Betreff
B-Plan KLM-BP025 "Seeberg", Schopfheimer Allee - Änderung des städtebaulichen Vertrages
Vorlage
DS-Nr. 154/12
Art
Antrag

Der Bürgermeister wird beauftragt,

1.   mit der BBIS (Berlin-Brandenburg International School) die Vereinbarungen zum B-Plan KLM-BP-025 zur Straßenfläche "Schopfheimer Allee" (sogenannte B-Straße) sowie zur sogenannten A-Straße, inklusive Anbindungen Karl-Marx-Straße sowie Adolf-Grimme-Ring Ost und Adolf-Grimme-Ring West, dahingehend zu verhandeln, dass die vorgenannten Straßenflächen auf dem Flurstück 301 im derzeitigen Eigentum der BBIS verbleiben und nicht öffentlich gewidmete Straßen sind,

2.   das B-Plan-Verfahren zur Änderung des B-Planes KLM-BP-025 entsprechend zu veranlassen,

3.    die Zuwegung der Waldorf-Schule sowie des Waldorf-Kindergartens und der 3. Grundschule (bis 06/2015) mit der BBIS grundbuchrechtlich zu sichern.


Das Gelände der BBIS ist durch die Straßenanbindung "Am Hochwald" an das öffentliche Straßennetz angeschlossen. Weitere Straßenanbindungen vom Adolf-Grimme-Ring (Ost/West) sowie Karl-Marx-Straße sind für die BBIS von Interesse, jedoch für die Gemeinde Kleinmachnow nicht zwingend notwendig als "öffentlich gewidmete Straße" vorzusehen.

 

Mit dem Antrag wird das Ziel verfolgt, dass die BBIS ihre Straßenplanung auf dem Gelände der BBIS selbst finanzieren und ausführen kann. Durch die Aufhebung der Funktion als "öffentliche Straße" wird die BBIS in die Lage versetzt, ihre Anforderungen an die Straßenplanung in vollem Umfang umzusetzen und als Privatstraße auf den im B-Plan KLM-BP-025 festgelegten Flächen eigenständig zu bauen und zu betreiben.

 

Der Vertreter der Geschäftsführung der BBIS, Herr Dolata, hat mehrfach mündlich mitgeteilt, dass die BBIS gerne bereit ist, die Straßenanbindung selbst zu übernehmen und nicht die Erfordernis einer "öffentlichen Straße" wollte. Diesem Wunsch der BBIS sollte nun Folge geleistet werden.