Betreff
Abwägung zum Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-042 "Uferweg Kiebitzberge"
Vorlage
DS-Nr. 201/12
Art
Beschlussvorlage

1)         Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-042 „Uferweg Kiebitzberge“ eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.

 

2)         Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.


Mit Beschluss vom 13.03.2008 (DS-Nr. 028/08) ist ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-042 „Uferweg Kiebitzberge“ – B-Plan – eingeleitet worden.

 

Der B-Plan-Entwurf wurde am 06.09.2012 mit DS-Nr. 101/12/1 gebilligt und im Zeitraum vom 08.10.2012 bis einschließlich 09.11.2012 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte mit Anschreiben vom 11.10.2012. Während der förmlichen Beteiligung äußerten sich 19 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.

 

Hinweis: Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stadtplanung/Bauordnung, Zimmer 2.02, eingesehen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

5110

Teilhaushalt/Budget:

50 / 18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

1.532,20

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)         Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-042 „Uferweg Kiebitzberge“

Abwägungsmaterialien:

2)         Beteiligung der Öffentlichkeit

3)         Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange