Der Abschluss eines Vergleichs im Klageverfahren
Lewandowski & Partner GbR ./. Gemeinde Kleinmachnow zum Bauvorhaben
Waldorf-Kindergarten Kleinmachnow wird genehmigt. Die Gemeinde Kleinmachnow
zahlt zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche
der Parteien gegeneinander an die
Lewandowski & Partner GbR 60.000 Euro.
Die Finanzmittel sind im Haushaltsjahr 2012
überplanmäßig der Investitionsmaßnahme „Neubau Waldorf-KITA“ zur Verfügung zu
stellen.
Anlage
Beschluss des Landgerichts Potsdam 8.
Zivilkammer, Geschäftsnummer 8 O 79/12
Die Gemeinde Kleinmachnow ist Bauherrin des
Waldorf-Kindergartens auf dem Seeberg. Die Fa. Lewandowski & Partner GbR
(Klägerin) wurde mit den Erd-, Stahlbeton- und Abdichtungsarbeiten beauftragt.
Die Vergabe erfolgte über ein öffentliches Ausschreibungsverfahren. Der Wert
der von der Fa. Lewandowski geschuldeten Leistung betrug gemäß der
Ausschreibung 353.000,00 EURO (ohne Nachträge).
Im Zuge der Hauptleistung „dem Aushub der
Baugrube“ kam es zu erheblichen Abweichungen bei der Abrechnung des
Bodenaushubes. In der Ausschreibung war vorgesehen, den Bodenaushub zu trennen
und dann gemäß 3 Bodenklassen (Z1, Z2 und Z3) abzufahren. Eine Trennung des
Bodenaushubes wurde aber von der Fa. Lewandowski nicht vorgenommen, sondern sie
rechnete bei der Bewertung der Bodenklassen das gesamte Material als Bau durch
Bauschutt durchsetzten Boden (Z3 oder Position Punkt 2.3.5.) ab, was zu
erheblichen Mehrkosten führte. Die Fa. Lewandowski trug in der weiteren
Auseinandersetzung vor, eine Trennung des Bodenaushubes sei vor Ort nicht
möglich gewesen und hätte auch entfallen können, da der gesamte Boden als
Bauschutt anzusehen gewesen sei. Dies wurde von der Gemeinde Kleinmachnow
(Beklagte) bestritten. Es kam zu einer juristischen Auseinandersetzung mit der
Folge, dass dann durch die Gemeinde Kleinmachnow der Bauvertrag gekündigt
wurde, da die Fa. Lewandowski die Arbeiten einstellte. Die weiter
ausgeschriebenen Stahlbeton- und Abdichtungsarbeiten wurden von der Fa.
Lewandowski nur in den Anfängen vorgenommen und später von der Gemeinde
Kleinmachnow anderweitig vergeben.
Nach der Kündigung rechnete die Fa. Lewandowski
die von ihr bis dahin erbrachten Leistungen in Höhe von 250.732,25 EURO ab,
wobei sie in der Schlussrechnung den gesamten Bodenaushub als Aushub Klasse Z2
bzw. Pos. 2.3.5. mit einem Nettopreis von durchschnittlich 50,00 EURO/m³
abrechnete. Die Gemeinde Kleinmachnow leistete einen Betrag in Höhe von
92.712,92 EURO auf die Schlussrechnung, so dass ein Betrag von 158.019,33 EURO
offen blieb, den die Fa. Lewandowski im Klageverfahren 8 O 79/12 vor dem
Landgericht Potsdam einklagte.
Nach Prüfung des Bodenaushubs und Endabrechnung
bleibt festzuhalten, dass die Verunreinigung bzw. Durchsetzung mit Bauschutt
größer ist als bei der Ausschreibung eingeschätzt wurde.
Die Gemeinde Kleinmachnow hat mit der Zahlung von
92.712,92 EURO sich etwa an die Ausschreibungskalkulation gehalten und einen
kleinen Teilbetrag zurückgehalten, um Folgekosten aus der Kündigung abzudecken.
Die Mehrkosten sind auf die Verschlechterung des Aushubs zurückzuführen.
Bei der Schlussabrechnung ist die Fa. Lewandowski
von durchschnittlich 50,00 EURO netto pro m³ Boden ausgegangen, das Gericht hat
in seinem Vergleichsvorschlag zunächst einen Betrag von über 35,00 EURO brutto pro
m³ angesetzt. Auf Grund der erfolgreichen Verhandlungstätigkeit konnte der
Betrag auf schließlich 30,00 EURO brutto pro m³ gesenkt werden. Mithin beträgt
der Vergleichswert 60.000 EURO.
Die Deckung erfolgt aus der Maßnahme M-000179
(Verkauf Kapuzinerweg 3; vergleiche DS-Nr. 098/12).