Die Gemeinde Kleinmachnow und der Aufsichtsrat der gewog haben deshalb ein großes Interesse daran, dass das Vorhaben zeitnah realisiert und alsbald entsprechender Wohnraum für ältere Menschen mit beeinträchtigter Mobilität geschaffen wird.
Unter Beachtung u. a. der bauplanungsrechtlichen Vorgaben (Bebauungsplan KLM-BP-019-8) können voraussichtlich rund 52 Wohnungen entstehen.
Mit DS-Nr. 211/08 vom 10.07.2008 und präzisierend mit DS-Nr. 106/12 vom 06.09.2012 hat die Gemeindevertretung beschlossen, das für 2013/14 geplante Vorhaben der gewog auch finanziell zu fördern (vgl. Anl. 4). Die Zuwendung der Gemeinde an die gewog beläuft sich auf 400.000 € und wird gestaffelt in zwei Teilbeträgen in Höhe von jeweils 200.000 € zur Auszahlung kommen. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid ist in Vorbereitung (vgl. Maßnahmen-Nr. M‑000080, Budget 5020, Produktgruppe 5220).
Noch nicht beschlossen wurde eine Richtlinie, die festlegen soll, wer zur Belegung einer entsprechenden Wohnung berechtigt ist. Ein Richtlinien-Entwurf war mit DS-Nr. 106/12 zwar ebenfalls vorgelegt, entsprechend abweichender Stellungnahme/Änderungsvorschlag des Hauptausschusses vom 20.08.2012 aber noch nicht mit beschlossen worden.
Nach Auswertung der Hinweise und Anregungen aus den Fachausschüssen im August 2012 und der Diskussion in der Sitzung der Gemeindevertretung im September 2012 wurde die Richtlinie überarbeitet. Die zum Entwurf der Richtlinie Stand 12.11.2012 geäußerten Vorschläge veranlassten die Verwaltung, den entsprechenden Beschlussvorschlag DS-Nr. 162/12 zunächst zurückzuziehen und die Richtlinie nochmals anzupassen.
Die nun vorliegende Fassung mit Stand vom 04.03.2013 greift die zahlreich geäußerten Vorschläge auf und führt sie – soweit möglich – in einem Entwurf zusammen (vgl. Anl. 1 und Anl. 2, Richtlinie Stand 03/2013 mit sichtbaren Änderungen gegenüber dem Stand 11/2012).
Darüber hinaus sind Beispielrechnungen ergänzt, um zu zeigen, wie sich die vorgesehene Gewichtung mittels Punktevergabe auf bestimmte berechtigte Personen auswirkt (vgl. Anl. 3 zum aktuellen Stand und Anl. 4 zum Stand 11/2012).
Mit DS-Nr. 172/12 vom 13.12.2012 hat die Gemeindevertretung festgelegt, dass eine Richtlinie bis zum 30. Juni 2013 zu beschließen ist.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
|
|||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
Anlagen:
1.
Richtlinie
zur Vergabe von Wohnraum im Barrierefreien Wohnen Heinrich-Heine-Straße mit
Betreuungsangebot
Nur
zur Information:
2.
Entwurf
der Richtlinie, Stand 04.03.2013 mit sichtbaren Änderungen zum Stand 12.11.2012
3.
Beispielrechnungen
zur Richtlinie Stand 03/2013
4.
dasselbe,
hier: Stand 11/2012
5.
DS-Nr. 106/12
vom 06.09.2012 (mit Maßgabe), ohne Anlagen