Sitzung: 15.05.2014 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 063/14
1. Für die Grundstücke im Bereich
der Trasse der zurzeit stillliegenden „Friedhofsbahn“ (Berlin-Wannsee–Stahnsdorf/Teltow)
sollen Bebauungspläne mit den Bezeichnungen
‑ KLM-BP-047-a „Friedhofsbahn Nord“ (Abgrenzung Geltungsbereich vgl. Anlage 1)
und
‑ KLM-BP-047-b „Friedhofsbahn östlich Dreilinden“ (Abgrenzung
Geltungsbereich vgl. Anlage 2)
aufgestellt werden. Die Aufstellungsbeschlüsse sind ortsüblich
bekanntzumachen.
2. Mit den Bebauungsplänen wird angestrebt,
die Grundstücke im Trassenbereich auf Dauer für die Wiederinbetriebnahme einer Eisenbahnverbindung
zwischen Bahnhof Berlin-Wannsee und Stahnsdorf/Südwestkirchhof sowie für deren mögliche
Verlängerung bis zum S-Bahnhof Teltow-Stadt (Ringschluss) zu sichern. Den
Zielstellungen des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow entsprechend, soll die
Fläche von Nutzungen und baulichen Anlagen freigehalten werden, die künftigen
Bahnbetriebszwecken grundsätzlich entgegenstehen.
Anlagen
·
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-047-a
·
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-047-b
·
Flächennutzungsplan
Kleinmachnow, Neubekanntmachung i. d. F. vom 27.09.2013, Auszug
nur zur Information:
·
Übersichtskarte Eisenbahntrassen in der Region
Teltow – Kleinmachnow – Stahnsdorf
Ø Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache
zur DS-Nr. 063/14 beteiligen sich:
Es findet keine Aussprache statt.
Abstimmung zur
DS-Nr. 063/14:
Die DS-Nr. 063/14 wird einstimmig beschlossen.