1.             Frau Sahlmann

1.1.         Bei den Arbeiten auf den Grünflächen wird durch den Bauhof wieder zunehmend mit Laubsaugern gearbeitet. Warum gönnt man der Vegetation nicht die Winterruhe? Warum wird überhaupt im Winter auf den Grünflächen gearbeitet und warum mit Laubbläsern, die das natürliche Gleichgewicht stören und laut sind?

1.2.         Perspektivisch geht es darum, dass wir auch in Kleinmachnow Unterkünfte für die Flüchtlinge, die in Zukunft auf uns zukommen werden, zur Verfügung stellen könnten. Ich bitte die Verwaltung zu recherchieren, welche Gebäude des Julius-Kühn-Institutes schon leerstehen bzw. in Zukunft leergezogen werden.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Zu 1.

Über die Arbeitsweise des Bauhofes ist im Werksausschuss schon öfters gesprochen worden. Zum Teil wird per Hand gearbeitet und zum Teil mit Laubbläsern. Das liegt unter anderem auch daran, dass eine Handreinigung für die gesamte Fläche Kleinmachnows durch die Mitarbeiter des Bauhofs nicht schaffbar ist. Ich halte diesen Mix für ausgewogen. Da die Witterung es zulässt, wird bereits mit den Arbeiten auf den Grünflächen begonnen.

 

 

Zu 2.

Die Mehrzahl der Gebäude im vorderen Teil gehört nicht der P & E. Laut Bebauungsplan handelt es sich dort auch um ein Gewerbegebiet. Das Julius-Kühn-Institut wird bis Ende 2016 noch kein Gebäude vollständig aufgeben. Stand von Anfang 2014 war, dass das Julius-Kühn-Institut die Gebäude noch zehn Jahre nutzen möchte. Ich hoffe, dass sich die Situation in der Welt ändern wird und 2016 nicht mehr so viele Flüchtlinge aufgenommen werden müssen, setze mich aber für deren Aufnahme ein. Probleme, die an mich herangetragen werden, werde ich mit der Gemeindevertretung versuchen zu lösen. Im Jahr 2015 werden in dieser Region gar keine Plätze für Flüchtlinge benötigt werden, so die Aussage des Landrates.

 

 

Beantwortung der Frage von Frau Sahlmann aus der Sitzung des Hauptausschusses am 19. Januar 2015 zu den Fällarbeiten auf dem Grundstück „Im Kamp 13“

Es handelt sich um das Grundstück „Im Kamp 13“ und dies ist ein Privatgrundstück. Laut B-Plan ist es als Waldgrundstück ausgewiesen und unterliegt dem Landeswaldgesetz des Landes Brandenburg. Es dürfen also waldpflegerische Maßnahmen, d. h. Baumfällung und Ausästungen usw. durchgeführt werden, ohne dass die Gemeindeverwaltung eine Genehmigung erteilt. Die erteilt die Forstbehörde. Es darf lediglich kein Kahlschlag erfolgen. Die ausführende Firma, welche vom Eigentümer beauftragt wurde, hat die Verwaltung vorab in Kenntnis gesetzt. Weiterhin sind die Maßnahmen im Winter auch aus Artenschutzgründen (Brutzeit) besser durchzuführen, obwohl es im LWaldG die Einschränkung der Fällzeit auf dem Winter nicht gibt.