Betreff
Änderung des Grundsatzbeschlusses mit Standortfestlegung zur Errichtung einer zweizügigen Grundschule mit Hort inklusive Außenanlagen
Vorlage
DS-Nr. 037/13
Art
Beschlussvorlage

Der gemäß Änderungsantrag ergänzte Punkt 4 der Beschlussvorlage DS-Nr.: 194/12: „Es wird ein Kostenrahmen von 4 bis 5,5 Mio. Euro angestrebt, der nach Vorlage eines spezifizierten Raumprogramms von der Gemeindevertretung beschlossen werden muss.“ entfällt.


Am 17.01.2013 hat die Gemeindevertretung den Grundsatzbeschluss DS-Nr. 194/12 zur Errichtung einer zweizügigen Grundschule mit Hort und Außenanlagen auf dem Grundstück Adolf-Grimme-Ring 7 in Kleinmachnow mit zwei  Maßgaben beschlossen. Die Maßgaben wurden als Punkte:

 

3.                  die Schule ist in Systembauweise zu errichten

 

und

 

4.                  es wird ein Kostenrahmen von 4,0 bis 5,5 Mio. € angestrebt, der nach Vorlage    eines spezifizierten Raumprogramms von der Gemeinde beschlossen werden   muss

 

in den Beschluss aufgenommen.

 

Auf der Grundlage des von der Verwaltung nach der Brandenburgischen Schulbaurichtlinie erarbeiteten und mit den Nutzern bereits im Vorfeld abgestimmten Raumprogramms ( in Anlage 1 des Grundsatzbeschlusses enthalten) und der sich daraus ergebenen BGF von ca. 4.160 m² wurden von der Verwaltung erwartbare Gesamtkosten zwischen 7,0 und 8,0 Mio. € für das Vorhaben ermittelt (Basis: statistische Kostenkennwerte Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern 2011).

 

Die Verwaltung hatte bereits Anfang Januar 2013 Richtpreisangebote von drei namhaften Systembauern auf der Basis des abgestimmten Raumprogramms eingeholt und diese dem Finanzausschuss am 10.01.2013 vorgestellt. Auch diese Richtpreisangebote lagen ohne Planungskosten zwischen ca.  6,0 und 8,4 Millionen € und decken sich damit mit denen bereits im Grundsatzbeschluss genannten Gesamtkosten.

 

Zur Gewinnung eines geeigneten Planungsbüros für das Vorhaben hat die Verwaltung die Planungsabsicht im Amtsblatt und auf der Internetseite der Gemeinde Kleinmachnow bekanntgemacht, worauf sich insgesamt 17 Architekturbüros bewarben. An Hand der bereits in der Bekanntmachung angegebenen Auswahlkriterien erfolgte die Bewerberauswahl. Das in der Verwaltung durchgeführte Auswahlverfahren wurde von einem Fachanwalt und einem Vertreter der Architektenkammer begleitet.

 

Drei Architekturbüros, die die beste Eignung erwarten ließen, wurden zur Teilnahme an einer Ideenfindung für den Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Hort eingeladen. Dazu erhielten die Architekturbüros (IBUS Architekten Berlin, Gänsicke Leuschner Beinhoff Hamburg/Wittenberg, Grübe Thoma Berlin) alle nötigen Unterlagen, wie Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung, Raumprogramm, Lageplan und eine detaillierte Aufgabenstellung, welche vorsah, dass das Gebäude in Systembauweise geplant und gebaut werden soll. Die Ermittlung einer Kostenschätzung für die Gesamtkosten war ebenfalls Teil der Aufgabenstellung. Sowohl  die Aufgabenstellung an die Architekten als auch die Vorprüfung lagen den Gemeindevertretern vor, waren Anlage der Einladung zur Informationsveranstaltung am 08.04.2013. Die von den 3 Architekturbüros geschätzten Gesamtkosten (DIN 276 Kosten 200 - 700) für den Schulneubau mit Hort liegen zwischen 6.745.000,00 € und 7.700.000,00 € plus Grunderwerb.

 

Sofort nach Auswertung der Präsentationsunterlagen am 21.03.2013 hat der Bürgermeister die Gemeindevertreter und alle sachkundigen Bürger zum 08.04.2013 eingeladen, um sie über die Ergebnisse, insbesondere über die zu erwartenden Kosten für den Neubau der Schule zu informieren.

 

Sowohl die durch die Verwaltung auf der Grundlage bestätigter Kostenwerte ermittelten Gesamtkosten, als auch die auf der Basis einer konkreten Aufgabenstellung durch 3 Architekturbüros ermittelten Gesamtkosten sowie auch die eingeholten Richtpreisangebote von Systembauern zeigen deutlich, dass der nach Maßgabe zum Grundsatzbeschluss DS-Nr.: 194/12 vorgegebene Kostenrahmen von 4,0 bis max. 5,5 Mio. € nicht eingehalten werden kann.

 

Vor der aus Zeitgründen schnellstmöglich erforderlichen Beauftragung eines Architekturbüros mit den  Erarbeitung der Leistungsphasen 1 - 3 nach HOAI  ist die Aufhebung der Kostengrenze aus dem Beschluss DS-Nr.: 194/12 erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

2111

Teilhaushalt/Budget:

40.47

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

2013

EURO:

30.000,00

Finanz-HH

2013

EURO:

30.000,00

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein