Betreff
Auflösung der Sportstätten Kleinmachnow GmbH - Beauftragung des Geschäftsführers
Vorlage
DS-Nr. 159/12
Art
Beschlussvorlage

 

a.) Die gemeindeeigene Gesellschaft Sportstätten Kleinmachnow GmbH ist zu liquidieren.

b.) Der Geschäftsführer Herr M. Ecker wird als Geschäftsführer abberufen.

c.)  Herr M. Ecker wird zum Liquidator bestellt und mit der Durchführung der Liquidation der Sportstätten Kleinmachnow GmbH beauftragt.

 


Auf der Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 05. Juni 2008 (DS-Nr.: 130/08) wurde das Kapitalvermögen der Gesellschaft an die Gesellschafterin zurück übertragen. Gleichfalls wurden alle Forderungen und Verbindlichkeiten aus bestehenden Verträgen der Gesellschaft auf die Gesellschafterin übertragen.

Um den Finanzbedarf der Gesellschaft weiterhin zu sichern, wurde der Vertrag zwischen der Gemeinde und der Gesellschaft, bezüglich der Verpachtung der Gaststätte „Böhmisches Gasthaus Havel“ aufrechterhalten. Im Rahmen der Liquidation der Gesellschaft kann der Vertrag aufgelöst werden und die Gemeinde kann dann über den Pachterlös direkt verfügen.

 

Die Übertragung des Kapitalvermögens und die damit verbundene Vorbereitung einer Liquidation der Gesellschaft ist notwendig, da das Tätigkeitsfeld der Gesellschaft in den Vorjahren sich auf nur noch zwei Gegenstände des Unternehmens minimiert hat. Damit war durch den zur Verfügung stehenden finanziellen Rahmen ein Existieren der Gesellschaft nur auf niedrigstem Stand, das heißt ohne eigene Erweiterungsmöglichkeiten möglich. Da sich keine Weiterentwicklungsmöglichkeit der Gesellschaft abzeichnete, war ein öffentlicher Zweck nicht mehr gegeben. Die Gemeinde war und ist in der Lage, die verbliebenen Aufgaben in Eigenregie zu erledigen.

 

Laut vorgenanntem Gemeindevertreterbeschluss war nach Übertragung des Kapitalvermögens somit die Liquidation der Gesellschaft einzuleiten und ein Liquidator zu bestellen.

Da zu diesem Zeitpunkt noch eine Verpflichtung der Gesellschaft aus dem Gesellschaftervertrag zur SportForum Kleinmachnow GmbH bestand, konnten die hierzu notwendigen Schritte zum damaligen Zeitpunkt noch nicht eingeleitet werden.

 

Die Gesellschaft hat mit Zustimmung der Gemeinde, zusammen mit einem privaten Investor, in den 90-er Jahren die SportForum Kleinmachnow GmbH gegründet, welche wiederum das SportForum in den Kiebitzbergen errichtete. Nachdem die Gläubigerin des Investitionskredites, die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam, feststellen musste, dass das Management der SportForum Kleinmachnow GmbH nicht in der Lage war ihren Kreditverpflichtungen nachzukommen und die Gesellschafter sich nicht bereit erklärten hier finanzielle Beiträge zu leisten, wurde der Kredit in voller Höhe fällig gestellt. Damit war die SportForum Kleinmachnow GmbH nicht mehr handlungsfähig und musste 2003 Insolvenz anmelden.

Die anteilige Einlage der Gesellschafterin Sportstätten Kleinmachnow GmbH erfolgte durch Einbringung des für die Errichtung des SportForums notwendigen Grundstückes durch Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages. Von der in diesem Zusammenhang für 66 Jahre kapitalisierten Erbbaupacht in Höhe von insgesamt 600T€, wurden 400T€ als Stammeinlage in die SportForum Kleinmachnow GmbH eingebracht.

Mit der Liquidation der SportForum Kleinmachnow GmbH im Rahmen des Insolvenzverfahrens, ist diese Einlage in Höhe von 400T€  für die Gesellschaft verloren. Der Restbetrag in Höhe von 200T€ ist nach Auslaufen des Erbbaurechtsvertrages (66 Jahre) an den Erbbaurechtsgeber (jetzt Gemeinde Kleinmachnow, Grundstückseigentümer) vom Erbbaurechtsnehmer (jetzt Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam, Verpächter des Gebäudes an den Sportpark) zu zahlen. Diese Verpflichtung ist grundbuchlich gesichert.

Bevor diese jetzt vorliegende Entscheidung des Amtsgerichtes Potsdam zum Vermögen der SportForum Kleinmachnow GmbH nicht bekannt war, konnte keine Entscheidung zur Liquidaton der Gesellschaft gefasst werden. Lt. dem vom Amtsgericht Potsdam bestätigten Schlussbericht des Insolvenzverwalters der SportForum Kleinmachnow GmbH ist keine Ausschüttung aus der verbliebenen Insolvenzmasse an die Gesellschaft vorgesehen, zumal die Anträge der Gesellschaft bei Insolvenzeröffnung bereits abgelehnt wurden.

 

Mit Beschlussfassung des Amtsgerichtes Potsdam zum Insolvenzverfahren über das Vermögen der SportForum Kleinmachnow GmbH vom 02. Mai 2012 besteht kein Hinderungsgrund mehr, die weiteren Schritte zur Liquidation der Sportstätten Kleinmachnow GmbH einzuleiten.

Das heißt die Gesellschafterin, die Gemeinde Kleinmachnow, kann jetzt den notwendigen Beschluss zur Auflösung der Gesellschaft fassen und einen Liquidator für die Auflösung bestellen.

Der Auflösungsbeschluss ist in notariell beglaubigter Form zu fassen und zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden. Nach notarieller Beschlussfassung ist umgehend eine Eröffnungsbilanz zu erstellen und nach Abschluss der Liquidation eine Abschlussbilanz, auf deren Grundlage noch vorhandenes Barvermögen an eventuelle Gläubiger und die Gesellschafterin auszukehren ist. Beide Bilanzen werden der Gesellschafterin zu Bestätigung vorgelegt.

 

Der zeitliche Umfang der Liquidation bedarf ca. eines Jahres, da lt. Gesellschaftervertrag u.a. 3 Gläubigeraufrufe (vierteljährlich) zu tätigen sind

Bezüglich der Bestellung eines Liquidators ist zu empfehlen, dass hierzu der bisherige Geschäftsführer durch die Gesellschafterin bestellt wird. Dies ist gleichbedeutend mit der Abberufung des Geschäftsführers. Die Entlastung des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2012 erfolgt nach Aufstellung des Jahresabschlusses.

 

Die Auflösung der Gesellschaft, die Abberufung des Geschäftsführers Herrn M. Ecker und die Bestellung von Herrn M. Ecker zum Liquidator wurden vom Aufsichtsrat der Gesellschaft auf seiner Sitzung am 13. September 2012 der Gesellschafterin einstimmig empfohlen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2012

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr: