Sitzung: 18.12.2014 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 176/14
Die
Gemeindevertretung beschließt, den § 10 „Redeordnung“ der Geschäftsordnung neu
zu fassen:
§ 10
(1)
Reden
darf, wer vom Vorsitzenden/der Vorsitzenden der Gemeindevertretung das Wort
erhalten hat. Wortmeldungen erfolgen durch Handaufheben. Jeder Redner/jede
Rednerin soll sich bei seinem/ihrem Redebeitrag erheben.
(2)
Der
Vorsitzende/die Vorsitzende erteilt das Wort nach der Reihenfolge der
Wortmeldungen soweit nicht mit Zustimmung des/der Redeberechtigten hiervon
abgewichen wird. Das Wort zur Geschäftsordnung ist jederzeit zu erteilen und
darf sich nur auf den in der Beratung befindlichen Tagesordnungspunkt beziehen.
Es darf dadurch kein Redner/keine Rednerin unterbrochen werden.
(3) Die
Redezeit beträgt maximal fünf Minuten. Dies gilt nicht für Haushaltsdebatten
und Berichterstattungen durch Ausschussvorsitzende.
(4)
Dem/der
Hauptverwaltungsbeamten ist auch außerhalb der Reihe der Wortmeldungen
jederzeit das Wort zu erteilen.
(5)
Persönliche
Erklärungen sind nach der Abstimmung zulässig. Sie sind kurz zu halten.
An
der Aussprache zur DS-Nr. 176/14 beteiligen sich:
Herr Baumgraß
Herr Burkardt
Herr Schramm
Herr Singer
Herr Liebrenz
Herr Templin
Frau Sahlmann
Abstimmung
zur DS-Nr. 176/14:
Die DS-Nr. 176/14 wird mehrheitlich beschlossen.