Erläuterungen:
Die Gemeindevertretung hat am 17. Januar 2013 mit
DS-Nr. 205/12 beschlossen, die planungsrechtlichen Regelungen für den
Zentrumsbereich im Ortskern Kleinmachnow zu ändern und dazu einen Bebauungsplan
mit der Bezeichnung KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ aufzustellen (Geltungsbereich
vgl. Anlage 1).
Mit dem Bebauungsplan sollen zeichnerische und textliche Festsetzungen der drei
bisher hier geltenden Bebauungspläne, nämlich KLM-BP-019-2 „Zentrumsbereich im Ortskern Kleinmachnow“,
KLM-BP-019-6 „Anbindung Seeberg“ und KLM-BP-019 (Ursprungsplan) in der Fassung ‑019-9
„Wohngebiete im Ortskern“, so modifiziert werden, dass auf der Fläche Gemarkung
Kleinmachnow, Flur 8, Flurstück 1866 („Adolf-Grimme-Ring 7“) die
Errichtung und der Betrieb einer zweizügigen Grundschule mit Hort inkl.
Außenanlagen planungsrechtlich zulässig werden.
Inzwischen wurde ein erstes Konzept für einen
Bebauungsplan-Entwurf erarbeitet (vgl. Anlagen 2 und 3). Das
Konzept, Stand 27.05.2013, zeigt den beabsichtigten Änderungsbedarf an den
textlichen Festsetzungen, aber auch die angedachten zeichnerischen
Festsetzungen.
Besonders hinzuweisen ist dabei auf die
notwendig werdende Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche
(„Baufenster“) auf dem künftigen Schulgrundstück „Adolf-Grimme-Ring 7“ sowie
auf die Erweiterung der öffentlichen Grünfläche östlich A.-Grimme-Ring/Ost.
Innerhalb dieser Grünfläche ist die Realisierung eines mindestens 4,5 m
breiten Gehweges (mit Kennzeichnung „Radfahrer frei“) vorgesehen, der u. a. als
Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der neuen zweizügigen Grundschule,
aber auch der bestehenden Bildungseinrichtungen auf dem Seeberg nutzbar sein
soll.
Im Hinblick auf die enge Zeitplanung für die Realisierung der zweizügigen Grundschule mit Hort inkl. Außenanlagen und die zuvor notwendige Schaffung von Planungsrecht für den Neubau wird der Bebauungsplan-Entwurf der Gemeindevertretung zur Sitzung am 19. September 2013 zur Billigung vorzulegen sein. Die Vorberatungen des entsprechenden Beschlussvorschlages in den Fachausschüssen sind beginnend mit dem 19.08.2013 (Sitzung des Bauausschusses) vorgesehen.
1.
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“
2.
Konzept
Bebauungsplan-Entwurf (Stand 27.05.2013), Planzeichnung
3.
ders.,
Textliche Festsetzungen