Betreff
Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kleinmachnow, Stufe 2, hier: Abwägung und Billigung
Vorlage
DS-Nr. 043/13
Art
Beschlussvorlage

1)         Die Gemeindevertretung hat die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des  Entwurfes zum „Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kleinmachnow, 2. Stufe“ fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden/ Träger öffentlicher Belange geprüft. Das Ergebnis ist in Anlage 1 und Anlage 2 dargestellt.

2)         Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden/ Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

3)         Nach dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002) bzw. § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und auf der Grundlage der Lärmkartierung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (LUGV) aus dem Jahr 2012 wird die Berichterstattung zum „Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kleinmachnow, Stufe 2“ – Stand 08.05.2013 – gebilligt.

Im Rahmen der Berichtspflicht ist der Lärmaktionsplan, Stufe 2 dem Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV) bis zum 18.07.2013 zu übergeben.

 


Gemäß § 47 d BImSchG besteht für die Gemeinde Kleinmachnow aufgrund stark belasteter Verkehrsstraßen die Pflicht, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, der den Mindestanforderungen des Anhangs V der EG-Umgebungslärmrichtlinie entsprechen muss. Zunächst wurden in einer ersten Stufe bis zum 18.07.2008 alle Hauptverkehrsstraßen bzw. Autobahnen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr (DTV: 16.400 Kfz) berücksichtigt (DS-Nr. 145-1/08).

In der 2. Stufe ist ein Lärmaktionsplan für alle regionalen und nationalen Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz) bis zum 18.07.13 zu erstellen. Über die Pflichtaufgabe geht die Gemeinde Kleinmachnow mit Vorlage dieses Lärmaktionsplanes, Stufe 2 weit hinaus, da als freiwillige Leistung auch die Beurteilung von Gemeindestraßen (DTV > und < 8.200 Kfz) erfolgte.

Die Gemeindevertretung hat am 11.04.2013 den Entwurf „Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kleinmachnow, Stufe 2“ zur Kenntnis genommen und einer Weitergabe zur erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zugestimmt (DS-Nr. 011/13).

Eine Öffentlichkeitsbeteiligung fand im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung am 16.04.2013 statt. Vier Bürger nahmen daran teil.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 47 d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erfolgte im Zeitraum vom 25.03.2013 bis einschließlich 19.04.2013. Von Bürgern gingen 13 Anregungen ein, diese Auswertung kann der Anlage 2 entnommen werden.

Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB), deren Aufgabenbereiche durch den Lärmaktionsplan tatsächlich berührt sind, beteiligt. Es wurden 18 TöB mit Schreiben vom 18.03.2013 informiert und gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG um Stellungnahme gebeten. Die Auswertung ist in Anlage 1 dargestellt.

Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 1 und Anlage 2 dargestellten Form abgewogen werden. Positiv abgewogene Hinweise sind in den Lärmaktionsplan eingeflossen. Die Abwägungstabellen sind dem Berichtsdokument als „Anlage III“ beigefügt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde zweiphasig durchgeführt, also nicht nur in Form einer einseitigen Information, sondern als wechselseitige Kommunikation, so dass die Bevölkerung aktiv am Handeln der Verwaltung mitwirken konnte. Nur durch die Beiträge der Bürger gelang es, die Lärmprobleme vollständig zu erfassen und Lösungsmöglichkeiten zu finden. Die Gemeinde Kleinmachnow verfügt nunmehr über ein umfassendes Konzept zur Lärmminderung.

In Hinblick auf die Rechtsnatur ist der Lärmaktionsplan eine rein interne, vorbereitende Verwaltungsvorschrift. Etwaige Kosten, die mit der Anordnung zur Durchführung der festgelegten Maßnahmen verbunden sind, müssen separat im Rahmen weiterführender Beschlüsse in den Gemeindehaushalt eingestellt werden.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

5110

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

4.500

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

Abwägungsmaterialien:

1)         Stellungnahmen der Behörden/ Träger öffentlicher Belange

2)         Stellungnahmen der Öffentlichkeit

Berichtsdokument:

3)         Lärmaktionsplan, Stufe 2 - Zusammenstellung der geänderten Seiten

(Hinsichtlich des sehr umfangreichen Planwerkes, welches bereits im Rahmen der Beschlussfassung für die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (DS-Nr. 011/13) im März bzw. April diesen Jahres an die Gemeindevertretung und ihre Fachausschüsse verteilt wurde, wird aus Gründen des Umweltschutzes nur der komprimierte Abriss der Modifikationen verteilt. Bei gewünschter Bereitstellung des gesamten Berichtes wird dieser selbstverständlich umgehend zur Verfügung gestellt.)

 

Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und An­schriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüsselverzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern zuge­ordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.