Sitzung: 15.05.2014 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 040/14
1.
Die Gemeindevertretung beschließt für
das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen
Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2013 (BGBl. I S. 1548) ‑ BauGB –
den
Bebauungsplan KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“, bestehend aus
Teil A: Planzeichnung
(Maßstab im Original: 1 : 1.000) und
Teil B: Textliche
Festsetzungen (vgl.
Anlage 2)
als
Satzung.
2.
Die entsprechend dem Abwägungsergebnis
ergänzte Begründung wird gebilligt.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt,
diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen
Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und
Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen
· Abgrenzung Geltungsbereich
KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“
Bebauungsplan
KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“, bestehend aus
·
Planzeichnung
(Maßstab im Original 1 : 1.000 / Stand: 31.03.2014) mit Textlichen
Festsetzungen
·
Begründung
An der Aussprache zur
DS-Nr. 040/14 beteiligen sich:
Es findet keine Aussprache statt.
Abstimmung zur DS-Nr.
040/14:
Die DS-Nr. 040/14 wird mehrheitlich beschlossen.
10 Minuten
Pause 20:35 Uhr bis 20:45 Uhr