Betreff
Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes KLM-BP-007 "Altes Dorf" (Auslegungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 199/12
Art
Beschlussvorlage

1)         Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung (vgl. Anlagen 2 und 3) gebilligt.

 

2)         Der 2. Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vor­liegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Bau­gesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

 

3)         Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.


Das Bebauungsplan-Verfahren für den historischen Dorfkern Kleinmachnows wurde mit Auf­stellungsbeschluss vom 05.09.1991 eingeleitet. Das Plangebiet umfasst u. a. Dorfkirche, Krieger­denkmal, Bakemühle, Forsthaus, die Flächen von Alter Hakeburg und Gutshof sowie weitere Grundstücke entlang Zehlendorfer Damm und Allee am Forsthaus.

 

Mit DS-Nr. 026/04 vom 29.04.2004 präzisierte die Gemeindevertretung den ursprünglichen Auf­stellungsbeschluss. Mit DS-Nr. 248/09 vom 10.12.2009 legte sie sodann u. a. fest, dass mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines ev. „kirchlichen Zentrums Kleinmachnow“ auf dem Gelände des alten Gutshofes geschaffen werden sollen.

 

Am 10.02.2011 (DS-Nr. 005/11) wurde der Geltungsbereich in Randbereichen nochmals neu ab­gegrenzt (vgl. Anl. 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches). Zugleich gab die Gemeinde­vertretung Empfehlungen zur Anordnung der Stellplätze für die neue Ev. Gemeindekirche am seinerzeit favori­sierten Standort und billigte einen Bebauungsplan-Vorentwurf (in zwei Varianten).

Zu den Varianten des Vorentwurfes erfolgte am 1. März 2011 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.

 

Mit DS-Nr. 080/11 vom 16.06.2011 billigte die Gemeindevertretung den (ersten) Entwurf des Bebauungsplanes (vgl. Anl. 4, Auslegungsbeschluss mit Anlage Planzeichnung). Im Rahmen der daran anschließend durchgeführten Beteiligung der Behörden teilte das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) mit Schreiben vom 13.02.2012 jedoch mit, dass eine Ausgliederung der für die neue Ev Gemeindekirche benötigten Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet „Parforceheide“ (LSG) nicht in Aussicht gestellt werden kann.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf wurde daraufhin überarbeitet und ein Alternativstandort für die Gemeindekirche und die notwendigen Stellplatzflächen – den Vorgaben der MUGV entsprechend – vorgesehen (vgl. Anl. 5, Stellplatzkonzeption, Anl. 6, 2. Entwurf mit Erläuterung der wesentlichen Veränderungen zum 1. Entwurf). Die nach dem 2. Entwurf künftig zulässige Bebauung im Bereich des ehemaligen Gutshofes und die Lage der historischen Bauflächen sind in einer Baumassenstudie als 3-D-Projektion visualisiert (vgl. Anl. 7).

 

Auf der Grundlage des neuen, nunmehr 2. B-Plan-Entwurfes stellt das MUGV eine Ausgliederung der benötigten Flächen aus dem LSG in Aussicht (vgl. Anl. 8, Schreiben vom 09.11.2012 u. Auszug aus dem Schreiben vom 13.02.2012).

 

Die Denkmalbehörden (Landkreis Potsdam-Mittelmark als Untere Denkmalschutzbehörde, Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum als Denkmalfachbehörde) haben in mehreren Abstimmungsterminen deutlich gemacht, dass sie einem Neubau auf dem ehemaligen Gutshof am früheren Standort der Stallungen aufgeschlossen gegenüberstehen. Die über den historischen Grundriss von 15,0 m hinausgehende Breite eines neuen Kirchengebäudes (geplant: 20,0 m) ist aus ihrer Sicht vertretbar, solange denkmalpflegerisch wichtige Kanten am Zehlendorfer Damm und zur alten Dorfkirche hin aufgegriffen werden. Diese Rahmenbedingungen werden mit dem 2. Entwurf des Bebauungsplanes erfüllt.

Nach Auffassung der Denkmalbehörden wird letztlich die konkrete Architektur der neuen Gemeindekirche entscheidend sein, die im Bebauungsplan nur in groben Zügen skizziert werden kann. Es bleibt deshalb bei der Forderung, im weiteren Verlauf der Planungen mittels eines Architekturwettbewerbs und unter Einbeziehung der Denkmalbehörden eine angemessene Lösung für diese Bauaufgabe, einschl. der Gestaltung der Stellplatzflächen, zu finden.

 

Aus bodendenkmalpflegerischer Sicht steht einer Bebauung ebenfalls nichts entgegen. Im Herbst 2012 erfolgten archäologische Sondierungen auf der für den Kirchenstandort nun favorisierten Fläche. Dabei wurden Teile der Grundmauern und das historische Pflaster des ehemaligen Gutshofes freigelegt (vgl. Anl. 9, Grabungsfotos). Die im Erdreich verborgenen Reste werden im Falle der Neubebauung vollständig freizulegen und zu dokumentieren sein. Daran anschließend können sie nach Aussage des Landesdenkmalamtes aber überbaut werden.

 

Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes (vgl. Anl. 2 u. 3) ist öffentlich auszulegen, parallel sind die Behörden / Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

5110

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

15.000

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

1)         Abgrenzung des Geltungsbereiches

Bebauungsplan KLM-BP-007 „Altes Dorf“, 2. Entwurf:

2)         Teil A – Planzeichnung, Legende, Beiplan Bodendenkmale

3)         Teil B – Text

Ergänzende Informationen:

4)         Auslegungsbeschluss zum 1. Entwurf (DS-Nr. 080/11 v. 16.06.2011) mit Anlage Planzeichnung

5)         Stellplatzkonzeption (Stand 17.09.2012)

6)         2. Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-007 mit Kennzeichnung u. Erläuterung der wesentlichen Änderungen zum 1. Entwurf

7)         Baumassenstudie zum 2. Entwurf, 3-D-Visualierung zu historischen Bauflächen mit Kennzeichnung der geplanten künftigen Bauflächen (Stand 17.09.2012)

8)         Ministerium für Umwelt, Gesundheit u. Verbraucherschutz (MUGV), Schreiben vom 09.11.2012 sowie Auszug aus dem MUGV-Schreiben v. 13.02.2012

9)         Archäologische Sondierungen, Grabungsfotos