Betreff
Abschließende Rekultivierung der ehemaligen Deponie Stahnsdorfer Damm - 3. BA, Festlegung zur Änderung der Teilanordnung
Vorlage
DS-Nr. 171/12
Art
Beschlussvorlage

Für die abschließende Rekultivierung – 3. BA – der ehemaligen Deponie (Stolper Berg) beschließt die Gemeinde „Variante A – Grundvariante“ (Minimalvariante) mit dem Ausbauumfang Wegeerschließung, Schutzpflanzungen und Rodelbahn sowie den voraussichtlichen Kosten in Höhe von 225.000,00 € brutto (Kostenschätzung von April 2012 des Büros Landschaft, Planen und Bauen).

 

In Vorbereitung der Umsetzung der Rekultivierungsmaßnahme „Variante A – Grundvariante“ ist die Genehmigungsplanung zu erarbeiten und auf dieser Grundlage ein Antrag zur Änderung der abfallrechtlichen Sicherungs- und Rekultivierungsanordnung vom 20.03.1998 (Az: 66.2ks 553-304/001/98) bei der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde (UAWB) zu stellen.


Die ehemalige Deponie am Stahnsdorfer Damm soll als Grünfläche „Stolper Berg“ zukünftig öffentlich nutzbar sein. Mit den Bebauungsplan KLM-BP-006-c „Fashion Park“ sind im Jahr 1997 die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen worden. Durch die UAWB des Landkreises Potsdam-Mittelmark erging am 20.03.1998 die abfallrechtliche Sicherungs- und Rekultivierungsanordnung. Danach sind mit dem Abschluss von Deponien grundsätzlich drei Phasen zu unterscheiden, nämlich die Betriebsphase, die Stilllegungsphase und die Nachsorgephase. Augenblicklich befindet sich die ehemalige Deponie in der Stilllegungsphase.

 

Um die abschließende Rekultivierung –den 3. BA– umsetzen zu können, ist eine Entscheidung der Gemeindevertretung für eine konkrete Umsetzungsvariante herbeizuführen, damit ein entsprechender Antrag an die UAWB gestellt werden kann. Die Planungs- und vor allem Verwaltungsvorgänge erstrecken sich von Beschlussfassung bis zur Realisierung über mindestens drei Jahre. Es ist deshalb sinnvoll, die Antragstellung zeitnah vorzunehmen. Die im Beschluss vorgesehene Variante A sieht keinen wildschutzsicheren Zaun und keine Himmelswarte vor. Sollte ein Zaun doch erforderlich oder eine Himmelswarte als Gestaltungselement auf dem Berg gewünscht werden, wären dafür später Änderungsanträge zu stellen.

 

Im Zusammenhang mit dem am 13.12.2012 durch die Gemeindevertretung beschlossene Maßnahme „Gehwegbau am Stolper Weg zwischen Heidefeld und Fahrenheitstraße“ ist der bestehende Maschendrahtzaun zu versetzen, damit der Betriebsweg der ehemaligen Deponie als Gehweg mitgenutzt werden kann. Der Antrag zur Änderung der abfallrechtlichen Sicherungs- und Rekultivierungsanordnung ist unabhängig vom Versetzen des Maschendrahtzaunes. Allerdings ist für den beschlossenen Gehwegbau eine gesonderte vorgezogene Genehmigung bei der Bodenschutzbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark zu beantragen.

 

Die Finanzierung der abschließenden Rekultivierung erfolgt durch die P & E, entsprechende Mittel sind im Kosten- und Finanzierungsplan eingestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen

Anlagen beschlussrelevant:

Anlage 1 – Gestaltungskonzept – Variante A vom 14.12.2012 (Grundvariante – Minimalvariante – ohne wildschweinsicheren Zaun)

Anlage 2 – Kostenschätzung Rekultivierung Variante A vom 11.04.2012 (ohne wildschweinsicheren Zaun)

 

Anlagen zur Information:

Anlage 3 – Gestaltungskonzept – Variante C vom 14.12.2012 (Minimalvariante der UAWB des LK P-M)

Anlage 4 – Kostenschätzung Rekultivierung Variante C vom 14.12.2012

Anlage 5 – Schreiben des Geschäftsführers der Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P & E) vom 14.11.2012 zur Maßnahmenbezeichnung Solper Berg – gesicherte ehemalige Deponie Stahnsdorfer Damm