Sitzung: 29.01.2015 Gemeindevertretung
1.
Frau Sahlmann
1.1.
Bei den Arbeiten auf den Grünflächen wird
durch den Bauhof wieder zunehmend mit Laubsaugern gearbeitet. Warum gönnt man
der Vegetation nicht die Winterruhe? Warum wird überhaupt im Winter auf den
Grünflächen gearbeitet und warum mit Laubbläsern, die das natürliche
Gleichgewicht stören und laut sind?
1.2.
Perspektivisch geht es darum, dass wir auch
in Kleinmachnow Unterkünfte für die Flüchtlinge, die in Zukunft auf uns
zukommen werden, zur Verfügung stellen könnten. Ich bitte die Verwaltung zu
recherchieren, welche Gebäude des Julius-Kühn-Institutes schon leerstehen bzw.
in Zukunft leergezogen werden.
Bürgermeister
Herr Grubert
Zu 1.
Über die Arbeitsweise des Bauhofes ist im Werksausschuss schon öfters
gesprochen worden. Zum Teil wird per Hand gearbeitet und zum Teil mit
Laubbläsern. Das liegt unter anderem auch daran, dass eine Handreinigung für
die gesamte Fläche Kleinmachnows durch die Mitarbeiter des Bauhofs nicht
schaffbar ist. Ich halte diesen Mix für ausgewogen. Da die Witterung es
zulässt, wird bereits mit den Arbeiten auf den Grünflächen begonnen.
Zu 2.
Die Mehrzahl der Gebäude im vorderen Teil gehört nicht der P & E.
Laut Bebauungsplan handelt es sich dort auch um ein Gewerbegebiet. Das
Julius-Kühn-Institut wird bis Ende 2016 noch kein Gebäude vollständig aufgeben.
Stand von Anfang 2014 war, dass das Julius-Kühn-Institut die Gebäude noch zehn
Jahre nutzen möchte. Ich hoffe, dass sich die Situation in der Welt ändern wird
und 2016 nicht mehr so viele Flüchtlinge aufgenommen werden müssen, setze mich
aber für deren Aufnahme ein. Probleme, die an mich herangetragen werden, werde
ich mit der Gemeindevertretung versuchen zu lösen. Im Jahr 2015 werden in
dieser Region gar keine Plätze für Flüchtlinge benötigt werden, so die Aussage
des Landrates.
Beantwortung der Frage von Frau
Sahlmann aus der Sitzung des Hauptausschusses am 19. Januar 2015 zu den
Fällarbeiten auf dem Grundstück „Im Kamp 13“
Es handelt sich um das Grundstück „Im Kamp 13“ und dies ist ein
Privatgrundstück. Laut B-Plan ist es als Waldgrundstück ausgewiesen und
unterliegt dem Landeswaldgesetz des Landes Brandenburg. Es dürfen also
waldpflegerische Maßnahmen, d. h. Baumfällung und Ausästungen usw. durchgeführt
werden, ohne dass die Gemeindeverwaltung eine Genehmigung erteilt. Die erteilt
die Forstbehörde. Es darf lediglich kein Kahlschlag erfolgen. Die ausführende
Firma, welche vom Eigentümer beauftragt wurde, hat die Verwaltung vorab in
Kenntnis gesetzt. Weiterhin sind die Maßnahmen im Winter auch aus
Artenschutzgründen (Brutzeit) besser durchzuführen, obwohl es im LWaldG die
Einschränkung der Fällzeit auf dem Winter nicht gibt.