Sitzung: 07.01.2015 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 049/14/2
Die neu gefasste
Straßenreinigungssatzung (Anlage A)
wird beschlossen und soll zum 01.07.2015 in Kraft gesetzt werden.
Frau Sahlmann gibt eine kurze Einführung.
Herr Grubert erläutert die Beschlussvorlage und geht auf die
vorgenommenen Änderungen, insbesondere auf das Verbot der maschinellen
Reinigung auf unbefestigten Wegen ein.
Folgende Punkte wurden angesprochen/diskutiert:
- Zu § 5 (5): Es sei keine gute Idee, den
Schnee vom Bürgersteig in den Rinnstein zu kehren (wenn Schnee gefriert,
könne das Wasser nicht mehr ablaufen; damals gab es die Regelung, den
Schnee auf das eigene Grundstück zu bringen). Entsprechende Anpassung dann
auch für § 8 Ziffer 9.
- In § 4 Abs. 2 letzter Satz: … Schluppen
sind jeweils bis zur Wegesmitte … zu reinigen. Wo sei hier die Wegesmitte?
Ist sie in der Mitte der Schluppe oder in der Mitte des 60 cm breiten
unbefestigten/befestigten Schluppenweges?
- Zu § 2 Abs. (2) und § 8 Abs. (1) Ziffer
6.: redaktionelle Änderung des Begriffs
„winterwartet“
- Zu § 8 Abs. (1) Ziffer 1.: „Laub von privaten
Flächen auf öffentliche Flächen verbringt …“ Hier wird vorgeschlagen, das
Wort „privaten“ durch „nicht öffentliche“ Flächen zu ersetzen.
- Zu Anlage D2 – Maßgabe des
Hauptausschusses: Nicht nur in den Schluppen gebe es die Problematik,
sondern es gibt eine Art „Niemandsland“ zwischen zwei Grundstücken, und
zwar der Bereich, wo eine Schluppe auf den Bürgersteig trifft. Hier fühle
sich keiner zuständig, den Schnee zu entfernen. Selbst wenn die Schluppe
nicht gereinigt werden müsse, bleibt dieser Bereich mit Schnee.
- Handreinigung wird als problematisch
angesehen (viele ältere Menschen, Zeitmangel, kein Geld für
Firmenbeauftragung)
- Straßenverzeichnis: Dies könne nicht auf
Vollständigkeit geprüft werden, z. B. die Straße Schleusenweg – hier
aufgeführt mit befestigt und mit Betonpflaster/Gehwegplatten – dies treffe
nur auf eine Straßenseite zu und auf die andere Straßenseite nicht. Somit
sei das Straßenverzeichnis mit Mängeln behaftet und vielleicht rechtmäßig
anfechtbar.
- Für die Sommerfeldsiedlung müsse eine
entsprechende Lösung/Regelung gefunden werden.
- Reinigung mit stehenden Walzen
Herr Grubert erläutert noch einmal, dass ein Wunsch der
Gemeindevertretung schon immer gewesen sei, die unbefestigten Flächen nicht
mehr maschinell reinigen zu lassen. Die angesprochenen Punkte werden seitens
der Verwaltung geprüft und ggf. auch deutlicher formuliert.
An der Diskussion beteiligten sich:
Herr Weis, Herr
Gutheins, Herr Dr. Haase, Herr Herrmann, Herr Sahlmann, Herr Eggert, Frau
Sahlmann
Abstimmungsergebnis:
5 Zustimmungen / 1 Ablehnung / 1 Enthaltung = mehrheitlich
empfohlen ohne Maßgabe