Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Die neu gefasste Straßenreinigungssatzung (Anlage A) wird beschlossen und soll zum 01.07.2015 in Kraft gesetzt werden.


Frau Sahlmann gibt eine kurze Einführung.

Herr Grubert erläutert die Beschlussvorlage und geht auf die vorgenommenen Änderungen, insbesondere auf das Verbot der maschinellen Reinigung auf unbefestigten Wegen ein.

 

Folgende Punkte wurden angesprochen/diskutiert:

 

  • Zu § 5 (5): Es sei keine gute Idee, den Schnee vom Bürgersteig in den Rinnstein zu kehren (wenn Schnee gefriert, könne das Wasser nicht mehr ablaufen; damals gab es die Regelung, den Schnee auf das eigene Grundstück zu bringen). Entsprechende Anpassung dann auch für § 8 Ziffer 9.
  • In § 4 Abs. 2 letzter Satz: … Schluppen sind jeweils bis zur Wegesmitte … zu reinigen. Wo sei hier die Wegesmitte? Ist sie in der Mitte der Schluppe oder in der Mitte des 60 cm breiten unbefestigten/befestigten Schluppenweges?
  • Zu § 2 Abs. (2) und § 8 Abs. (1) Ziffer 6.: redaktionelle Änderung des Begriffs  „winterwartet“
  • Zu § 8 Abs. (1) Ziffer 1.: „Laub von privaten Flächen auf öffentliche Flächen verbringt …“ Hier wird vorgeschlagen, das Wort „privaten“ durch „nicht öffentliche“ Flächen zu ersetzen.
  • Zu Anlage D2 – Maßgabe des Hauptausschusses: Nicht nur in den Schluppen gebe es die Problematik, sondern es gibt eine Art „Niemandsland“ zwischen zwei Grundstücken, und zwar der Bereich, wo eine Schluppe auf den Bürgersteig trifft. Hier fühle sich keiner zuständig, den Schnee zu entfernen. Selbst wenn die Schluppe nicht gereinigt werden müsse, bleibt dieser Bereich mit Schnee.
  • Handreinigung wird als problematisch angesehen (viele ältere Menschen, Zeitmangel, kein Geld für Firmenbeauftragung)
  • Straßenverzeichnis: Dies könne nicht auf Vollständigkeit geprüft werden, z. B. die Straße Schleusenweg – hier aufgeführt mit befestigt und mit Betonpflaster/Gehwegplatten – dies treffe nur auf eine Straßenseite zu und auf die andere Straßenseite nicht. Somit sei das Straßenverzeichnis mit Mängeln behaftet und vielleicht rechtmäßig anfechtbar.
  • Für die Sommerfeldsiedlung müsse eine entsprechende Lösung/Regelung gefunden werden.
  • Reinigung mit stehenden Walzen

 

Herr Grubert erläutert noch einmal, dass ein Wunsch der Gemeindevertretung schon immer gewesen sei, die unbefestigten Flächen nicht mehr maschinell reinigen zu lassen. Die angesprochenen Punkte werden seitens der Verwaltung geprüft und ggf. auch deutlicher formuliert.

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Herr Weis, Herr Gutheins, Herr Dr. Haase, Herr Herrmann, Herr Sahlmann, Herr Eggert, Frau Sahlmann


Abstimmungsergebnis:

5 Zustimmungen / 1 Ablehnung / 1 Enthaltung = mehrheitlich empfohlen ohne Maßgabe