Betreff
Maßnahme gegen Lärmbelastung durch die A 115
Vorlage
DS-Nr. 048/13
Art
Antrag

Der Bürgermeister wird beauftragt,

 

1.    bei der zuständigen Verkehrsbehörde des Landes Brandenburg eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf der Autobahn A 115 im gesamten Gemeindegebiet Kleinmachnow auf eine max. zulässige Geschwindigkeit in Höhe von 80 km/h zu beantragen,

2.  die Entscheidung der Verkehrsbehörde innerhalb einer Woche nach Eingang den nach Lärmaktionsplan Stufe 2 potentiellen Lärmbetroffenen sowie den Fraktionen der Gemeinde zur Kenntnis zu geben.


Die bisher vorliegende negative Stellungnahme der zuständigen Verkehrsbehörde ist nicht rechtsfähig. Durch den in Ziffer 1 benannten Antrag ist die zuständige Behörde verpflichtet, einen Bescheid zu erlassen, der rechtsfähig ist.

 

Die Gemeinde Kleinmachnow kann gegen einen Bescheid ggf. nicht in Widerspruch gehen bzw. ist ggf. nicht klageberechtigt. Durch die Bekanntgabe der Entscheidung innerhalb einer Woche gegenüber den Betroffenen sowie auch den Fraktionen der Gemeindevertretung wird die Möglichkeit des Widerspruchs und ggf. der Klage der Bürger Kleinmachnows ermöglicht.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein