a.) Die gemeindeeigene
Gesellschaft Sportstätten Kleinmachnow GmbH ist zu liquidieren.
b.) Der Geschäftsführer Herr
M. Ecker wird als Geschäftsführer abberufen.
c.) Herr M. Ecker wird zum
Liquidator bestellt und mit der Durchführung der Liquidation der Sportstätten
Kleinmachnow GmbH beauftragt.
Auf der Grundlage des Beschlusses der
Gemeindevertretung vom 05. Juni 2008 (DS-Nr.: 130/08) wurde das Kapitalvermögen
der Gesellschaft an die Gesellschafterin zurück übertragen. Gleichfalls wurden
alle Forderungen und Verbindlichkeiten aus bestehenden Verträgen der
Gesellschaft auf die Gesellschafterin übertragen.
Um den Finanzbedarf der Gesellschaft weiterhin zu
sichern, wurde der Vertrag zwischen der Gemeinde und der Gesellschaft,
bezüglich der Verpachtung der Gaststätte „Böhmisches Gasthaus Havel“ aufrechterhalten.
Im Rahmen der Liquidation der Gesellschaft kann der Vertrag aufgelöst werden
und die Gemeinde kann dann über den Pachterlös direkt verfügen.
Die Übertragung des Kapitalvermögens und die damit
verbundene Vorbereitung einer Liquidation der Gesellschaft ist notwendig, da
das Tätigkeitsfeld der Gesellschaft in den Vorjahren sich auf nur noch zwei
Gegenstände des Unternehmens minimiert hat. Damit war durch den zur Verfügung
stehenden finanziellen Rahmen ein Existieren der Gesellschaft nur auf niedrigstem
Stand, das heißt ohne eigene Erweiterungsmöglichkeiten möglich. Da sich keine
Weiterentwicklungsmöglichkeit der Gesellschaft abzeichnete, war ein
öffentlicher Zweck nicht mehr gegeben. Die Gemeinde war und ist in der Lage,
die verbliebenen Aufgaben in Eigenregie zu erledigen.
Laut vorgenanntem Gemeindevertreterbeschluss war nach
Übertragung des Kapitalvermögens somit die Liquidation der Gesellschaft
einzuleiten und ein Liquidator zu bestellen.
Da zu diesem Zeitpunkt noch eine Verpflichtung der
Gesellschaft aus dem Gesellschaftervertrag zur SportForum Kleinmachnow GmbH
bestand, konnten die hierzu notwendigen Schritte zum damaligen Zeitpunkt noch
nicht eingeleitet werden.
Die Gesellschaft hat mit Zustimmung der Gemeinde,
zusammen mit einem privaten Investor, in den 90-er Jahren die SportForum
Kleinmachnow GmbH gegründet, welche wiederum das SportForum in den
Kiebitzbergen errichtete. Nachdem die Gläubigerin des Investitionskredites, die
Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam, feststellen musste, dass das
Management der SportForum Kleinmachnow GmbH nicht in der Lage war ihren
Kreditverpflichtungen nachzukommen und die Gesellschafter sich nicht bereit
erklärten hier finanzielle Beiträge zu leisten, wurde der Kredit in voller Höhe
fällig gestellt. Damit war die SportForum Kleinmachnow GmbH nicht mehr
handlungsfähig und musste 2003 Insolvenz anmelden.
Die anteilige Einlage der Gesellschafterin
Sportstätten Kleinmachnow GmbH erfolgte durch Einbringung des für die
Errichtung des SportForums notwendigen Grundstückes durch Abschluss eines
Erbbaurechtsvertrages. Von der in diesem Zusammenhang für 66 Jahre
kapitalisierten Erbbaupacht in Höhe von insgesamt 600T€, wurden 400T€ als
Stammeinlage in die SportForum Kleinmachnow GmbH eingebracht.
Mit der Liquidation der SportForum Kleinmachnow GmbH
im Rahmen des Insolvenzverfahrens, ist diese Einlage in Höhe von 400T€ für die Gesellschaft verloren. Der Restbetrag
in Höhe von 200T€ ist nach Auslaufen des Erbbaurechtsvertrages (66 Jahre) an
den Erbbaurechtsgeber (jetzt Gemeinde Kleinmachnow, Grundstückseigentümer) vom
Erbbaurechtsnehmer (jetzt Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam,
Verpächter des Gebäudes an den Sportpark) zu zahlen. Diese Verpflichtung ist
grundbuchlich gesichert.
Bevor diese jetzt vorliegende Entscheidung des
Amtsgerichtes Potsdam zum Vermögen der SportForum Kleinmachnow GmbH nicht
bekannt war, konnte keine Entscheidung zur Liquidaton der Gesellschaft gefasst
werden. Lt. dem vom Amtsgericht Potsdam bestätigten Schlussbericht des
Insolvenzverwalters der SportForum Kleinmachnow GmbH ist keine Ausschüttung aus
der verbliebenen Insolvenzmasse an die Gesellschaft vorgesehen, zumal die
Anträge der Gesellschaft bei Insolvenzeröffnung bereits abgelehnt wurden.
Mit Beschlussfassung des Amtsgerichtes Potsdam zum
Insolvenzverfahren über das Vermögen der SportForum Kleinmachnow GmbH vom 02.
Mai 2012 besteht kein Hinderungsgrund mehr, die weiteren Schritte zur
Liquidation der Sportstätten Kleinmachnow GmbH einzuleiten.
Das heißt die Gesellschafterin, die Gemeinde
Kleinmachnow, kann jetzt den notwendigen Beschluss zur Auflösung der
Gesellschaft fassen und einen Liquidator für die Auflösung bestellen.
Der Auflösungsbeschluss ist in notariell beglaubigter
Form zu fassen und zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden. Nach
notarieller Beschlussfassung ist umgehend eine Eröffnungsbilanz zu erstellen
und nach Abschluss der Liquidation eine Abschlussbilanz, auf deren Grundlage
noch vorhandenes Barvermögen an eventuelle Gläubiger und die Gesellschafterin
auszukehren ist. Beide Bilanzen werden der Gesellschafterin zu Bestätigung
vorgelegt.
Der zeitliche Umfang der Liquidation bedarf ca. eines
Jahres, da lt. Gesellschaftervertrag u.a. 3 Gläubigeraufrufe (vierteljährlich)
zu tätigen sind
Bezüglich der Bestellung eines Liquidators ist zu
empfehlen, dass hierzu der bisherige Geschäftsführer durch die Gesellschafterin
bestellt wird. Dies ist gleichbedeutend mit der Abberufung des Geschäftsführers.
Die Entlastung des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2012 erfolgt nach Aufstellung
des Jahresabschlusses.
Die Auflösung der Gesellschaft, die Abberufung des
Geschäftsführers Herrn M. Ecker und die Bestellung von Herrn M. Ecker zum Liquidator
wurden vom Aufsichtsrat der Gesellschaft auf seiner Sitzung am 13. September
2012 der Gesellschafterin einstimmig empfohlen.