Die Gemeindevertretung hat den Bürgermeister mit der DS-Nr. 177/13
vom 19.12.2013 beauftragt, eine Standortuntersuchung für die beiden Standorte
zu beauftragen, die für die Ansiedlung einer mechanisierten Paketzustellbasis
der Fa. Deutsche Post DHL in Aussicht genommen sind.
Dazu liegt nun die beauftragte „verkehrliche und akustische
Einschätzung von möglichen DHL-Standorten in Kleinmachnow“ als Bericht mit
Stand 21. Januar 2014 vor (vgl. Anlage).
In der Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, 30.01.2014, soll
das beauftragte Büro LK Argus GmbH Berlin den Bericht vorstellen, außerdem soll
Gelegenheit gegeben werden, aufgetretene Fragen an den Gutachter zu richten.
Es ist beabsichtigt, einen Beschlussvorschlag zur endgültigen
Standortentscheidung zu einer Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag,
13. Februar 2014 vorzulegen, um zeitnah eine Entscheidung herbeiführen zu
können.
Anlagen
Bericht
Lagepläne
Schallimmissionspläne
Ø
Erläuterungen
zur Informationsvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
Ø
Herr
Schreiber und Herr Kumsteller von der Fa. LK Argus präsentieren die
Informationsvorlage und beantworten die Fragen der Gemeindevertreter.
Nachfragen:
Herr Tauscher
Wenn ich mir die unterschiedliche Gegebenheit von Europarc und TIW
anschaue ist festzustellen, dass in durchaus erreichbarer Nähe vom TIW ein
Wohngebiet liegt, was beim Europarc nicht der Fall ist. Sie haben das berechnet
auf Grund der gegebenen Strukturen. Es gibt aber auch diese Hügelbildung, die
wir mit dem Stolper Berg haben, wo Reflektionen genauso gut möglich sein
könnten wie Abschattungen. Eine ganz andere Lage auf dem Europarc-Gelände.
Deshalb wundert mich die Aussage, dass es kaum Unterschiede gibt von der
Akustik. Haben Sie das so abgewogen, dass man dieses Wohngebiet um den Stolper
Berg herum, einschließlich Wohnsiedlung Stolper Weg, so vernachlässigen kann?
Herr Schreiber,
Fa. LK Argus
Das Wohngebiet wird nicht vernachlässigt. Wir haben ein
dreidimensionales Lehrmodell, wo die Bebauung und das Geländemodell enthalten
sind, und haben dann die Werte für beide Fälle berechnet. Beim TIW-Standort gibt
es zwei Varianten, zum Einen wenn das Gebäude senkrecht zur Autobahn und zum
Anderen, wenn das Gebäude längs zur Autobahn steht. Wir haben die Berechnungen
übrigens für den akustisch ungünstigeren Fall, wenn das Gebäude senkrecht zur
Autobahn steht, durchgeführt. An der angrenzenden Wohnbebauung unterschreiten
wir in beiden Fällen deutlich, d. h. es gibt keine relevanten Lärmerhöhungen.
Frau Storch
Ich vermisse in Ihrer Darstellung Ausführungen zu den innerörtlichen
Verkehrsflüssen. Wo spiegelt sich der Vergleich der beiden Standorte wider,
bezüglich des entstehenden Verkehrs in den Ort hinein?
Herr Schreiber,
Fa. LK Argus
Dadurch, dass beide Standorte nah an der Autobahn sind, ist die Anzahl
der Fahrzeuge, die in den Ort hineinfährt, identisch.
Herr Templin
Sie haben mehr Verkehr mit 2 dB(A) und Sie sagten, das wäre akustisch
kaum wahrnehmbar. Wenn in der Nacht ein Auto an meiner Haustür vorbeifährt, dann
erzeugt das ja einen gewissen Lärm. Ist das in Ihrer Untersuchung gemittelt auf
den Zeitraum? Ein Auto, das an einem Haus vorbeifährt, ist akustisch schon
wahrnehmbar.
Herr Schreiber,
Fa. LK Argus
Wir sprechen immer von gemittelten Werten. Nach den gängigen
Richtwerten ist das so und auch gar nicht anders zu rechnen, wobei nicht alle
Einzellärmwerte genommen werden und davon das arithmetische Mittel genommen
wird, sondern es ist ein gewichtetes Mittel, wo die Spitzen auch stärker
berücksichtigt worden sind.
Herr Templin
Die Darstellung, wie viel Verkehr zusätzlich durch den Ort fließt,
haben Sie ja in Ihre Berechnungen mit einbezogen. Bekommen wir diese
differenzierte Darstellung, dass wir beurteilen können, wer zusätzlich belastet
wird? Es gibt keine Informationen wie viele Autos zusätzlich durch den Ort
fahren, wie viel Lärm ein Auto erzeugt bzw. aus welchen Werten sich der
Mittelwert berechnet. Es wäre schön, wenn wir diese Zahlen noch bekommen
könnten.
Herr Schreiber,
Fa. LK Argus
In dem Bericht, der allen zugegangen ist, gibt es eine Bestandskarte
für die Verkehrsdaten, die unsere Grundlage war und dann gibt es die zwei
Karten für die beiden Planfälle. Aus den Beiden kann man dann leicht die
Differenz ableiten, wo wie viele Fahrzeuge mehr fahren. Das sind auch gar nicht
so viele. Das Gute an dem Standort ist, dass er direkt an der Autobahn liegt,
d. h. die großen Gliederzüge, die hauptsächlich nachts unterwegs sind, kommen
nicht durch den Ort, egal ob sie zum TIW oder zum Europarc fahren.
Frau Dr. Kimpfel
Vielen Dank für den sehr interessanten und informativen Vortrag. Von
wann war die Verkehrszählung, die Sie zu Grunde gelegt haben?
Herr Schreiber,
Fa. LK Argus
Von der Gemeinde haben wir verschiedene Verkehrsdaten bekommen.
Herr Kumsteller,
Fa. LK Argus
Die Angaben zur Verkehrszählungen variieren zwischen den Jahren 2007
und 2013, wobei die Hauptverkehrsbeziehungen im Wesentlichen aus dem Jahr 2013
stammen.
Frau Dr. Kimpfel
Wer hat im Jahr 2013
eine Verkehrszählung durchgeführt?
Herr Kumsteller,
Fa. LK Argus
Die Zählung wurde durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz Brandenburg (LUGV) vom 18. Bis 24. April 2013 durchgeführt.
Frau Dr. Kimpfel
Hatten Sie Gelegenheit morgens im Berufsverkehr über die Autobahn in
Richtung Berlin zu fahren?
Herr Schreiber,
Fa. LK Argus
Ich bin die Strecke schon mehrere Male im Berufsverkehr gefahren, im
Rahmen dieses Projektes aber nicht.
Frau Dr. Kimpfel
Ist Ihnen aufgefallen, dass ab Hüttenweg die Autobahn dicht ist? Ist
berücksichtigt worden, dass durch eventuellen Stau auf der Autobahn durch den
Ort gefahren wird oder wird immer über die Autobahn gefahren, egal ob im Stau oder
nicht? Was machen wir, wenn nicht über die Autobahn gefahren werden kann?
Herr Schreiber,
Fa. LK Argus
Das ist die Frage, ob sie überhaupt im Stau stehen. Wenn sie im Stau
stehen, muss entschieden werden, ob eine Umfahrung sinnvoller ist. Es kommt ja
auch darauf an, wo sie hin wollen.
Frau Dr. Kimpfel
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass auf der Autobahn morgens zwischen
7:00 Uhr und 9:00 Uhr immer Stau ist.
Frau Scheib
Welche Grenzwerte haben Sie zu Grunde gelegt? Wir haben in der
Gemeindevertretung einen Lärmaktionsplan beschlossen und meiner Erinnerung nach
haben wir dort, gerade für Wohngebiete, strengere Grenzwerten, als sonst
üblich.
Herr Schreiber,
Fa. LK Argus
Die TA Lärm gibt uns die Grenzwerte vor, die auch im Bericht enthalten
sind. Das Entscheidende aber ist, dass wir das Nichtrelevanzkriterium erfüllen.
Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass wir an den Bebauungen, die uns
interessieren, Lärmzunahmen unter 1 dB(A) haben, und 1 dB(A) ist nicht wahrnehmbar. Von da her ist der Grenzwert gar
nicht so entscheidet, da wir ihn deutlich unterschreiten.
Frau Sahlmann
Die Untersuchung ist sehr übersichtlich und gut strukturiert; auch die
Karten sind aussagefähig. Was mich wundert, sind die Verkehrsdaten. Auf Seite
28 steht, dass Kleinmachnow eine geplante Verkehrszählung noch im Jahr 2014
durchführen wird und dass danach ein Abgleich erfolgt. Ich würde es gut finden,
wenn wir erst die Verkehrszählung machen und dann diese Untersuchung etwas
erneuern. Das wäre mein Vorschlag. Zum Gutachten habe ich keine weiteren
Anmerkungen, aber wir müssen uns ja untereinander noch über die
Standortentscheidung verständigen. Nicht Alle wollen sich zwischen Standort A
und B entscheiden, sondern es gibt ja auch noch andere Möglichkeiten für die
Ansiedlung von DHL in Potsdam usw.
Frau Dr. Kimpfel
Sie haben ausgeführt, dass beim Standort TIW-Gebiet der Lärm in
südliche Richtung und beim Standort Europarc in nördliche Richtung geht. Woher
können Sie das so genau sagen? Lärm breitet sich großflächig aus, geht in alle
Richtungen.
Herr Schreiber,
Fa. LK Argus
Es geht nicht darum, dass wir sagen, der Lärm geht nur in die Richtung,
sondern nur dort an den angrenzenden Gewerbegebieten haben wir Überschreitungen.
Lärm breitet sich natürlich in alle Richtungen aus, wo keine Abschottung
vorhanden ist.
Herr Dr. Klocksin
Bei der Berechnung des TIW-Gebietes haben Sie lediglich die
Gebäudeanordnung rechtwinklig zur Erschließungsstraße berücksichtigt. Ich hatte
angenommen, dass auch die parallele Ausführung mit berücksichtigt wird. Ist das
geschehen?
Herr Schreiber,
Fa. LK Argus
Wie vorhin schon
ausgeführt, haben wir den akustisch ungünstigeren Fall berechnet, nämlich die
senkrechte Stellung zur Autobahn.
Herr Dr. Klocksin
Es wäre ja für uns auch lehrreich, den für uns akustisch günstigeren
Fall zu haben. Von der Aussagekraft hat es möglicherweise Einfluss auf die
Entscheidung über einen Standort, respektive über die Anlage eines Gebäudes.
Herr Schreiber,
Fa. LK Argus
In unserer Untersuchung ging es darum, diese beiden Standorte zu
vergleichen. Wir haben jetzt den akustisch ungünstigeren Fall gerechnet und
sehen trotzdem bei beiden Standorten, dass die Lärmauswirkungen nicht relevant
sind.
Herr Dr. Klocksin
Wenn Sie den Gebäudekörper anders gedreht hätten, hätten Sie ein
anderes Ergebnis. Und die Information über dieses Ergebnis hätte ich gerne in
die Betrachtungen mit einbezogen. Vielleicht kann man das ja nachreichen.
Die TA Lärm kennt kein Spitzenpegelkriterium. Ist die Lärmkommulation
mit der A 115 berechnet worden?
Herr Schreiber,
Fa. LK Argus
Nein. Es handelt sich lediglich um den Vergleich der beiden Standorte
und ist noch kein detailliertes Schallschutzgutachten, welches im Rahmen des Bebauungsplanes
noch zu erstellen ist.
Herr Dr. Klocksin
Die Lärmkommulation mag zu völlig anderen Ergebnissen kommen. Sie haben
es ja jetzt so berechnet, als ob beide Standorte in einem immissionsfreien Raum
wären.
Herr Schreiber,
Fa. LK Argus
Diese 6 dB(A) Unterschreitung, dieses Nichtrelevanzkriterium, das gibt
die TA Lärm her. Wenn dieser Wert unterschritten wird, muss die Vorbelastung,
die vorhanden ist, nicht mit betrachtet werden, weil davon auszugehen ist, dass
auch mit der vorhandenen Vorbelastung die Immissionsrichtwerte eingehalten
werden. Deswegen war es an dieser Stelle auch nicht erforderlich, die Vorbelastung
mit zu betrachten.
Herr Singer
Ich habe heute versucht, auf die Kreuzung Stahnsdorfer Hof zu kommen.
Vier Ampelphasen haben nicht gereicht; genauso am Platz an der Waldschänke.
Oder an der Schleusenbrücke, wo die Fahrzeuge rüber müssen, das erzeugt auch
noch mal Lärm und wenn sie dann über den Stolper Weg fahren, kommt man gar
nicht mehr vom Grundstück. Man sollte bedenken, dass das die Menschen, die an
der Strecke Stahnsdorfer Hof, Waldschänke, Schleusenbrücke bis Stolper Weg,
nervt. Der Stahnsdorfer Damm wird dann genauso genutzt werden, wenn die
Fahrzeuge von Stahnsdorf kommen. Das würde man dann jeden Morgen erleben, wenn
man über irgendeine Einfahrt oder Kreuzung rein oder raus möchte. Jeden Morgen
sehe ich am Kreisverkehr an der Waldschänke die Postautos, die mit der anderen
Sortieranlage zu tun haben.
Herr Dr. Nitzsche
Ich habe festgestellt, dass die Auswirkungen auf den durchschnittlichen
täglichen Verkehr und auch auf den durchschnittlichen Lärm nicht signifikant
sind. Sie haben aber nicht das Tagesprofil
und die Problematik, die sich an Kreuzungspunkten im Laufe der Spitzenzeiten
ergibt, untersucht. Haben Sie also nur den durchschnittlichen täglichen Verkehr
betrachtet und nicht das Tagesprofil?
Herr Schreiber,
Fa. LK Argus
Genau. Nach den Richtlinien betrachtet man den Tages- und den
Nachtzeitraum. In dieser Untersuchung haben wir keine
Leistungsfähigkeitsuntersuchungen von Knotenpunkten gemacht.
Herr Dr. Nitzsche
Genau das meinte ich. Dort ist es sicherlich jetzt schon kritisch und
könnte noch kritischer werden.
Herr Schreiber,
Fa. LK Argus
Das muss man, wenn die aktuellen Verkehrsdaten und Knotenstrompläne
vorliegen, noch betrachten.