Herr Grubert begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 

Er erläutert, dass die in der GV-Sitzung vom 23.06.2014 praktizierte Verfahrensweise der Besetzung der Ausschussvorsitze nach dem Verfahren d’Hondt unzulässig war, da dies nicht mehr dem aktuellen Verfahren nach der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg entspricht. Ein entsprechendes Schreiben ist allen Gemeindevertretern am 16.07.2014 zugegangen.

 

In der heutigen Sitzung des WAK soll dieser Fehler behoben und der oder die Vorsitzende aus der Reihe der Ausschussmitglieder gewählt werden.