Betreff
Vorbereitungsbeschluss für die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach des Rathauses der Gemeinde Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 022/13
Art
Beschlussvorlage

1.             Auf dem Dach des Rathauses ist entsprechend Punkt 3 des durch die Gemeindevertretung am 18.11.2010 (DS-Nr. 132/10/2) beschlossenen Energie- und Klimaschutzprogrammes beabsichtigt eine Photovoltaikanlage zu errichten, die durch die Gemeinde Kleinmachnow betrieben werden soll.

2.             Mit der Fachplanung der Leistungsphasen 2 und 3 wird das Büro Kolb Ripke Architekten beauftragt.

3.             Für die Beauftragung der Fachplanung bis zur Leistungsphase 3 ist eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2013 in Höhe von 11.600,00 € bereitzustellen.


Das Energie- und Klimaschutzprogramm der Gemeinde Kleinmachnow enthält im Punkt 3 die Aussage, dass die öffentlichen Gebäude daraufhin untersucht werden sollen, inwieweit der Einsatz von regenerativen Energien insbesondere von PV-Anlagen möglich und wirtschaftlich ist, um neben den monetären Einspareffekten der Verpflichtung nachzukommen, die die Gemeinde Kleinmachnow mit dem Beitritt zur Klima-Allianz eingegangen ist, nämlich die Schadstoffemissionen, insbesondere die von CO2, zu reduzieren.

 

Die Dachflächen des Rathauses sind im Zusammenhang mit der Studie „Kühlung mit regenerativen Energien“, auch für den Einsatz einer PV-Anlage untersucht worden. Das Ergebnis wurde in der Option 1  dieser Studie (s. Anlage 1) aufgeführt.

 

Das Büro Kolb Ripke Architekten hat mit dem Angebot für die Leistungsphasen 1 bis 3 auch eine Überarbeitung der Investitionskosten vorgenommen (Anlage 2). Im Vorwort zu diesem Angebot ist darauf hingewiesen worden, dass das Dach zu begutachten ist, um festzustellen, ob beim Aufbau dieser PV-Anlage eine Haltbarkeit des Daches über mindestens 20 Jahre gewährleitet werden kann. Das Ergebnis dieser Untersuchung und daraus noch eventuell notwendige zusätzliche Kosten werden mit dem Errichtungsbeschluss ausgewiesen.

 

Die PV-Anlage wird voraussichtlich eine Leistung von 60 kWp erreichen, was einem Jahresertrag von ca. 56.400 KWh/a entsprechen würde. Der Jahresbedarf für das Rathaus liegt bei ca. 201.600 KWh/a. Es wird angestrebt, den Stromertrag der PV-Anlage zu mindestens 90 % als Eigenbedarf zu nutzen. Wie bereits in der Anlage 1 aufgeführt, wird von einer Amortisationszeit von ca. 12 Jahren ausgegangen.

 

Die Investitionskosten werden auf einen Betrag von 159.936,00 € brutto geschätzt (s. Anlage 2, Blatt 3). Hierbei ist der Betrag für eine Dachsanierung nicht enthalten.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

11.17

Teilhaushalt/Budget:

40.47

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

2013

EURO:

11.600,00

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen

1.             Auszug aus der Machbarkeitsstudie „Kühlung mit regenerativen Energiequellen, Stand 05.09.2011, Kolb Ripke Architekten

2.             Angebot und Baukostenschätzung für dieses Projekt, Kolb Ripke Architekten