Betreff
Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße/Verlängerung Schillerstraße, Abschluss eines Grundstücksüberlassungs- und Erschließungsvertrages
Vorlage
DS-Nr. 195/12
Art
Beschlussvorlage

Der Abschluss des in Anlage I als Entwurf Dezember 2012 beigefügten Grundstücksüberlassungs- und Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Kleinmachnow und der gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH zum Straßenbau mit Entwässerungs- und Beleuchtungsanlagen Heinrich-Heine-Straße und Verlängerung Schillerstraße wird genehmigt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Grundstücksüberlassungs- und Erschließungsvertrag beim Notar Hunger, Amtssitz Potsdam, Jägerallee 33, zu verhandeln und abschließen zu lassen.


Die gewog Kleinmachnow mbH wird in den Jahren 2013/2014 ca. 52 barrierefreie Wohnungen im Bebauungsplangebiet KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ errichten. Die im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen gibt es im Bestand nicht und müssen als Erschließungsanlagen hergestellt werden.

 

Mit dem Überlassungs- und Erschließungsvertrag verpflichtet sich die gewog, die für die öffentliche Erschließung, den Straßenbau Heinrich-Heine-Straße und Verlängerung Schillerstraße sowie den Planweg 11 und 12, erforderlichen Flächen gemäß Anlage 1 des Vertrages an die Gemeinde zu überlassen und auf diesen Flächen entsprechend den Verpflichtungen in Anlage 5 – Kennzeichnung öffentliche Verkehrsflächen – und Anlage 6 –Vorplanung Straßen- und Wegebau von Dezember 2012 des Ingenieurbüros Heinz + Staadt Ingenieur GmbH– des Vertrages die Straßen und Wege herzustellen.

 

Des Weiteren überlässt die gewog der Gemeinde Kleinmachnow die Grün- und Waldflächen entsprechend Anlagen 3 und 4. Es handelt sich insbesondere um die Fläche, die ehemals für den Bau eines Kletterfelsens vorgesehen war, um einen bereits aufgewerteten Pappelwald und um die Fläche mit Retentionsbecken.

 

Insgesamt überlässt die gewog der Gemeinde mit diesem Vertrag 10.667 m².

 

Gemäß II Punkt 2 des Überlassungs- und Erschließungsvertrages werden für den Bau der geplanten und erforderlichen privaten Stellplatzanlage des barrierefreien Wohnens 22 m², Teilflächen von zwei Flurstücken, von der Gemeinde Kleinmachnow an die gewog überlassen (s. Anlage 2 des Vertrages).

 

Der Vertrag in der Fassung Entwurf Dezember 2012 soll kurzfristig nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung am 21.02.2013 beim Notar Hunger in Potsdam verhandelt und abgeschlossen werden. Für Kreditaufnahmen benötigt die gewog einen umfassenden Finanzierungsplan. Zudem muss die Vorbereitung des Straßen- und Wegebaus zügig fortgeführt werden, der Vertrag ist dafür die rechtliche und sichere Grundlage. Mit dem Bau der Straßen soll voraussichtlich im Frühjahr 2013 begonnen werden.

 

Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen entfällt, da die Gemeinde nach § 124 BauGB (Baugesetzbuch) die Verpflichtung der Erschließung an einen Dritten, nämlich die gewog Kleinmachnow mbH, überträgt und somit die Erschließungsbeitragssatzung nicht zur Anwendung gelangt.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen

Anlage beschlussrelevant

Anlage I – Überlassungs- und Erschließungsvertrag (Fassung Entwurf Dezember 2012) zur Erschließung Heinrich-Heine-Straße und Verlängerung Schillerstraße

Anlage 1 – Kennzeichnung der Übertragungsflächen für den Straßenbau; gewog an Gemeinde (gelb und grün umrandet)

Anlage 2 – Kennzeichnung der zwei Teilflächen mit 22 m²; Übertragung an die gewog (mit grün und roter Schraffur)

Anlage 3 – Kennzeichnung der Flächen um Retentionsbecken; Übertragung gewog an Gemeinde (mit grün und gelber Schraffur)

Anlage 4 – Kennzeichnung von Wald- und Grünflächen; gewog an Gemeinde (farbige Schraffur)

Anlage 5 – Kennzeichnung der zukünftigen öffentlichen Verkehrsflächen

Anlage 6 – Vorplanung Straßen- und Wegebau von Dezember 2012 des Ingenieurbüros Heinz + Staadt Ingenieur GmbH

 

Anlagen zur Information

Anlage II – Gesamtübersicht zur Übertragung von Grün- und Waldflächen an die Gemeinde

Anlage III – Bebauungsplan KLM-BP-019-8 Planzeichnung