Betreff
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan KLM-BP-042 "Uferweg Kiebitzberge"
Vorlage
DS-Nr. 202/12
Art
Beschlussvorlage

1)         Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet ent­sprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetz­buches i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) – BauGB – den Bebauungsplan KLM-BP-042 „Uferweg Kiebitzberge“, bestehend aus

– Teil A: Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung), Maßstab im Original: 1 : 1.000 und
– Teil B: Textliche Festsetzungen

(vgl. Anlage 2) als Satzung.

2)         Die entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.

3)         Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.


Mit Beschluss vom 13.03.2008 (DS-Nr. 028/08) ist ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungs­planes KLM-BP-042 „Uferweg Kiebitzberge“ eingeleitet worden.

 

Mit dem Bebauungsplan wird ein Teilabschnitt des Rad- und Wanderweges am Nordufer des Teltowkanals planungsrechtlich dauerhaft gesichert. Der hier in Rede stehende Teilabschnitt stellt eine Verknüpfung her zwischen zwei bereits früher planungsrechtlich gesicherten Abschnitten, nämlich im Osten dem Abschnitt zwischen Rammrath-Brücke (Thomas-Müntzer-Damm bzw. Teltow, Warthestraße) und Sportstätten Kiebitzberge (Bebauungsplan KLM-BP-020 „Kiebitzberge“, zur Zeit unwirksam, Verfahren zur Heilung eingeleitet) und im Westen dem Abschnitt im Bereich Seeberg (Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“). Der Bebauungsplan 042 ist somit ein wichtiger Schritt für die Realisierung eines zusammenhängenden Rad- und Wanderweges entlang des Teltowkanals.

 

Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte (insbesondere: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am 16.02.2010, förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 08.10.2012 bis einschließlich 09.11.2012 sowie der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 11.10.2012) sowie Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan KLM-BP-042 „Uferweg Kiebitzberge“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

5110

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

670,08

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

1)         Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-042 „Uferweg Kiebitzberge“

2)         Bebauungsplan KLM-BP-042 „Kiebitzberge“ (Planzeichnung mit Textlicher Festsetzung,
Stand: 07.01.2013)

3)         Begründung