Betreff
Errichtungsbeschluss gemäß § 16 Abs. 2 KomHKV zur Sanierung des Schulhofes der Maxim-Gorki-Gesamtschule Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 042/13
Art
Beschlussvorlage

1.         Die Sanierung des Schulhofes der Maxim-Gorki-Gesamtschule wird entsprechend der in der Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten Entwurfsplanung im Jahr 2014 durchgeführt.

 

2.         Die erforderlichen finanziellen Mittel für den Bau der Außenanlagen in Höhe von 360.000,00 € werden im Haushalt 2014 bereitgestellt.

3.         Zusätzliche Mittel für den Ersatz der Fahrradüberdachung in Höhe von 95.000,00 € werden im Haushalt 2014 nicht bereitgestellt, können später separat beschlossen werden.


Die Gemeinde Kleinmachnow als Schulträger der Maxim-Gorki-Gesamtschule hat in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen, um die Lern- und Lehrbedingungen für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte zu verbessern. Zu den bereits realisieren Maßnahmen gehören die Gesamtsanierung des Schulgebäudes, die Sanierung der Bestandssporthalle, die Neugestaltung der Außensportanlagen, der Anbau eines Aufzuges, ein Erweiterungsbau und  der Neubau einer 2-Feld-Sporthalle. Um die vollständige Sanierung abzuschließen, ist nunmehr der Schulhof zu überarbeiten.

Mit Drucksache 093/12 vom 06.09.2012 wurde der Grundsatzbeschluss zur Sanierung bzw. Neugestaltung des Schulhofes der Maxim-Gorki-Gesamtschule Kleinmachnow gefasst.

Die Verwaltung hat darauf hin das Landschaftsplanungsbüro SINAI aus Berlin mit der Vor- und Entwurfsplanung als Grundlage für den Errichtungsbeschluss beauftragt. Das Büro hatte bereits 2006 den Masterplan „Freiraumkonzept für den Schul- und Sportstandort an der Maxim-Gorki-Gesamtschule Kleinmachnow“ erarbeitet.

Nach Abstimmung der Aufgabenstellung zwischen dem FB Bauen/Wohnen, FB Schul-Kultur- und Gebäudemanagement und dem Nutzer wurden Varianten der Schulhofgestaltung vom beauftragten Büro SINAI entworfen und der Verwaltung im Dezember 2012 vorgestellt. Da die für die Umsetzung dieser Planung erforderlichen Kosten weit über den im Grundsatzbeschluss genannten Kosten von insgesamt 360.000,00 € lagen, wurde das Büro SINAI aufgefordert, die Kosten zu senken und die Planung auf ein nötiges Maß zu beschränken.

Das Ergebnis dieser Überarbeitung wurde der Verwaltung im Februar 2013 vorgestellt.

Die wesentlichen Inhalte der Sanierung waren:

Die Technischen Anlagen auf dem Schulhof sollen  erneuert  bzw. ergänzt werden (insbesondere Entwässerung, Außenbeleuchtung).

Der zentrale Bereich soll eine feinkörnige Asphaltdecke erhalten, dem durch Bemalung eine spielerische Komponente hinzugefügt werden kann. In farbige, sich überschneidende Kreise könnten ausgewählte Zitate vom Namensgeber der Schule eingesetzt werden. Zwei Tischtennisplatten sollen durch Farbflächen betont werden.

Mit dem Belag Asphalt wird sichergestellt, dass wichtige, den Schulhof querende, Wegeverbindungen komfortabel und sauber zu begehen sind (Schulgebäude/Sporthallen/Sportplatz/Fahrradstellplätze/Parkplatz), sowie häufig und gelegentlich befahrene Bereiche, wie die Küchenanlieferung, Aufstellflächen für Fahrzeuge der Fensterreinigung, Feuerwehr, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge etc., eine geeignete feste Decke haben.

Neben zwei großen Bestandsbäumen soll im östlichen Hofbereich ein neuer Solitärbaum in die Asphaltfläche integriert werden. Die runden Baumscheiben sind zum Teil bepflanzt und als breite Sitzmauern ausgestaltet.

An die Asphaltfläche schließt sich die südliche Grünfläche an, erreichbar über eine breite helle Betonschwelle. Diese Schwelle wächst an einigen Stellen aus dem Boden heraus und wird zum Sitzmöbel.

Der im westlichen Hofbereich an die Asphaltfläche angebundene Fahrradstellplatz wird mit Betonplatten befestigt. Neue mobile Vorderradparker (ca. 220 Stück) ersetzen die alten. Die vorhandene Fahrradüberdachung (Stahlkonstruktion mit Faserzementplatten) kann nicht erhalten werden. Sie wird abgerissen.

Die kleine Sporthalle wird zukünftig barrierefrei erschlossen, da in die neue Treppenanlage eine Rampe integriert wird.

Bisher noch nicht in den Kosten enthalten ist der südliche Teil des Schulgrundstückes, zwischen den beiden Sporthallen. Dieser Teil  soll stärker mit dem Schulhof verknüpft werden. Durch behutsames Auslichten des sehr dichten Baumbestands (Kiefern und Ahornaufwuchs) wird dieser Bereich, aber auch der südliche Hofbereich einladender und lichter und die verbleibenden Bäume können ihren Habitus besser entwickeln.

Die Entwurfsplanung wurde der Schulkonferenz (Anlage 3) der Maxim-Gorki-Gesamtschule am 13.03.2013 vorgestellt und von dieser einstimmig mit folgenden Maßgaben befürwortet:

 

Die Schulkonferenz  begrüßt die vorgestellte Planung zur Schulhofgestaltung, diese sollte in 2 Abschnitten durchgeführt werden:

1.       Die vorgestellte Planung ist als 1. Teilabschnitt zu betrachten, der im Jahr 2014 realisiert werden sollte. In die vollständige Schulhofsanierung sind die Grünfläche im südlichen Teil des Schulgeländes und die neue Überdachung der Fahrradständer einzubeziehen. Auf die Asphaltbemalung sollte zugunsten der Gestaltung der südlichen Grünfläche verzichtet werden.

2.       Der 2. Teilabschnitt –südliche Grünfläche und Überdachung der Fahrradständer sollte 2015 realisiert werden“.

Die Entwurfsplanung wurde dem Bauausschuss am 15.04.2013 und dem KUSO-Ausschuss am 16.04.2013 vorgestellt. Eine untersetzende Fachinformation Nr. 005/13 lag dazu vor. Von den Ausschussmitgliedern wurden folgende Anregungen gegeben, die in die überarbeitete Entwurfsplanung (Anlage 1) aufgenommen wurden:

1)       Der vorgesehene Asphaltbelag wird gegen ein Betonsteinpflaster getauscht.

2)       Die ehemals vorgesehene Bemalung auf der Fläche entfällt.

3)       Die bei 1) und 2) eingesparten finanziellen Mittel werden für Bügelparker anstelle der bisher vorgesehen 220 Vorderradparker eingesetzt.

4)       Die Verwaltung wird noch im Jahr 2013 aus Unterhaltsmitteln (Minimallösung ca. 10.000,00 €) ein Herrichten und eine Nutzbarmachung der südlichen Grünanlage ermöglichen.

5)       Die sowohl von der Schulkonferenz als auch von den Fachausschüssen gewünschte Erneuerung der Fahrradüberdachung kann nicht mit den bereits im Grundsatzbeschluss genannten Gesamtkosten von 360.000,00 € realisiert werden. Die Erneuerung der Fahrradüberdachung wird deshalb in der Kostenberechnung (Anlage 2) extra ausgewiesen und bei Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von ca. 95.000,00 € (Beschlussvorschlag Punkt 3) realisiert.

Nach öffentlicher Ausschreibung ist die Durchführung der Baumaßnahme im Zeitraum 2.-3. Quartal 2014 vorgesehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

21.81.01

Teilhaushalt/Budget:

40.47

Maßnahmen-Nr:

M-000034

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen

1.              Entwurfsplanung vom 08.05.2013, Büro sinai

2.              Kostenberechnung, 13.05.2013, Büro sinai

3.              Protokoll der Schulkonferenz-Kostenberechnung vom 13.03.2013