Betreff
Abwägung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f "Eigenherd Nord" für das Grundstück Karl-Marx-Straße 2
Vorlage
DS-Nr. 023/13
Art
Beschlussvorlage

1)         Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“ für das Grundstück Karl-Marx-Straße 2 eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.

 

2)         Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.

 


Mit Beschluss vom 14.06.2012 (DS-Nr. 048/12/2) ist ein Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“ eingeleitet worden. Mit der 1. Änderung wird auf dem Grundstück Karl-Marx-Straße 2 eine gewerbliche Nutzung im Obergeschoss zulässig. Darüber wird eine Mindestdachneigung festgesetzt sowie die zulässige Anzahl der Vollgeschosse auf max. 2 begrenzt.

 

Der B-Plan-Entwurf wurde am 06.09.2012 mit dem Auslegungsbeschluss gebilligt und im Zeitraum vom 11.02.2013 bis einschließlich 15.03.2013 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte mit dem Anschreiben vom 08.02.2013. Während der förmlichen Beteiligung äußerten sich neun Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

 

Der Bebauungsplan zur 1. Änderung wird in einen Textbebauungsplan umgestellt. Damit entfallen die formalen Anforderungen an die Planzeichnung, auf die der Landkreis Potsdam-Mittelmark in seiner Stellung­nahme im Rahmen der Beteiligung hingewiesen hat.

An den Inhalten der Planung ändert sich dadurch nichts, eine Wiederholung von Verfahrens­schritten wird nicht erforderlich.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.

 

Die Grundstückseigentümer tragen die mit den Verfahren verbundenen externen Kosten und haben dazu einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde abgeschlossen. Der dafür erforderliche max. Betrag wurde bei der Gemeinde hinterlegt.

 

Hinweis: Alle eingegangenen Stellungnahmen den Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden können von den Mitgliedern der Gemeinde­vertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.03 eingesehen werden. 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

 

Teilhaushalt/Budget:

50 / 18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

11.009,64

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)         Abgrenzung Geltungsbereich 1. Änderung KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“

Abwägungsmaterialien:

2)         Beteiligung der Öffentlichkeit

3)         Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange