Der
Abschluss des in Anlage I als Entwurf
Dezember 2012 beigefügten Grundstücksüberlassungs- und Erschließungsvertrages
zwischen der Gemeinde Kleinmachnow und der gemeindlichen Wohnungsgesellschaft
Kleinmachnow mbH zum Straßenbau mit Entwässerungs- und Beleuchtungsanlagen
Heinrich-Heine-Straße und Verlängerung Schillerstraße wird genehmigt.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, diesen Grundstücksüberlassungs- und
Erschließungsvertrag beim Notar Hunger, Amtssitz Potsdam, Jägerallee 33, zu
verhandeln und abschließen zu lassen.
Die
gewog Kleinmachnow mbH wird in den Jahren 2013/2014 ca. 52 barrierefreie
Wohnungen im Bebauungsplangebiet KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen
Heinrich-Heine-Straße“ errichten. Die im Bebauungsplan festgesetzten
öffentlichen Verkehrsflächen gibt es im Bestand nicht und müssen als
Erschließungsanlagen hergestellt werden.
Mit
dem Überlassungs- und Erschließungsvertrag verpflichtet sich die gewog, die für
die öffentliche Erschließung, den Straßenbau Heinrich-Heine-Straße und
Verlängerung Schillerstraße sowie den Planweg 11 und 12, erforderlichen Flächen
gemäß Anlage 1 des Vertrages an die
Gemeinde zu überlassen und auf diesen Flächen entsprechend den Verpflichtungen
in Anlage 5 – Kennzeichnung
öffentliche Verkehrsflächen – und Anlage
6 –Vorplanung Straßen- und Wegebau von Dezember 2012 des Ingenieurbüros
Heinz + Staadt Ingenieur GmbH– des Vertrages die Straßen und Wege herzustellen.
Des
Weiteren überlässt die gewog der Gemeinde Kleinmachnow die Grün- und
Waldflächen entsprechend Anlagen 3
und 4. Es handelt sich insbesondere um
die Fläche, die ehemals für den Bau eines Kletterfelsens vorgesehen war, um
einen bereits aufgewerteten Pappelwald und um die Fläche mit Retentionsbecken.
Insgesamt
überlässt die gewog der Gemeinde mit diesem Vertrag 10.667 m².
Gemäß
II Punkt 2 des Überlassungs- und Erschließungsvertrages werden für den Bau der
geplanten und erforderlichen privaten Stellplatzanlage des barrierefreien
Wohnens 22 m², Teilflächen von zwei Flurstücken, von der Gemeinde Kleinmachnow
an die gewog überlassen (s. Anlage 2 des Vertrages).
Der
Vertrag in der Fassung Entwurf Dezember 2012 soll kurzfristig nach
Beschlussfassung der Gemeindevertretung am 21.02.2013 beim Notar Hunger in
Potsdam verhandelt und abgeschlossen werden. Für Kreditaufnahmen benötigt die
gewog einen umfassenden Finanzierungsplan. Zudem muss die Vorbereitung des
Straßen- und Wegebaus zügig fortgeführt werden, der Vertrag ist dafür die
rechtliche und sichere Grundlage. Mit dem Bau der Straßen soll voraussichtlich
im Frühjahr 2013 begonnen werden.
Die
Erhebung von Straßenbaubeiträgen entfällt, da die Gemeinde nach § 124 BauGB
(Baugesetzbuch) die Verpflichtung der Erschließung an einen Dritten, nämlich
die gewog Kleinmachnow mbH, überträgt und somit die Erschließungsbeitragssatzung
nicht zur Anwendung gelangt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits
im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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Anlagen
Anlage
beschlussrelevant
Anlage
I – Überlassungs- und Erschließungsvertrag (Fassung Entwurf Dezember 2012) zur
Erschließung Heinrich-Heine-Straße und Verlängerung Schillerstraße
Anlage 1 – Kennzeichnung der Übertragungsflächen
für den Straßenbau; gewog an Gemeinde (gelb und grün umrandet)
Anlage 2 – Kennzeichnung der zwei Teilflächen mit
22 m²; Übertragung an die gewog (mit grün und roter Schraffur)
Anlage 3 – Kennzeichnung der Flächen um
Retentionsbecken; Übertragung gewog an Gemeinde (mit grün und gelber Schraffur)
Anlage 4 – Kennzeichnung von Wald- und
Grünflächen; gewog an Gemeinde (farbige Schraffur)
Anlage 5 – Kennzeichnung der zukünftigen
öffentlichen Verkehrsflächen
Anlage 6 – Vorplanung Straßen- und Wegebau von
Dezember 2012 des Ingenieurbüros Heinz + Staadt Ingenieur GmbH
Anlagen
zur Information
Anlage
II – Gesamtübersicht zur Übertragung von Grün- und Waldflächen an die Gemeinde
Anlage
III – Bebauungsplan KLM-BP-019-8 Planzeichnung