Für die
abschließende Rekultivierung – 3. BA – der ehemaligen Deponie (Stolper Berg)
beschließt die Gemeinde „Variante A – Grundvariante“ (Minimalvariante) mit dem
Ausbauumfang Wegeerschließung, Schutzpflanzungen und Rodelbahn sowie den voraussichtlichen
Kosten in Höhe von 225.000,00 € brutto (Kostenschätzung von April 2012 des
Büros Landschaft, Planen und Bauen).
In Vorbereitung
der Umsetzung der Rekultivierungsmaßnahme „Variante A – Grundvariante“ ist die
Genehmigungsplanung zu erarbeiten und auf dieser Grundlage ein Antrag zur Änderung
der abfallrechtlichen Sicherungs- und Rekultivierungsanordnung vom 20.03.1998
(Az: 66.2ks 553-304/001/98) bei der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde (UAWB) zu
stellen.
Die
ehemalige Deponie am Stahnsdorfer Damm soll als Grünfläche „Stolper Berg“
zukünftig öffentlich nutzbar sein. Mit den Bebauungsplan KLM-BP-006-c „Fashion
Park“ sind im Jahr 1997 die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen worden.
Durch die UAWB des Landkreises Potsdam-Mittelmark erging am 20.03.1998 die
abfallrechtliche Sicherungs- und Rekultivierungsanordnung. Danach sind mit dem
Abschluss von Deponien grundsätzlich drei Phasen zu unterscheiden, nämlich die
Betriebsphase, die Stilllegungsphase und die Nachsorgephase. Augenblicklich
befindet sich die ehemalige Deponie in der Stilllegungsphase.
Um
die abschließende Rekultivierung –den 3. BA– umsetzen zu können, ist eine
Entscheidung der Gemeindevertretung für eine konkrete Umsetzungsvariante
herbeizuführen, damit ein entsprechender Antrag an die UAWB gestellt werden
kann. Die Planungs- und vor allem Verwaltungsvorgänge erstrecken sich von
Beschlussfassung bis zur Realisierung über mindestens drei Jahre. Es ist
deshalb sinnvoll, die Antragstellung zeitnah vorzunehmen. Die im Beschluss
vorgesehene Variante A sieht keinen wildschutzsicheren Zaun und keine
Himmelswarte vor. Sollte ein Zaun doch erforderlich oder eine Himmelswarte als
Gestaltungselement auf dem Berg gewünscht werden, wären dafür später
Änderungsanträge zu stellen.
Im
Zusammenhang mit dem am 13.12.2012 durch die Gemeindevertretung beschlossene
Maßnahme „Gehwegbau am Stolper Weg zwischen Heidefeld und Fahrenheitstraße“ ist
der bestehende Maschendrahtzaun zu versetzen, damit der Betriebsweg der
ehemaligen Deponie als Gehweg mitgenutzt werden kann. Der Antrag zur Änderung
der abfallrechtlichen Sicherungs- und Rekultivierungsanordnung ist unabhängig
vom Versetzen des Maschendrahtzaunes. Allerdings ist für den beschlossenen
Gehwegbau eine gesonderte vorgezogene Genehmigung bei der Bodenschutzbehörde
des Landkreises Potsdam-Mittelmark zu beantragen.
Die
Finanzierung der abschließenden Rekultivierung erfolgt durch die P & E,
entsprechende Mittel sind im Kosten- und Finanzierungsplan eingestellt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits
im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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Anlagen
Anlagen
beschlussrelevant:
Anlage
1 – Gestaltungskonzept – Variante A vom 14.12.2012 (Grundvariante –
Minimalvariante – ohne wildschweinsicheren Zaun)
Anlage
2 – Kostenschätzung Rekultivierung Variante A vom 11.04.2012 (ohne
wildschweinsicheren Zaun)
Anlagen zur
Information:
Anlage
3 – Gestaltungskonzept – Variante C vom 14.12.2012 (Minimalvariante der UAWB
des LK P-M)
Anlage
4 – Kostenschätzung Rekultivierung Variante C vom 14.12.2012
Anlage
5 – Schreiben des Geschäftsführers der Planungs- und Entwicklungsgesellschaft
mbH Kleinmachnow (P & E) vom 14.11.2012 zur Maßnahmenbezeichnung Solper
Berg – gesicherte ehemalige Deponie Stahnsdorfer Damm