Die Straße Erlenweg zwischen Heinrich-Mann-Straße und Kiefernweg soll erstmalig hergestellt werden. Das Bauprogramm umfasst folgende Parameter:
1. Fahrbahn
1 a. Abschnitt zwischen Kiefernweg und Käthe-Kollwitz-Straße
- Befestigung mit Asphalt,
- Breite 5,00 m.
1 b. Abschnitt zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Heinrich-Mann-Straße
- Befestigung mit Granitkleinsteinpflaster,
- Breite 5,00 m,
- Reduzierung der vorhandenen Fahrbahnfläche im Bereich Einmündung Käthe-Kollwitz-Straße/Erlenweg auf das in der Anlage dargestellte Maß.
2. Gehweg
- Breite 1,20 m in Granitmosaikpflaster, eingefasst mit Tiefborden,
- zwischen Kiefernweg und Käthe-Kollwitz-Straße einseitig,
- auf der nordwestlichen Seite im Abschnitt zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Heinrich-Mann-Straße beidseitig.
3. Grundstückszufahrten
- Herstellung in Granitkleinsteinpflaster – vollgebundene Bauweise
4. Straßenbeleuchtung
- einseitig, Bauart gleich wie Heinrich-Mann-Straße, Typ ARC 80
5. Verlängerung der vorhandenen Regenwasserentwässerung um eine Haltung in Richtung Heinrich-Mann-Straße
6. Baumpflanzung zur Herstellung einer geschlossenen Allee, mit Ausnahme nordwestlicher Gehwegbereich zwischen Kiefernweg und Käthe-Kollwitz-Straße
Mit DS-Nr. 107/12 wurde ein Grundsatzbeschluss zum Straßenbau Erlenweg zwischen Heinrich-Mann-Straße und Kiefernweg gefasst. Vor diesem Grundsatzbeschluss wurden zwei Varianten der Vorplanung erarbeitet. Die Variante 1 hat sich an den Vorgaben des Bauausschusses vom 09.01.2012 orientiert. Variante 2 wurde zur Kostenreduzierung von der Verwaltung erarbeitet. Die Variante 2 unterscheidet sich zu Variante 1 in folgenden Punkten:
1. Wegfall des südöstlichen Gehweges zwischen Kiefernweg und Käthe-Kollwitz-Straße,
2. Reduzierung der Gehwegbreite von 1,50 m auf 1,20 m und Einfassung mit Tiefborden anstelle von Klinkerzeilen,
3. keine Ausbildung eines Minikreisverkehrs an der Einmündung Käthe-Kollwitz-Straße/Erlenweg, sondern Reduzierung der befestigten Fahrbahn auf das technisch notwendige Maß.
Beide Varianten wurden in einer Einwohnerversammlung den Bürgern am 08.05.2012 vorgestellt. Die Bürger votierten mehrheitlich für die kostengünstigere Variante 2. Die Bürger wurden auch über die finanziellen Auswirkungen des Straßenbaus informiert. Die Umlage entspricht 90 % nach Baugesetzbuch (BauGB), da die Straßenanlage erstmalig hergestellt wird. Zum Beispiel entstehen für ein 800 m² großes Grundstück Kosten in Höhe von 6.000,00 €.
Die Variante 2 erhält größtenteils die vorhandene Asphaltfahrbahn im Bereich Kiefernweg – Käthe-Kollwitz-Straße und baut darauf die neue Fahrbahn auf. Damit werden die Kosten deutlich reduziert. Der zweite Gehweg kann entfallen, da auf dieser Seite die Kleingartensparte angrenzt, die keinen Bedarf für einen zweiten Gehweg auslöst.
Nach nochmaliger Prüfung der Sach- und Rechtslage ergab sich, dass das Wohnstift Augustinum als Anlieger nicht an den Kosten zur beabsichtigten Straßenbaumaßnahme nach Maßgabe der örtlichen Beitragssatzungen zum Straßenbau herangezogen werden kann. Grundlage dafür ist ein städtebaulicher Vertrag aus dem Jahr 1992/ 1993. Damit erhöht sich der Anteil der Gemeinde zur Refinanzierung der Baumaßnahme von 36.870,00 € um 263.927,09 € auf insgesamt 300.797,09 € (siehe Anlage 3).
In den Haushalt 2014 sind als Ausgabe 380.000,00 € und in den Haushalt 2015 als Einnahme 80.000,00 € einzustellen. Die Ausschreibung soll im Winter erfolgen, damit im Frühjahr 2014 mit dem Bau begonnen werden kann.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Beschlussrelevant:
Anlage 1 – Entwurfsplanung Ausbau Erlenweg, Blatt 1 und 2 vom 07.09.2012
Zur Information:
Anlage 2 – Foto Lampentyp Heinrich-Mann-Straße
Anlage 3 – Ergänzungsblatt zur Drucksache 155/12, Straßenbau Erlenweg
Anlage 4 – DS-Nr.
155/12 (in GV am 08.11.2012 nicht behandelt)