Betreff
Evaluierung der "Richtlinien der Gemeinde Kleinmachnow zur Förderung der Vereine, Verbände, Initiativen und Organisationen - Vereinsförderrichtlinien" vom 30. März 2010 zum 31.12.2012
Vorlage
INFO 001/13
Art
Informationsnummer
  1. Grundlagen/Historie

 

Die Gemeindevertretung Kleinmachnow beschloss in ihrer Sitzung am 25. März 2010 die „Richtlinien der Gemeinde Kleinmachnow zur Förderung der Vereine, Verbände, Initiativen und Organisationen - Vereinsförderrichtlinien“. Diese traten rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.

Abgelöst wurden damit zwei gemeindliche Richtlinien zur Vereinsförderung aus dem Jahre 1992, nämlich die „Richtlinie für die Sportförderung“ und die „Richtlinie zur Förderung von Vereinen mit kultureller Zielsetzung“.

Das Verfahren wurde nunmehr einheitlich für alle Vereine sowie ohne Rücksicht auf die Rechtsform für Verbände, Initiativen und Organisationen umfassend neu und einheitlich geregelt.

Es wurden drei Arten der Zuwendung eingeführt:

1. maßnahmenunabhängige Grundförderung von 5 € für jedes Kleinmachnower Mitglied (III. (1) Vereinsförderrichtlinien),

2. Maßnahmenförderung für Maßnahmen bis maximal 10.000 € zuwendungsfähiger Ausgaben und mindestens 50 % Eigenmitteln (III. (2) Vereinsförderrichtlinien) sowie

3. Sonderförderung für alle nicht unter 2. fallenden Maßnahmen (III. (3) Vereinsförderrichtlinien).

 

 

 

  1. Durchführung/Verfahren

 

Anträge sind durch die Vereine bis zum 30. September des Vorjahres zu stellen. Eine Bewilligung kann nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltmittel und nach der Beschlussfassung zum Haushalt durch die Gemeindevertretung erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Allgemeine Unterlagen zum Verein (z.B. Registerauszug, Gemeinnützigkeitsnachweis), Unterlagen zum Projekt (z.B. Finanzierungsplan) bzw. zur allgemeinen Finanzsituation des Vereins (z.B. Kassenbericht, Finanzplan) sind mit Antragstellung einzureichen.

Nach erfolgreicher Prüfung durch die Verwaltung ist im Rahmen der Sonderförderung für bestimmte Maßnahmen (solche mit zuwendungsfähigen Ausgaben über 10.000 € und/oder Maßnahmen mit einer geringeren Eigenbeteiligung des Vereins als 50 %) durch den Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales eine Empfehlung auszusprechen.

Alle anderen Anträge (Grund- und Maßnahmenförderung) werden ausschließlich durch die Verwaltung geprüft.

Danach erfolgt die Erstellung von Zuwendungsbescheiden und Ausreichung der Mittel.

Die sachgerechte Verwendung der ausgereichten Mittel im Rahmen der Maßnahmen- und Sonderförderung ist durch die Vereine bis zum 31. März des Folgejahres schriftlich abzurechnen. Erfolgt dies nicht, ist eine Rückforderung der Mittel bzw. der Ausschluss der Förderung für Folgejahre möglich.

Die Verwendung der Mittel im Rahmen der maßnahmenunabhängigen Grundförderung ist durch die Vereine nicht nachzuweisen.

Es werden Formblätter verwendet.

 

 

 

  1. Vereinsförderung in Zahlen

 

Die Anlagen 1 bis 3 enthalten umfassendes Zahlenmaterial zur Vereinsförderung in den Jahren 2010 bis 2012.

 

 

 

  1. Erfahrungen der Praxis

 

a.)  Anträge

Eine konkrete Benennung von Zuwendungszweck, Zuwendungshöhe und Zuwendungszeitraum als Grundlage der Bescheide sollen bereits mit Antragstellung erfolgen. Eine Änderung dieser Inhalte erfordert ebenfalls einen Antrag. Ebenso ist ein vollständiges Finanzierungskonzept, in welchem zwingend alle Einnahmen und Ausgaben der Maßnahme aufgeführt sind, einzureichen.

Die Antragsteller werden immer wieder ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle möglichen Zuwendungsgeber bereits bei Antragstellung zu benennen und nachzuweisen sind (idealerweise durch Beifügung der vollständigen Antragsunterlagen für alle möglichen Fördermittelgeber).

 

Die Frist zur Antragseinreichung für Zuwendungen (30. September des Vorjahres) wird zwischenzeitlich von nahezu allen Vereinen eingehalten.

 

Für das Förderjahr 2013 wurden neun von insgesamt 134 gestellten Anträgen nach dem 30.09.2012 eingereicht (Stand 20.02.2013).

 

 

b.)  Abrechnung

Der Termin 31. März des Folgejahres für die Abrechnung des Förderjahres wird oft nicht eingehalten.

Mittel für das laufende Jahr werden erst nach Eingang und erfolgreicher Prüfung der Abrechnungen des Vorjahres ausbezahlt.

 

Die Abrechnungen für das Jahr 2011, welche bis zum 31.03.2012 vorzulegen waren, wurden in ca. 30 % der abzurechnenden Fälle erst nach diesem Termin vorgelegt.

 

 

c.)   Umfang der Abrechnung

Irritationen gibt es bei den Beteiligten immer wieder zum Umfang der Abrechnung. Bei Maßnahmen- und Sonderförderung sind alle Einnahmen und Ausgaben für die geförderte Maßnahme darzustellen. Viele Vereine listen lediglich die Ausgaben bis zur Höhe der Förderung von der Gemeinde Kleinmachnow auf. Somit lassen sich im Nachgang die Gesamtkosten nicht immer eindeutig feststellen. Außerdem ist oft nicht nachvollziehbar, ob und in welcher Höhe eine Förderung durch Dritte erfolgte.

Der vorgenannte Sachverhalt erfordert eine Präzisierung der Abrechnung und führt damit zu Mehraufwand für alle Beteiligten und Zeitverzug bei der Bescheidung.

 

Der zwischenzeitlich durch die Verwaltung erstellte und durch die Vereine verwendete Abrechnungsbogen ist diesbezüglich weiter zu optimieren.

 

 

d.)  Rückforderung nicht verwendeter Fördermittel

Positiv ist festzustellen, dass nicht verwendete Fördermittel nach Aufforderung umgehend zurückbezahlt werden.

 

Für die Vereinsförderung im Jahr 2011 erfolgte die Rückforderung in drei Fällen.

 

 

e.)   Rückforderung von Fördermitteln

Die Rückforderung der Zuwendung bei Verstößen gegen die Vereinsförderrichtlinien ist bislang nicht ausdrücklich in diese aufgenommen und daher zu ergänzen

 

 

f.)    Übertragung von Fördermitteln auf das Folgejahr

Die Übertragung von im Förderjahr nicht verwendeten Fördermitteln in das Folgejahr wird sehr selten praktiziert.

 

Im Förderjahr 2011 wurde keine und im Förderjahr 2012 die Übertragung in einem Fall beantragt und durch die Verwaltung bewilligt.

 

 

g.)  Umwidmung von Fördermitteln auf andere Maßnahmen

Die Umwidmung von Fördermitteln auf andere Maßnahmen ist vor Maßnahmenbeginn zu beantragen und durch die Verwaltung zu bewilligen.

 

Im Förderjahr 2011 wurde keine und im Förderjahr 2012 die Umwidmung in zwei Fällen beantragt und durch die Verwaltung bewilligt.

 

 

h.)   Grundlegende Inhalte der Bescheide

Nach konkreter Benennung von Zuwendungszweck, -höhe und -zeitraum im Antrag werden diese auch zum Inhalt der Bescheide gemacht. Eine Änderung dieser Inhalte soll ausschließlich nach schriftlichem Antrag und Genehmigung der Bewilligungsbehörde in Form eines Änderungsbescheides erfolgen.

 

 

i.)    Eigenleistungen

Eigenleistungen sind nach den Vereinsförderrichtlinien mit 5 €/Stunde als eigene Mittel des Vereins anzurechnen. Die Vereinsförderrichtlinien sehen eine genaue Untersetzung dieser Eigenleistungen nicht vor.

 

Der Ansatz der Eigenleistungen ist künftig detailliert nachzuweisen.

 

 

j.)    Akteure

Bei den ausführenden Antragstellern handelt es sich in der Regel um ehrenamtlich Tätige, die dieses Ehrenamt neben oder nach einer Berufstätigkeit ausüben. Der sachgerechte Umgang mit Formularen und dem umfassenden und für Neulinge sehr zeitintensiven Verfahren ist ein oftmals schwierig zu vermittelnder und langwieriger Prozess, der viel Beratungsaufwand der Verwaltung erfordert.

 

 

k.)   Regionale Projekte

Große und zumeist regional wirksame Investitionen von regional tätigen Vereinen (z.B. RSV: Bau Vereinshaus, Sanierung Kunstrasenplatz; Ruderclub: Bau einer Schwimmsteganlage) bzw. die regional geprägte Sicherstellung von umfassender Vereinsarbeit (z.B. Industriemuseum, Akademie 2. Lebenshälfte) sind regional zu tragen.

Da das Verfahren in den drei Nachbarkommunen TKS unterschiedlich ausgestaltet ist, ist die Verfahrensweise in der Praxis oft sehr schwierig.

Auf Verwaltungsebene erfolgt umgehend eine regionale Abstimmung, sobald für eine der beteiligten Verwaltungen absehbar ist, dass es sich um ein regionales Projekt handeln könnte.

 

Künftig sollte bei regionalen Förderanträgen eine in allen Kommunen einheitliche Verfahrensweise dahingehend anzustreben sein, dass diese Förderung z.B. ab einer bestimmten finanziellen Größenordnung (z.B. über 10.000 €) nur durch eine ausdrückliche Beschlussfassung der Gemeindevertretung bzw. der Stadtverordnetenversammlung erfolgen kann.

 

 

l.)    Verschiedenes

Das neue Verfahren der Vereinsförderung wird zwischenzeitlich von alle Beteiligten in Vereinen, Verbänden, Initiativen, Organisationen und Verwaltung gut angenommen.

Um die Vereinsförderrichtlinien noch verständlicher, präziser und dabei einfacher in der Handhabung zu machen, sind die Vereinsförderrichtlinien inhaltlich sowie in einzelnen Formulierungen zu überarbeiten, ggf. sind Beispiele beizufügen.

Die verwendeten Formulare sind zu optimieren und es ist ein Wiedererkennungswert zwischen Antrags- und Abrechnungsformular zu schaffen.

„Kann“ und „soll“ sind - soweit verfahrenstechnisch sinnvoll - durch verbindliche Formulierungen wie „ist“, „hat“ und „muss“ zu ersetzen.

Ausnahmetatbestände sind so konkret wie möglich zu benennen (z.B. ausdrückliche Aufzählung von nicht förderfähigen Tatbeständen).

 

 

 

  1. Information zur gebundenen Vereinsförderung

 

Industriemuseum

DS-Nr. 046/11 „Förderung des Vereins „Industriemuseum Region Teltow e.V. (IMT)“ vom 10.02.2011, beschlossen durch die Gemeindevertretung am 24.03.2011

Umfang: 25.000 € pro Jahr (2012 bis 2016)

Vertrag vom 27.04.2011

 

Akademie 2. Lebenshälfte

DS-Nr. 024/12 „Förderung des Fördervereins „Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V.“ vom 10.02.2012, beschlossen durch die Gemeindevertretung am 22.03.2012

Umfang: 19.250 € pro Jahr (2012 bis 2016)

Vertrag vom 11.05.2012

 

Volkssolidarität

Verträge vom 01.01.1993 und 11.09.1997

 

AWO

Vertrag vom 01.01.1995

 

STIBB

Zielvereinbarung gemäß Jugendförderplan gemeinsam mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark, jährlich neu seit 1997

 

 

 

  1. Weitere Zeitplanung

 

Schul-/Kultur-/Sozialausschuss 16.04.2013 à Diskussion und Meinungsbildung zur „Info-Vorlage des Entwurfs überarbeiteter Vereinsförderrichtlinien“ nebst Informationen zu neuen Formularen

 

Schul-/Kultur-/Sozialausschuss 28.05.2013 à Erörterung und Empfehlung einer DS „überarbeitete Vereinsförderrichtlinien“ (Beschlussfassung in GV am 20.06.2013)

 

Ziel à Verwendung der überarbeiteten Richtlinien ab 2014


  1. Übersicht Vereinsförderung für das Jahr 2010
  2. Übersicht Vereinsförderung für das Jahr 2011
  3. Übersicht Vereinsförderung für das Jahr 2012
  4. informativ: „Richtlinien der Gemeinde Kleinmachnow zur Förderung der örtlichen Vereine, Verbände, Initiativen und Organisationen - Vereinsförderrichtlinien“ vom 30. März 2010