Betreff
Grundschule Auf dem Seeberg - Neubau (Grundsatzbeschluss mit Standortfestlegung zur Errichtung einer zweizügigen Grundschule mit Hort inklusive Außenanlagen, DS-Nr. 194/12)
Vorlage
DS-Nr. 055/13
Art
Antrag

1.    In Ziff. 4 des Beschlusses der Gemeindevertretung am 17. Januar 2013 zur o. a. Drucksache wird die Summe 5,5 Mio. Euro durch die Summe 7,5 Mio. Euro ersetzt.

2.    Im Übrigen bleibt der o.a. Beschluss unverändert bestehen.


Mit der DS-Nr. 194/12 wurde der Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer zweizügigen Grundschule mit Hort inklusive Außenanlagen gefasst. Durch Ergänzungen der Drucksache wurde unter Punkt 3 beschlossen, dass ein Kostenrahmen von 4 – 5,5 Mio. Euro angestrebt wird, der nach Vorlage eines spezifizierten Raumprogramms von der GV beschlossen werden muss.

 

Die Vorentwürfe der drei ausgewählten Architekturbüros haben gezeigt, dass der Kostenrahmen nicht einzuhalten ist. Da aus Zeitgründen ein Architekturbüro auf Grundlage der realistischen zu erwartenden Kosten mit der weiteren Planung noch vor der Sommerpause  beauftragt werden muss, bedarf es der Anpassung des Kostenrahmens gemäß o. a. Antrag. Das aus Sicht der Verwaltung geeignetste Büro mit dem überzeugendsten und wirtschaftlichsten Vorentwurf soll umgehend mit den Leistungsphasen 1-3, sowie teilweise LP 6 -  funktionale Leistungsbeschreibung – und ggf. in Teilen LP 7 = Auswertung der Angebote, beauftragt werden.

 

Beim Entwurf und bei der Festlegung des Raumprogramms sind folgende Parameter zu berücksichtigen: Das Raumprogramm ist zur Minimierung des umbauten Volumens zu straffen: In enger Abstimmung von Schule und Hort sind unter Einhaltung der Richtlinien zum Raumbedarf einer zweizügigen Grundschule mit Hort, mögliche Doppelnutzungen von Räumen zu benennen. Der Anteil von Verkehrsflächen und Nebennutzflächen ist durch geschickte Anordnung der Räume (Putzmittel, Lager, WC, etc.) möglichst gering zu halten. Bei der Auswahl der Systembauweise ist bereits in der Ausschreibung darauf hinzuweisen, dass mögliche spätere Umbauten für eine Nachnutzung der Schule für Büro-, Verwaltungs- oder andere Bildungseinrichtungen ohne größeren Aufwand möglich sein müssen.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein