Betreff
Klarstellungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB (Satzungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 044/13
Art
Beschlussvorlage

1.         Die Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ‑ Klarstellungsatzung, vgl. Anlage 1 ‑ wird beschlossen. Die Erläuterungen – vgl. Anlage 2 – werden gebilligt.

 

2.         Der Beschluss über die Klarstellungssatzung sowie Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten die Klarstellungssatzung sowie die Erläuterungen von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über deren Inhalt verlangt werden kann, sind ortsüblich bekannt zu machen.

 


Die Gemeindevertretung beschloss in ihrer Sitzung am 31.03.2011 (DS-Nr. 061/11) die Neuaufstellung einer Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Gebiet der Gemeinde Kleinmachnow (Klarstellungssatzung) gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Die bisherige „(Klarstellungs-) Satzung der Gemeinde Kleinmachnow über die Festlegung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für das Gebiet der Gemarkung Kleinmachnow Flur 1 - 13“ die im Oktober und ergänzend im November 1992 in der Kleinmachnower Zeitung bekanntgemacht worden war, stellte sich nach eingehender rechtlicher Prüfung im Jahr 2011 aufgrund eines Ausfertigungs- und Bekanntmachungsfehlers nachträglich als von Beginn an unwirksam heraus.

 

Die neu erstellte Klarstellungssatzung (vgl. Anlage 1, Satzung mit Karte, Maßstab im Original 1 : 10.000) berücksichtigt insbesondere auch, dass das Gemeindegebiet inzwischen mit einer Viel­zahl an seither in Kraft getretenen Bebauungsplänen überplant ist. Der Satzung sind Erläuterungen beigegeben (vgl. Anlage 2)

 

Entsprechend verbleiben nur wenige Flächen, bei denen eine Klarstellung ihrer Zugehörigkeit zum „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ erforderlich wurde.

 

Die neue Klarstellungssatzung stellt die Zugehörigkeit von Flächen zum Innenbereich nach § 34 BauGB klar.

Gemäß § 34 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches ist eine Genehmigung der Satzung nicht erforderlich. Sie kann nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom Bürgermeister ausgefertigt und in Kraft gesetzt werden.

 

Nachdem ein erster Satzungsentwurf von der Gemeindevertretung am 13.12.2012 in die Fachausschüsse zurückverwiesen worden war, erfolgte eine nochmalige Prüfung der vorgenommenen Abgrenzungen. Die dazu eingeholte rechtliche Einschätzung ist in der nun vorliegenden Satzung berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

6.872,25

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

 

1.         Klarstellungssatzung mit Anlage (Karte, Maßstab im Original: 1:10.000)

2.         Erläuterungen zur Klarstellungssatzung