Schopfheimer Allee auf einer östlich separat gele­ge­nen Fläche planungsrechtlich vorzubereiten. Der bisher für Stellplätze vorgesehene Bereich wird neu als Grünfläche festgesetzt.

Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte (insbesondere: Beteiligungen der Öffent­lichkeit mittels frühzeitiger Beteiligung am 12.04.2011 und öffentlicher Auslegung im Zeitraum 09.07. bis 10.08.2012 sowie pa­rallel den Beteiligungen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Be­lange und erfolgter Abwägung der ein­gegan­genen Stellungnahmen kann die

1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“

als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO: 11.672,57

Budget/Teilhaushalt:

50/18

 Finanz-HH 2012

EURO: 11.672,57

Produktgruppe:

5110

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1)      Abgrenzung Geltungsbereich 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“

1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025, bestehend aus

2)      Teil A Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung, verkleinert) und

3)      Teil B Textliche Festsetzungen

4)      Begründung