Betreff
Abschluss eines Vergleiches - Waldorf-KITA - Zustimmung zum Abschluss des Vergleichs im Klageverfahren Lewandowski + Partner GbR (LG Potsdam 8 O79/12)
Vorlage
DS-Nr. 188/12
Art
Beschlussvorlage

Der Abschluss eines Vergleichs im Klageverfahren Lewandowski & Partner GbR ./. Gemeinde Kleinmachnow zum Bauvorhaben Waldorf-Kindergarten Kleinmachnow wird genehmigt. Die Gemeinde Kleinmachnow zahlt  zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche der Parteien gegeneinander  an die Lewandowski & Partner GbR 60.000 Euro.

 

Die Finanzmittel sind im Haushaltsjahr 2012 überplanmäßig der Investitionsmaßnahme „Neubau Waldorf-KITA“ zur Verfügung zu stellen.

 

 

Anlage

Beschluss des Landgerichts Potsdam 8. Zivilkammer, Geschäftsnummer 8 O 79/12

 


Die Gemeinde Kleinmachnow ist Bauherrin des Waldorf-Kindergartens auf dem Seeberg. Die Fa. Lewandowski & Partner GbR (Klägerin) wurde mit den Erd-, Stahlbeton- und Abdichtungsarbeiten beauftragt. Die Vergabe erfolgte über ein öffentliches Ausschreibungsverfahren. Der Wert der von der Fa. Lewandowski geschuldeten Leistung betrug gemäß der Ausschreibung 353.000,00 EURO (ohne Nachträge).

Im Zuge der Hauptleistung „dem Aushub der Baugrube“ kam es zu erheblichen Abweichungen bei der Abrechnung des Bodenaushubes. In der Ausschreibung war vorgesehen, den Bodenaushub zu trennen und dann gemäß 3 Bodenklassen (Z1, Z2 und Z3) abzufahren. Eine Trennung des Bodenaushubes wurde aber von der Fa. Lewandowski nicht vorgenommen, sondern sie rechnete bei der Bewertung der Bodenklassen das gesamte Material als Bau durch Bauschutt durchsetzten Boden (Z3 oder Position Punkt 2.3.5.) ab, was zu erheblichen Mehrkosten führte. Die Fa. Lewandowski trug in der weiteren Auseinandersetzung vor, eine Trennung des Bodenaushubes sei vor Ort nicht möglich gewesen und hätte auch entfallen können, da der gesamte Boden als Bauschutt anzusehen gewesen sei. Dies wurde von der Gemeinde Kleinmachnow (Beklagte) bestritten. Es kam zu einer juristischen Auseinandersetzung mit der Folge, dass dann durch die Gemeinde Kleinmachnow der Bauvertrag gekündigt wurde, da die Fa. Lewandowski die Arbeiten einstellte. Die weiter ausgeschriebenen Stahlbeton- und Abdichtungsarbeiten wurden von der Fa. Lewandowski nur in den Anfängen vorgenommen und später von der Gemeinde Kleinmachnow anderweitig vergeben.

 

Nach der Kündigung rechnete die Fa. Lewandowski die von ihr bis dahin erbrachten Leistungen in Höhe von 250.732,25 EURO ab, wobei sie in der Schlussrechnung den gesamten Bodenaushub als Aushub Klasse Z2 bzw. Pos. 2.3.5. mit einem Nettopreis von durchschnittlich 50,00 EURO/m³ abrechnete. Die Gemeinde Kleinmachnow leistete einen Betrag in Höhe von 92.712,92 EURO auf die Schlussrechnung, so dass ein Betrag von 158.019,33 EURO offen blieb, den die Fa. Lewandowski im Klageverfahren 8 O 79/12 vor dem Landgericht Potsdam einklagte.

 

Nach Prüfung des Bodenaushubs und Endabrechnung bleibt festzuhalten, dass die Verunreinigung bzw. Durchsetzung mit Bauschutt größer ist als bei der Ausschreibung eingeschätzt wurde.

Die Gemeinde Kleinmachnow hat mit der Zahlung von 92.712,92 EURO sich etwa an die Ausschreibungskalkulation gehalten und einen kleinen Teilbetrag zurückgehalten, um Folgekosten aus der Kündigung abzudecken. Die Mehrkosten sind auf die Verschlechterung des Aushubs zurückzuführen.

Bei der Schlussabrechnung ist die Fa. Lewandowski von durchschnittlich 50,00 EURO netto pro m³ Boden ausgegangen, das Gericht hat in seinem Vergleichsvorschlag zunächst einen Betrag von über 35,00 EURO brutto pro m³ angesetzt. Auf Grund der erfolgreichen Verhandlungstätigkeit konnte der Betrag auf schließlich 30,00 EURO brutto pro m³ gesenkt werden. Mithin beträgt der Vergleichswert 60.000 EURO.

Die Deckung erfolgt aus der Maßnahme M-000179 (Verkauf Kapuzinerweg 3; vergleiche DS-Nr. 098/12).


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

40.14

 Finanz-HH 2012

EURO: 60.000,00

Produktgruppe:

36.50

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

M-000042