Betreff
Information und Diskussion zu Inhalten eines zu erarbeitenden B-Plan-Entwurfes, hier: Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-019-10 "Adolf-Grimme-Ring"
Vorlage
INFO 010/13
Art
Informationsnummer

Erläuterungen:

 

Die Gemeindevertretung hat am 17. Januar 2013 mit DS-Nr. 205/12 beschlossen, die planungsrechtlichen Regelungen für den Zentrumsbereich im Ortskern Kleinmachnow zu ändern und dazu einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ aufzustellen (Geltungsbereich vgl. Anlage 1).

 

Mit dem Bebauungsplan sollen zeichnerische und textliche Festsetzungen der drei bisher hier geltenden Bebauungspläne, nämlich KLM-BP-019-2 „Zentrumsbereich im Ortskern Kleinmachnow“, KLM-BP-019-6 „Anbindung Seeberg“ und KLM-BP-019 (Ursprungsplan) in der Fassung ‑019-9 „Wohngebiete im Ortskern“, so modifiziert werden, dass auf der Fläche Gemarkung Kleinmachnow, Flur 8, Flurstück 1866 („Adolf-Grimme-Ring 7“) die Errichtung und der Betrieb einer zweizügigen Grundschule mit Hort inkl. Außenanlagen planungsrechtlich zulässig werden.

 

Inzwischen wurde ein erstes Konzept für einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeitet (vgl. Anlagen 2 und 3). Das Konzept, Stand 27.05.2013, zeigt den beabsichtigten Änderungsbedarf an den textlichen Festsetzungen, aber auch die angedachten zeichnerischen Festsetzungen.

 

Besonders hinzuweisen ist dabei auf die notwendig werdende Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche („Baufenster“) auf dem künftigen Schulgrundstück „Adolf-Grimme-Ring 7“ sowie auf die Erweiterung der öffentlichen Grünfläche östlich A.-Grimme-Ring/Ost. Innerhalb dieser Grünfläche ist die Realisierung eines mindestens 4,5 m breiten Gehweges (mit Kennzeichnung „Radfahrer frei“) vorgesehen, der u. a. als Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der neuen zweizügigen Grundschule, aber auch der bestehenden Bildungseinrichtungen auf dem Seeberg nutzbar sein soll.

 

Im Hinblick auf die enge Zeitplanung für die Realisierung der zweizügigen Grundschule mit Hort inkl. Außenanlagen und die zuvor notwendige Schaffung von Planungsrecht für den Neubau wird der Bebauungsplan-Entwurf der Gemeindevertretung zur Sitzung am 19. September 2013 zur Billigung vorzulegen sein. Die Vorberatungen des entsprechenden Beschlussvorschlages in den Fachausschüssen sind beginnend mit dem 19.08.2013 (Sitzung des Bauausschusses) vorgesehen.


1.         Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“

2.         Konzept Bebauungsplan-Entwurf (Stand 27.05.2013), Planzeichnung

3.         ders., Textliche Festsetzungen