Der Werkleiter des Bauhofes wird ermächtigt, eine vorhandene
Arbeitsbühne auf einem Trägerfahrzeug durch eine neue oder neuwertige
Arbeitsbühne (27 m) auf einem Trägerfahrzeug zu ersetzen.
Im Wirtschaftsplan 2013 für den Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow,
festgestellt mit Datum vom 07.01.2013, sind im Finanzplan Mittelabflüsse in
Höhe von 245.000 Euro für Investitionstätigkeiten vorgesehen. In den textlichen
Ausführungen dazu sind Ersatzinvestitionen für drei Lkw geplant. Einer der
aufgeführten Lkw mit Kennzeichen PM-YP 85 hat für dieses Jahr noch den TÜV
bekommen, so dass dieser erst im nächsten Jahr ersetzt werden muss. Die
Hoffnungen des Bauhofes, den vorhandenen Steiger auf Lkw Mitsubishi wieder zum
Leben zu erwecken, müssen als gescheitert angesehen werden, so dass für den
Bauhof dringend der Ersatz des vorhandenen Steigers notwendig ist. Auf Grund
des Alters der Straßenbäume in Kleinmachnow sind die Bäume sehr hoch. Die
Baumhöhen erreichen im Maximum ca. 35 m. Alte Alleebäume haben bereits eine
durchschnittliche Höhe von 30 m. Somit ist der Einsatz eines 27 m-Steigers
notwendig, um die Baumpflegearbeiten und die Arbeiten zur Herstellung der
Verkehrssicherheit durchführen zu können. Als weiteres Einsatzgebiet kommt seit
2012 die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Betracht. Da die
Bekämpfung durch Absaugen der Nester auf KITA-Grundstücken, Schulen usw. hohe
Priorität besitzt ist ein großer Steiger notwendig, um bis in die Wipfel der
Bäume zu gelangen. Gleichzeitig ermöglicht ein größerer Steiger auch die
Bekämpfung schwer zugänglicher Bäume, da die seitliche Auskragung groß
ist. Da so ein Steiger auch im Jahr 2012
nicht zur Verfügung stand, musste ein zweiter Steiger tageweise zusätzlich gemietet werden. Die Kosten für
die Miete beliefen sich auf ca. 15.000 Euro. Damit wurden 40 Tageseinsätze für
die notwendigsten Maßnahmen durchgeführt. Auf Grund der Begrenztheit der
finanziellen Mittel zum Mieten des 27 m-Hubsteigers wurden Arbeiten mit dem 20
m-Hubsteiger ausgeführt, die am Rande der Arbeitssicherheit für die Mitarbeiter
des Bauhofes waren. Um die Arbeitssicherheit zu verbessern soll eine 27
m-Arbeitsbühne auf einem Trägerfahrzeug im Jahr 2013 angeschafft werden. Das
Trägerfahrzeug sollte ein zulässiges Gesamtgewicht von ca. 7,5 t haben, da mit
diesem Fahrzeug eine größere Sicherheit beim Arbeiten in der maximalen Höhe
gewährleistet ist. Die Fahrzeuge, welche bereits angeboten werden mit 3,5 t und
der gleichen Arbeitshöhe, stellen auf Grund der physikalischen Gesetze einen
Grenzbereich dar, bei dem es zu kritischen Situationen in entsprechenden Höhen
kommen kann.
Auf dem Gebrauchtwarenmarkt sind solche Arbeitsbühnen erhältlich. So
sind Fahrzeuge mit einer Laufleistung von 100.000 km und einem Alter von ca. 13
Jahren für 60.000 Euro zu haben. Neufahrzeuge kosten ca. 170.000 Euro. Da der
Markt für diese speziellen Arbeitsbühnen relativ klein ist, ist der Bauhof
bestrebt, ein kostengünstiges Neufahrzeug oder ein fast neuwertiges Fahrzeug zu
erwerben. Hintergrund dieser Überlegungen ist das bereits relativ hohe Alter
der Fahrzeuge im Bauhof. Die Reparatur-, Wartungs- und Unterhaltungskosten der
alten Fahrzeuge sind hoch, so dass mit einem Neufahrzeug oder neuwertigem
Fahrzeug diese Kosten nicht steigen. Die vorhandene Arbeitsbühne auf dem
Mitsubishi-Trägerfahrzeug soll ausgesondert bzw. in Zahlung gegeben werden.
Sollten keine Angebote für neuwertige Arbeitsbühnen eingeholt werden
können ist ein Neufahrzeug mittels einer Ausschreibung anzuschaffen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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