Es liegt eine fristgerecht eingereichte Einwendung von Herrn Heinze bezüglich Japanischer Zierkirschen vor.

Die Ausschussvorsitzende stellt fest, dass der Inhalt dieser Einwendung sowohl in der Niederschrift als auch in der Offenen Postenliste schriftlich festgehalten ist.

Die Niederschrift wird, wie vorliegend, festgestellt.