Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

1.    Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2013 (BGBl. I S. 1548) ‑ BauGB –
den Bebauungsplan KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“, bestehend aus
Teil A:          Planzeichnung (Maßstab im Original: 1 : 1.000) und
Teil B:           Textliche Festsetzungen (vgl. Anlage 2)

als Satzung.

2.    Die entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“

Bebauungsplan KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“, bestehend aus

·       Planzeichnung (Maßstab im Original 1 : 1.000 / Stand: 31.03.2014) mit Textlichen Festsetzungen

·       Begründung

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 040/14 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 040/14:

Die DS-Nr. 040/14 wird mehrheitlich beschlossen.

 

 

 

10 Minuten Pause 20:35 Uhr bis 20:45 Uhr