1. Die Gemeinde Kleinmachnow gründet zusammen mit
der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf eine gemeinsame Besitz- und
Betriebsgesellschaft in Form einer GmbH. Diese Gesellschaft lautet auf den
Namen „Freibad Kiebitzberge GmbH“
(nachfolgend „die Gesellschaft“). Die Gemeinde Kleinmachnow hält 49,8 %, die
Stadt Teltow 30,2 % und die Gemeinde Stahnsdorf 20 % der Gesellschaftsanteile.
2. Dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung (Anlage 2) mit der Stadt Teltow und der
Gemeinde Stahnsdorf wird zugestimmt.
3. Der Gesellschaftsvertrag (Anlage 3) der Gesellschaft wird beschlossen. Als Geschäftsführer
der Gesellschaft wird vorläufig der Bürgermeister der Gemeinde Kleinmachnow,
Herr Michael Grubert, bestellt.
4. Dem Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages (Anlage 4) mit der Gesellschaft wird zugestimmt.
5. Der Bürgermeister wird mit der Vornahme der
für die Umsetzung der Beschlüsse zu 1. bis 4. erforderlichen Maßnahmen,
Willenserklärungen und Rechtserklärungen beauftragt. Er hat über den Stand der
laufenden Umsetzung regelmäßig bzw. nach Umsetzung abschließend in der
Gemeindevertretung zu informieren.
6. Für den Fall, dass sich auf Grund rechtlicher
Änderungen oder auf Grund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die
Aufsichtsbehörde, das Finanzamt oder das Registergericht Änderungen an den Verträgen
als notwendig erweisen sollten, wird der Bürgermeister ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen,
soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.
Über die Änderungen ist die Gemeindevertretung zu informieren.
Anlagen
1. Gründungsbericht nebst Anlage
2. Kooperationsvereinbarung
3. Gesellschaftsvertrag
Ausgehend vom Beschluss zur DS-Nr. 195/11 vom
09.02.2012 sind die weiteren Untersuchungen zur Gründung einer gemeinsamen
Besitz-Betriebsgesellschaft abgeschlossen. Auf einer Informationsveranstaltung
am 15. August 2012, zu der die Mitglieder der Vertretungen der Kommunen Teltow,
Stahnsdorf und Kleinmachnow eingeladen waren, wurden die
Untersuchungsergebnisse durch die Berater, Dombert Rechtsanwälte und PSPC
Private Sector Participation Consult GmbH, vorgestellt. Nunmehr sind die
Voraussetzungen dafür gegeben, dass der vorliegende Gründungsbeschluss durch
die einzelnen Vertretungen gefasst werden kann. Der vorliegende Beschluss konkretisiert
bzw. ändert den Beschluss DS-Nr. 195/11 in Ziff. I.2 (Konkretisierung) und
Ziff. I.3 (Änderung) dahingehend, dass das Freibad nicht als Sacheinlage in die
gemeinsame Gesellschaft eingebracht wird, sondern das Erbbaupachtmodell gewählt
wurde. Die ausführliche Begründung zu dieser Drucksache kann dem beiliegenden
Gründungsbericht (Anlage 1) entnommen
werden.
Die finanzielle Belastung der Gemeinde
Kleinmachnow stellt sich für die Jahre 2013 bis 2017 wie folgt dar:
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Anteil
Bareinlage 498.000 Euro pro Jahr
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Zuführung
Kapitaleinlage 199.200 Euro pro Jahr
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Ab
2018 jährliche Zuführung in die Kapitalrücklage in Höhe von 199.200 Euro pro
Jahr
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Einnahme
aus Erbpachtzins 47.100 Euro pro Jahr