Sitzung: 25.11.2014 Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen mit Maßgabe
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 5
Vorlage: DS-Nr. 143/14
1. Die Gemeinde Kleinmachnow gewährt der KulturGenossenschaft Neue
Kammerspiele e.G., Karl-Marx-Str. 18, 14532 Kleinmachnow, für die Jahre 2015 und 2016 eine pauschale
Förderung in Höhe von jeweils 75.000 € zur
Aufrechterhaltung des Kulturbetriebes.
2. Die Unterstützung des Kulturbetriebes in den Neuen Kammerspielen durch
weitere Fördermittel der Gemeinde Kleinmachnow, insbesondere aus Mitteln der
Vereinsförderung, wird ausgeschlossen.
Frau Weger führt in die Drucksache ein und bittet um Zustimmung.
Seitens der Ausschussmitglieder werden Defizite bei der kaufmännischen Herangehensweise gesehen. Es werden Bedenken geäußert, die fehlenden Finanzmittel durch Fördergelder der Gemeinde Kleinmachnow auszugleichen. Es solle doch eher geprüft werden, ob hier beispielsweise mit der Erhöhung von Eintrittsgeldern für das Kino gegengesteuert werden kann.
Frau Schwarzkopf zu Protokoll:
Punkt 2 des Beschlusstextes soll wie folgt ergänzt werden: „…, insbesondere aus Mitteln der Vereinsförderung für 2015 und 2016, …“.
Diese Formulierung wird vom Einreicher übernommen.
Klärungsbedarf gibt es auch im Bezug auf die autonome Gewährung von Vergünstigungen für sozial schwächere Personen durch die KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG, im Zusammenhang mit einem kaufmännisch geführten Kulturunternehmen und einer gleichzeitig beantragten finanziellen Unterstützung durch die Gemeinde.
Weiter mangelt es an der Transparenz der Finanzlage der KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG.
Sollte es zu einer dauerhaften Förderung der KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG durch die Gemeinde Kleinmachnow kommen, müssten Möglichkeiten der Einflussnahme seitens der Gemeinde auf den Betrieb der KulturGenossenschaft gewährleistet werden.
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales fasst folgende Maßgabe:
Es wird eine neue
Ziffer 2 eingefügt:
„Die Gewährung der in
Ziffer 1 genannten pauschalen Förderung ist abhängig von der Vorlage einer
prüffähigen Darstellung des Wirtschaftsergebnisses 2014, eines
Wirtschaftsplanes für 2015 und 2016 und eines Investitionsplanes.“
Aus der bisherigen
Ziffer 2 wird Ziffer 3.
An der Frage- und Diskussionsrunde beteiligen sich Frau Schwarzkopf, Herr Hurnik, Herr Bültermann, Frau Dr. Bastians-Osthaus, Herr Templin, Frau Dettke, Herr Nauck, Herr Singer, Frau Bothmann, Herr Brinkhoff, Frau Hilker-Möll, Herr Binneboese und Herr Nieter.
Abstimmungsergebnis
zur Maßgabe:
8 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig
angenommen
Abstimmungsergebnis
zur Drucksache mit Maßgabe:
2 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 5 Enthaltungen – einstimmig
angenommen