1.
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Architekturbüro
IBUS-Architekten und Ingenieure aus Berlin einen Vertrag über die Erbringung
von Planungsleistungen nach der HOAI für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) und
die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) sowie mit der Option der Erweiterung für
weitere Leistungsphasen als Grundlage für einen Errichtungsbeschluss abzuschließen.
Die Beauftragung erfolgt auf der Grundlage des Beschlusses
der Gemeindevertretung vom 16.05.2013 mit den Vorgaben
-
BGF 3.500 m²
-
Baukosten (300 und 400) max. 1.500,00€/m² BGF
und der nach diesen Prämissen erarbeiteten
Machbarkeitsstudie/Konzeption ( 3.505 m² BGF) vom 10.06.2013.
2.
Die hierfür erforderlichen zusätzlichen finanziellen Mittel -
in Höhe von ca. 120.000,00 € -werden im Haushalt 2013 außerplanmäßig bereitgestellt.
Zur Gewinnung eines
geeigneten Planungsbüros für das
Vorhaben hat die Verwaltung die Planungsabsicht für den Neubau einer
zweizügigen Grundschule mit Hort im
Amtsblatt Nr. 01/2013 und auf der Internetseite der Gemeinde Kleinmachnow
bekanntgemacht, worauf sich insgesamt 17 Architekturbüros bewarben. An Hand der bereits in der Bekanntmachung
angegebenen Auswahlkriterien erfolgte
die Bewerberauswahl (Anlage1). Das in der Verwaltung am 14.02.2013
durchgeführte Auswahlverfahren wurde vom Fachanwalt für Vergaberecht Herrn Dr.
Mestwerdt und vom Vorsitzenden des Ausschusses für Wettbewerb und Vergabe der
Architektenkammer des Landes Brandenburg Herrn Dipl. Architekt Elz begleitet.
Drei
Architekturbüros, die die beste Eignung erwarten ließen, wurden mit Schreiben des Bürgermeisters vom
20.02.2013 zur Teilnahme an einer Ideenfindung für den Neubau einer zweizügigen
Grundschule mit Hort eingeladen. Dazu erhielten die Architekturbüros (IBUS Architekten Berlin, Gänsicke Leuschner
Beinhoff Hamburg/Wittenberg, Grübe Thoma Berlin ) alle nötigen Unterlagen, wie
Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung, Raumbedarfsliste, Lageplan und eine
detaillierte Aufgabenstellung , welche vorsah, dass das Gebäude in
Systembauweise geplant und gebaut werden
soll. Die Ermittlung einer Kostenschätzung
für die Gesamtkosten war ebenfalls Teil der Aufgabenstellung. Die eingegangenen
Unterlagen der 3 Büros wurden vom Fachbereich Bauen/Wohnen auf die Einhaltung
der in der Aufgabenstellung genannten Kriterien hin vorgeprüft. Sowohl die Aufgabenstellung an die
Architekten als auch die Vorprüfung vom
19.03.2013 liegen den Gemeindevertretern bereits vor. Sie waren Anlage der
Einladung vom 27.03.2013 zur
Informationsveranstaltung am 08.04.2013.
Die Präsentation der
Ideen der 3 oben genannten Büros erfolgte am 21.03.2013 in der Zeit von 13.00
Uhr bis 16.00 Uhr im Beratungsraum des Rathauses. Anwesend waren bei dieser
Vorstellung der Ideen für die neue Grundschule neben dem Bürgermeister und den
leitenden Verwaltungsangestellten auch der Fachanwalt Herr Dr. Mestwerdt und
der Vertreter der Architektenkammer Herr Dipl. Architekt Elz.
Im Anschluss an die
von den Bietern gegebenen Erläuterungen zu ihren Entwürfen gelangten die
Teilnehmer der Präsentation zu dem Schluss, dass man es besonders bei den Architekturbüros IBUS und Leuschner Gänsicke
Beinhoff für den Bereich Schulneubau in
Systembauweise mit kompetenten Planungspartnern zu tun hat. Die Ergebnisse der
Präsentation wurden im Protokoll vom 27.03.2013 festgehalten (Anlage 2).
Es wurde
entschieden, sich Referenzobjekte dieser beiden Büros anzusehen. Am 16.04. 2013
erfolgte die Besichtigung von Referenzobjekten der Büros IBUS in Velten und
Hohen Neuendorf und Gänsicke Leuschner Beinhoff in Sternberg. Die Ergebnisse
der Besichtigung wurden im Protokoll vom 17.04.2013 festgehalten (Anlage 3).
Die Teilnehmer der
Besichtigung (Herr Grubert, Frau Neidel, Frau Feser, Herr Mielke) kamen in der
Nachbesprechung zur Besichtigung einstimmig zu dem Schluss, dass das Büro IBUS
unter Berücksichtigung vorliegenden Unterlagen und der in Augenschein
genommenen Referenzobjekte am besten geeignet erscheint die Planungsaufgabe
Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Hort
in Systembauweise für die Gemeinde Kleinmachnow zu erfüllen.
Mit Schreiben vom
30.04.2013 bestätigte das beauftragte Rechtsanwaltskanzlei MD-Rechtsanwälte die
korrekte Durchführung des Vergabeverfahrens (Anlage 4).
Am 17.01.2013 hat
die Gemeindevertretung den Grundsatzbeschluss mit Standortfestlegung zur
Errichtung einer zweizügigen Grundschule mit Hort und Außenanlagen mit
Änderungen gefasst und dazu ein
Raumprogramm mit 4.160m² BGF bestätigt.
Im Verlauf mehrerer
Beratungen nahm die Gemeindevertretung am 16.05.2013 eine Spezifizierung des
Grundsatzbeschlusses hinsichtlich der Reduzierung der BGF auf max. 3.500m² vor
und setzte eine Kostengrenze für die Kostengruppen 300 und 400 von max.
1.500,00 €/m² BGF fest (Anlage 5).
Das reduzierte
Raumprogramm (Anlage 6) erfüllt die
Mindestanforderungen der Raumprogrammempfehlungen des MBJS und die Empfehlungen
des Landesjugendhilfe-ausschusses für räumliche Bedingungen von
Kindertagesstätten. Das Programm wurde mit der Schulleitung und dem Hort
abgestimmt und durch die Schulkonferenz am 27.05.2013 wohlwollend zur Kenntnis
genommen (Anlage 7).
Umgehend wurden die Architekten
mit der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie/Konzeption auf der Basis der o.g.
Prämissen beauftragt. Im Ergebnis konnten die Kostenvorgaben und das
reduzierte Raumprogramm eingehalten
werden
Auf der Grundlage
der jetzt vorliegenden Machbarkeitsstudie/Konzeption (Anlage 8) werden die Kosten wie folgt prognostiziert:
KG 300/400 Bau, Techn. Anlagen, 3.500m² x 1.500,00 €/m² 5.250.000,00
€
KG 200/500/600/700
Herrichten, Freianlagen, Ausstattung , Baunebenkosten
ca. 35% der Kosten 300/400 1.850.000,00
€
7.100.000,00 €
Zu diesen Kosten ist noch der Grunderwerb für das Grundstück
Adolf-Grimme-Ring 7 in Höhe von 1.475.000,00 € hinzuzurechnen
Nach erster
Abstimmung der Machbarkeitsstudie/Konzeption in der Verwaltung am 10.06.2013
fand diese auch die ungeteilte Zustimmung vom Kita-Verbund (Hort) und den
Vertretern der Schulleitung.
Um die rechtzeitige
Fertigstellung der Schule im August 2015 sicher zu stellen, sollen die
Architekten- und Ingenieurleistungen zeitnah beauftragt werden.
Mit dem Beschluss
DS-Nr. 40/13-1 werden die Leistungsphasen 2 und 3 an das Büro IBUS vergeben, damit
die Grundlagen für einen Errichtungsbeschluss erarbeitet werden können.
Die zusätzlichen außerplanmäßigen
Mittel in Höhe von 120.000,00 € werden aus Mehreinnahmen aus der
Schlussabrechnung für 2012 aus dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
gedeckt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
Anlagen
Anlage 1 – Bekanntmachung
Vergabe von Planungsleistungen (Amtsblatt 01/13)
Anlage 2 - Protokoll
- Bieterpräsentationen am 21.03.2013
Anlage 3 – Protokoll
Besichtigung von Referenzobjekten am 16.04.2013
Anlage 4 - Schreiben
zum Vergabeverfahren MD Rechtsanwälte 30.04.2013
Anlage 5 - Spezifizierung des Grundsatzbeschlusses DS-Nr.
037/13
Anlage 6 –
reduziertes Raumprogramm für Grundschule und Hort vom 27.05.2013
Anlage 7 – Auszug
aus dem Protokoll der Schulkonferenz am 27.05.2013
Anlage 8 - Machbarkeitsstudie/Konzept
IBUS mit Stand vom 10.06.2013 (an alle Gemeindevertreter und Sachkundige Einwohner mit Schreiben
vom 11.06.2013 verteilt)