Betreff
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan-Vorentwurf KLM-BP-019-7 "Förster-Funke-Allee/Rathausmarkt"
Vorlage
078/10
Art
Beschlussvorlage

1.      Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-019-7 „Förster-Funke-Allee/Rathausmarkt“ wird in der vorliegenden Fassung vom 31.05.2010 gebilligt (vgl. Anlagen 2 u. 3).

2.      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an Hand des Vorentwurfes über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unter­scheidende Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird als Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.


Am 09.07.2009 beschloss die Gemeindevertretung, für das Grundstück des beabsichtigten Alten- und Pflegeheimes an der Förster-Funke-Allee (Gemarkung Kleinmachnow, Fl. 8, Flst. 1850, 1935, 1974) und angrenzende Flächen das bestehende Planungsrecht zu ändern und dazu einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-019-7 „Förster-Funke-Allee/ Rathausmarkt“ auf­zustellen (vgl. Anl. 1, Geltungsbereich).

Das Plangebiet zählt zum städtebaulichen Entwicklungsbereich "Wohnbebauung nördlich u. süd­lich der Förster-Funke-Allee" (Beschluss v. 21.09.1995 / DS-Nr. 139/95). Für den Entwicklungsbereich war 1998/99 ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“ (Ursprungsplan) aufgestellt worden, der mit dem 16.06.1999 in Kraft trat.

Mit Drucksache-Nr. 229-1/09 vom 15.10.2009 präzisierte die Gemeindevertretung die städtebau­lichen Ziele für das Bebauungsplan-Verfahren 019-7. Auf der Grundlage dieses Beschlusses schloss der Bürgermeister sodann am 23.11.2009 mit den Eigentümern, die am Bauvorhaben „Alten- und Pflegeheim“ beteiligt sind, einen Grundstückskauf- und einen Städtebaulichen Vertrag.

Den städtebaulichen Zielen entsprechend, wurde nun ein Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeitet (vgl. Anl. 2, Vorentwurf Teil A – Planzeichnung, Anl. 3, Vorentwurf Teil B – Textliche Festsetzungen). Der Vorentwurf greift insbesondere für das Grundstück des beabsichtigten (und vom Landkreis Potsdam-Mittelmark inzwischen genehmigten) Alten- und Pflegeheimes zurück auf die derzeit rechtswirksamen Festsetzungen. Wo aus planungsrechtlicher Sicht möglich und städtebaulich sinnvoll, erfolgt außerdem eine Anpassung und Aktualisierung von Regelungen an die Vor­schläge im Kriterienkatalog („Katalog über Zeichnerische und Textliche Festsetzungen in Bebauungsplänen in der Gemeinde Kleinmachnow“, Stand 03.02.2009).

Der Bebauungsplan KLM-BP-019-7 wird nach § 13a BauGB aufgestellt. Mit dem Bebauungsplan sollen in seinem Geltungsbereich die gegenwärtig dort rechtswirksamen Pläne ersetzt und inso­weit geändert werden. Überplant werden: B-Plan KLM-BP-019-2 „Zentrumsbereich im Ortskern Kleinmachnow“, in Kraft getreten 15.08.2002, B-Plan KLM-BP-019-4 „Alten- und Pflegeheim“, in Kraft getreten 15.06.2007 und B-Plan KLM-BP-019 (i. d. F. der 3. Änderung), zuletzt geändert durch KLM‑BP‑019‑5, in Kraft getreten 30.01.2009. Eine Gegenüberstellung der derzeitigen Festsetzungen (in den vorgenannten Bebauungsplänen) und der künftig vorgesehenen Regelungen ist als Anlage 4 beigefügt.

Der Vorentwurf setzt unter anderem die Straßenverkehrsfläche Förster-Funke-Allee neu fest. Mit Textlicher Festsetzung 3.5 wird zugleich klargestellt, dass die spätere Einteilung sowohl der öffent­lichen Straßenver­kehrsfläche, als auch der ebenfalls öffentlich nutzbaren Fläche unmittelbar vor dem künftigen Alten- und Pflegeheim nicht Gegenstand der Festsetzungen ist. Sie wird unab­hängig vom Bebauungsplan zu diskutieren und festzulegen sein. Parallel zur Erarbeitung des B‑Plan-Vorentwurfes wurden bereits erste Vorschläge zur möglichen Umgestaltung der Förster-Funke-Allee erarbeitet, die in der Sitzung des Bauausschusses am 31.05.2010 vorgestellt und zur Diskussion gestellt werden sollen.

Nach Billigung durch die Gemeindevertretung soll der Vorentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

 

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2010

EURO: 8.618,69 €

Budget/Teilhaushalt:

50 (Bau/Wohn) / 18

 Finanz-HH 2010

EURO: 8.618,69 €

Produktgruppe:

5110

 

 

Maßnahmen-Nr:

     

 


Anlagen:

1) Geltungsbereich KLM-BP-019-7 „Förster-Funke-Allee / Rathausmarkt“

B-Plan-Vorentwurf, Stand 31.05.2010, bestehend aus:

2) Teil A – Planzeichnung (Format DIN A3)

3) Teil B – Textliche Festsetzungen

nur zur Information:

4) Gegenüberstellung Festsetzungen alt / neu