1.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes
KLM-BP-019-7 „Förster-Funke-Allee/Rathausmarkt“ wird in der vorliegenden
Fassung vom 31.05.2010 gebilligt (vgl. Anlagen 2 u. 3).
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an Hand des Vorentwurfes über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende
Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen und die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung zu unterrichten (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung).
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird als Erörterungsveranstaltung
durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
Am 09.07.2009 beschloss die
Gemeindevertretung, für das Grundstück des beabsichtigten Alten- und
Pflegeheimes an der Förster-Funke-Allee (Gemarkung Kleinmachnow, Fl. 8,
Flst. 1850, 1935, 1974) und angrenzende Flächen das bestehende
Planungsrecht zu ändern und dazu einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung
KLM-BP-019-7 „Förster-Funke-Allee/ Rathausmarkt“ aufzustellen (vgl. Anl. 1,
Geltungsbereich).
Das
Plangebiet zählt zum städtebaulichen Entwicklungsbereich "Wohnbebauung
nördlich u. südlich der Förster-Funke-Allee" (Beschluss v. 21.09.1995 /
DS-Nr. 139/95). Für den Entwicklungsbereich war 1998/99 ein Bebauungsplan mit
der Bezeichnung KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“ (Ursprungsplan) aufgestellt
worden, der mit dem 16.06.1999 in Kraft trat.
Mit Drucksache-Nr.
229-1/09 vom 15.10.2009 präzisierte die Gemeindevertretung die städtebaulichen
Ziele für das Bebauungsplan-Verfahren 019-7. Auf der Grundlage dieses
Beschlusses schloss der Bürgermeister sodann am 23.11.2009 mit den Eigentümern,
die am Bauvorhaben „Alten- und Pflegeheim“ beteiligt sind, einen Grundstückskauf-
und einen Städtebaulichen Vertrag.
Den
städtebaulichen Zielen entsprechend, wurde nun ein Bebauungsplan-Vorentwurf
erarbeitet (vgl. Anl. 2, Vorentwurf Teil A – Planzeichnung, Anl. 3,
Vorentwurf Teil B – Textliche Festsetzungen). Der Vorentwurf greift
insbesondere für das Grundstück des beabsichtigten (und vom Landkreis
Potsdam-Mittelmark inzwischen genehmigten) Alten- und Pflegeheimes zurück auf
die derzeit rechtswirksamen Festsetzungen. Wo aus planungsrechtlicher Sicht möglich
und städtebaulich sinnvoll, erfolgt außerdem eine Anpassung und Aktualisierung von
Regelungen an die Vorschläge im Kriterienkatalog („Katalog über Zeichnerische
und Textliche Festsetzungen in Bebauungsplänen in der Gemeinde Kleinmachnow“,
Stand 03.02.2009).
Der
Bebauungsplan KLM-BP-019-7 wird nach § 13a BauGB aufgestellt. Mit dem
Bebauungsplan sollen in seinem Geltungsbereich die gegenwärtig dort
rechtswirksamen Pläne ersetzt und insoweit geändert werden. Überplant werden:
B-Plan KLM-BP-019-2 „Zentrumsbereich im Ortskern Kleinmachnow“, in Kraft
getreten 15.08.2002, B-Plan KLM-BP-019-4 „Alten- und Pflegeheim“, in Kraft
getreten 15.06.2007 und B-Plan KLM-BP-019 (i. d. F. der
3. Änderung), zuletzt geändert durch KLM‑BP‑019‑5, in
Kraft getreten 30.01.2009. Eine Gegenüberstellung der derzeitigen
Festsetzungen (in den vorgenannten Bebauungsplänen) und der künftig
vorgesehenen Regelungen ist als Anlage 4 beigefügt.
Der
Vorentwurf setzt unter anderem die Straßenverkehrsfläche Förster-Funke-Allee
neu fest. Mit Textlicher Festsetzung 3.5 wird zugleich klargestellt, dass die
spätere Einteilung sowohl der öffentlichen Straßenverkehrsfläche, als
auch der ebenfalls öffentlich nutzbaren Fläche unmittelbar vor dem künftigen
Alten- und Pflegeheim nicht Gegenstand der Festsetzungen ist. Sie wird unabhängig
vom Bebauungsplan zu diskutieren und festzulegen sein. Parallel zur Erarbeitung
des B‑Plan-Vorentwurfes wurden bereits erste Vorschläge zur möglichen
Umgestaltung der Förster-Funke-Allee erarbeitet, die in der Sitzung des
Bauausschusses am 31.05.2010 vorgestellt und zur Diskussion gestellt werden
sollen.
Nach Billigung durch die
Gemeindevertretung soll der Vorentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt
und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.
Anlagen:
1) Geltungsbereich KLM-BP-019-7
„Förster-Funke-Allee / Rathausmarkt“
B-Plan-Vorentwurf, Stand 31.05.2010,
bestehend aus:
2) Teil A – Planzeichnung (Format
DIN A3)
3) Teil B – Textliche Festsetzungen
nur zur Information:
4) Gegenüberstellung Festsetzungen alt /
neu