Der Haushalt 2014 soll unter Beachtung dieser Eckwerte aufgestellt werden.

 


Mit den Eckwerten wird die derzeitige finanzielle Lage der Gemeinde Kleinmachnow dargestellt und ein Vorschlag für die Rahmendaten des Haushaltes 2014 und die zukünftige Investitionstätigkeit unterbreitet.

 

Die in Anlage 2 (Finanzplan) aufgeführten finanziellen Rahmendaten beinhalten auch das vorläufige Jahresergebnis 2012.

 

Die Planungsgrundlage bilden die mittelfristigen Ansätze des Haushaltes 2013 für das Haushaltsjahr 2014, einschließlich der derzeit bekannten Veränderungen.

Wichtige Ansätze sowie Veränderungen zwischen der mittelfristigen Planung für das Haushaltsjahr 2014 und den Eckwerten 2014 werden nachstehend näher erläutert.

 

Ergebnisplan (Anlage 1)

Zeile 10

 

Steuereinnahmen

 

Die Schätzung der Steuereinnahmen beruhen im Wesentlichen auf den Entwicklungen der letzten Jahre. Hierbei wird auf der Grundlage der letzten Steuerschätzung sowie den Verordnungen über die Ermittlung der Steuerzahlen und die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer mit Steuereinnahmen i. H. v. 9,2 Mio. EUR für 2014 ff. gerechnet. Damit ergibt sich eine Erhöhung gegenüber der mittelfristigen Planung von +900 TEUR.

Für die Gewerbesteuer wird mit 7,6 Mio. EUR zu rechnen sein. Es bleibt aber zu bedenken, dass dies eine schwer schätzbare Planzahl ist, die durch Sondereffekte zu Verwerfungen führen kann.

 

Die Hebesätze der Realsteuern bleiben unverändert und belaufen sich bei

der Grundsteuer A       200 v. H.

der Grundsteuer B                    365 v. H.

der Gewerbesteuer     320 v. H.

 

Schlüsselzuweisungen

 

Orientierungsdaten des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2014 liegen derzeit noch nicht vor. Erfahrungsgemäß wird dies im September/Oktober 2013 sein. Es bleibt allerdings abzuwarten, inwieweit das Finanzaus-gleichsgesetz durch den Landtag novelliert wird. Es ist vorgesehen, im III. Quartal 2013 die Änderung vorzunehmen. Dabei sollen sowohl die Ergebnisse des Zensus einfließen, eine bedarfsgerechte Verteilung der vorhandenen Finanzausgleichsmasse erfolgen (in Abhängigkeit von der Höhe der individuell zu tragenden Soziallast) sowie weitere Empfehlungen aus dem Gutachten von Prof. D. Lenk eingearbeitet werden. Wie die Auswirkungen sein werden, ist durch die Gemeindeverwaltung nicht abschätzbar.

Nach der Berechnung der Steuerkraft (mit den vorläufigen Ist-Zahlen des Jahresabschlusses 2012) ist auf Grund der hohen Steuerkraft mit einer Verringerung der geplanten allgemeinen Schlüsselzuweisung um ca.                  1.500 TEUR zu rechnen.

 

Zeile 17

 

Personalkosten

 

Die Berechnung der Personalkosten ist zu optimieren (so sind z.B. Einsparungen auf Grund von Teilzeitarbeit zu berücksichtigen) und die Planung an die Vorjahresergebnisse anzupassen.

Für die Personalaufwendungen aller Beschäftigten wurden bereits in der mittelfristigen Planung für 2014 2% Steigerung eingeplant auf Grund bevorstehender Tarifverhandlungen. Der aktuelle Tarifvertrag gilt bis zum 28. Februar 2014.

 

 

Kreisumlage

 

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat am 28. Februar 2013 seinen Doppel-haushalt 2013/2014 beschlossen und darin den einheitlichen Kreisumlage-hebesatz mit 43,0 % bestimmt. Der sogenannte differenzierte Kreisum-lagehebesatz für die Gemeinde Kleinmachnow für 2013-2014 ist mit 2,087371% festgesetzt. Mit dem Doppelhaushalt 2013/2014 des Landkreises Potsdam-Mittelmark hat die Gemeinde Kleinmachnow annähernde Planungssicherheit für die Kreisumlage. Diese wird auf der Grundlage der vorgenannten Umlagesätze und einer voraussichtlichen Umlagegrundlage von                         rd. 22,02 Mio. EUR bei ca. 9,93 Mio. EUR liegen und damit um ca. 407 TEUR höher als in der mittelfristigen Planung.

 

Zeile 26

 

Bei der Aufstellung des Haushaltes soll der Ausgleich gemäß § 63 Abs. 4 BbgKVerf hergestellt sein.

 

 

Finanzplan (Anlage 2)

 

Die Investitionstätigkeit wird durch die Prioritätenliste untersetzt, die nachrichtlich diesem Beschluss beigefügt ist.

Für die Planung 2014 wurden alle Maßnahmen in den Prioritäten 0-3 berücksichtigt.

 

Erläuterung der Prioritäten:

Priorität 0:       Die Maßnahme ist bereits Bestandteil des beschlossenen Haushaltsplanes (einschließlich der mittelfristigen Haushalts-planung aus dem Vorjahr)

Priorität 1:       Die Maßnahmen müssen durch über- bzw. außerplanmäßige Beschlüsse im aktuellen, laufenden HH-Jahr 2013 beschlossen sein (DS vorhanden)

Priorität 2:       Die Maßnahmen müssen mit (ggf. über- bzw. außerplanmäßigen) Beschlüssen in Vorbereitung und bis Ende September im aktuellen, laufenden HH-Jahr 2013 in der Beschlussfassung sein.

Priorität 3:       Vorschläge der Fachbereiche nach Notwendigkeit (z.B. AfA-Austausch)

 

Zeile 24

 

Nach der Berechnung der Steuerkraft (mit den vorläufigen Ist-Zahlen des Jahresabschlusses 2012) ist auf Grund der hohen Steuerkraft mit einer Verringerung der geplanten investiven Schlüsselzuweisung um ca. 235 TEUR zu rechnen.

 

Zeile 25

 

Wesentlich für die Haushaltsplanung 2014 ist der Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Hort auf dem Grundstück Adolf-Grimme-Ring 7.

 

Die Maßnahmen in den Priorität 4 (Vorschläge der Fachbereiche) und Priorität 5 (Anträge aus den Ausschüssen/Fraktionen/Gemeindevertretung) stehen noch zur Diskussion und sind nicht Bestandteil der derzeitigen Werte der Investitionstätigkeit in der Anlage 2.

 

 

Zeile 37

 

Zur Finanzierung der geplanten Investitionen wird mit Stand der Eckwerteplanung vom 07.05.2013 eine Kreditaufnahme von 3.000 TEUR vorgeschlagen.

 

 

Veränderung der Liquidität

 

Unter Berücksichtigung der Ergebnisplanung und der geplanten Maßnahmen (Priorität 0-3) wird sich die Liquidität in 2014 auf ca.-620 TEUR absenken.

Damit wird eine Kreditaufnahme unumgänglich.

Bei einer Kredithöhe von 3.000 TEUR verändert sich die Liquidität zum Jahresende 2014 auf ca. +2.380 TEUR.

Damit wäre die Leistungsfähigkeit der Gemeinde Kleinmachnow gegeben.

 

Eine Veränderung der Investitionsplanung durch Maßnahmen aus den Prioritäten 4 und 5 würde zwangsläufig - auch für die künftigen Haushaltsjahre - eine planmäßige Krediterhöhung nach sich ziehen.

 

 

Fazit

 

Die Eckwerte 2014 sollen die Grundlage für die Haushaltsplanung 2014 sein.

Veränderungen in der Planung können sich jederzeit auf Grund aktueller Erkenntnisse ergeben.

Nicht berücksichtigt wurden bisher u. A. Zins und Tilgung für den geplanten Kredit zur Finanzierung der Grundschule sowie Aufwendungen für Abschreibungen bzw. Erträge aus eventuellen Sonderposten für neue Maßnahmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

1-Ergebnisplan

2-Finanzplan

3-Prognose der Umlagegrundlagen und Schlüsselzuweisung für die Haushalts-

   planung 2014

 

nachrichtlich:       Prioritätenliste für Investitionsmaßnahmen 2014-2017

                            Ergebnisplan nach Fachbereichsbudgets