Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

1.    Für die Grundstücke im Bereich der Trasse der zurzeit stillliegenden „Friedhofsbahn“ (Berlin-Wannsee–Stahnsdorf/Teltow) sollen Bebauungspläne mit den Bezeichnungen
‑ KLM-BP-047-a „Friedhofsbahn Nord“ (Abgrenzung Geltungsbereich vgl. Anlage 1) und
‑ KLM-BP-047-b „Friedhofsbahn östlich Dreilinden“ (Abgrenzung Geltungsbereich vgl. Anlage 2)
aufgestellt werden.
Die Aufstellungsbeschlüsse sind ortsüblich bekanntzumachen.

2.    Mit den Bebauungsplänen wird angestrebt, die Grundstücke im Trassenbereich auf Dauer für die Wiederinbetriebnahme einer Eisenbahnverbindung zwischen Bahnhof Berlin-Wannsee und Stahnsdorf/Südwestkirchhof sowie für deren mögliche Verlängerung bis zum S-Bahnhof Teltow-Stadt (Ringschluss) zu sichern. Den Zielstellungen des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow entsprechend, soll die Fläche von Nutzungen und baulichen Anlagen freigehalten werden, die künftigen Bahnbetriebszwecken grundsätzlich entgegenstehen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-047-a

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-047-b

·       Flächennutzungsplan Kleinmachnow, Neubekanntmachung i. d. F. vom 27.09.2013, Auszug

nur zur Information:

·       Übersichtskarte Eisenbahntrassen in der Region Teltow – Kleinmachnow – Stahnsdorf

 

 

Ø       Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 063/14 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 063/14:

Die DS-Nr. 063/14 wird einstimmig beschlossen.