Betreff
Gründung der Freibad Kiebitzberge GmbH
Vorlage
DS-Nr. 157/12
Art
Beschlussvorlage

1.  Die Gemeinde Kleinmachnow gründet zusammen mit der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf eine gemeinsame Besitz- und Betriebsgesellschaft in Form einer GmbH. Diese Gesellschaft lautet auf den Namen „Freibad Kiebitzberge GmbH“ (nachfolgend „die Gesellschaft“). Die Gemeinde Kleinmachnow hält 49,8 %, die Stadt Teltow 30,2 % und die Gemeinde Stahnsdorf 20 % der Gesellschaftsanteile.

2.  Dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung (Anlage 2) mit der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf wird zugestimmt.

3.  Der Gesellschaftsvertrag (Anlage 3) der Gesellschaft wird beschlossen. Als Geschäftsführer der Gesellschaft wird vorläufig der Bürgermeister der Gemeinde Kleinmachnow, Herr Michael Grubert, bestellt.

4.  Dem Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages (Anlage 4)  mit der Gesellschaft wird zugestimmt.

5.  Der Bürgermeister wird mit der Vornahme der für die Umsetzung der Beschlüsse zu 1. bis 4. erforderlichen Maßnahmen, Willenserklärungen und Rechtserklärungen beauftragt. Er hat über den Stand der laufenden Umsetzung regelmäßig bzw. nach Umsetzung abschließend in der Gemeindevertretung zu informieren.

6.  Für den Fall, dass sich auf Grund rechtlicher Änderungen oder auf Grund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde, das Finanzamt oder das Registergericht Änderungen an den Verträgen als notwendig erweisen sollten, wird der Bürgermeister  ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird. Über die Änderungen ist die Gemeindevertretung zu informieren.

    

 

Anlagen

1.  Gründungsbericht nebst Anlage

2.  Kooperationsvereinbarung

3.  Gesellschaftsvertrag

4.  Erbbaurechtsvertrag


Ausgehend vom Beschluss zur DS-Nr. 195/11 vom 09.02.2012 sind die weiteren Untersuchungen zur Gründung einer gemeinsamen Besitz-Betriebsgesellschaft abgeschlossen. Auf einer Informationsveranstaltung am 15. August 2012, zu der die Mitglieder der Vertretungen der Kommunen Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow eingeladen waren, wurden die Untersuchungsergebnisse durch die Berater, Dombert Rechtsanwälte und PSPC Private Sector Participation Consult GmbH, vorgestellt. Nunmehr sind die Voraussetzungen dafür gegeben, dass der vorliegende Gründungsbeschluss durch die einzelnen Vertretungen gefasst werden kann. Der vorliegende Beschluss konkretisiert bzw. ändert den Beschluss DS-Nr. 195/11 in Ziff. I.2 (Konkretisierung) und Ziff. I.3 (Änderung) dahingehend, dass das Freibad nicht als Sacheinlage in die gemeinsame Gesellschaft eingebracht wird, sondern das Erbbaupachtmodell gewählt wurde. Die ausführliche Begründung zu dieser Drucksache kann dem beiliegenden Gründungsbericht (Anlage 1) entnommen werden.  

 

Die finanzielle Belastung der Gemeinde Kleinmachnow stellt sich für die Jahre 2013 bis 2017 wie folgt dar:

-          Anteil Bareinlage 498.000 Euro pro Jahr

-          Zuführung Kapitaleinlage 199.200 Euro pro Jahr

-          Ab 2018 jährliche Zuführung in die Kapitalrücklage in Höhe von 199.200 Euro pro Jahr

-          Einnahme aus Erbpachtzins 47.100 Euro pro Jahr


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2012

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr: