Sitzung: 19.02.2015 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Nein: 4, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 001/15
Der Bürgermeister wird beauftragt, in allen künftigen Verfahren, mit denen ein Bebauungsplan neu aufgestellt oder geändert wird, stets auch die Zulässigkeit von Einfriedungen neu zu regeln und zu vereinfachen.
Dabei ist anzustreben, dass Einfriedungen künftig
- straßenseitig bis zur vorderen Baugrenze auf eine Höhe von 1,50 m und
- rückwärtig ab der vorderen Baugrenze auf eine Höhe von 2,00 m
beschränkt bleiben.
Die konkreten Höhen der Einfriedungen und ggf. sinnvolle weitere Inhalte der entsprechenden textlichen Festsetzung sind unter Berücksichtigung der städtebaulichen Situation im jeweiligen Bebauungsplangebiet auszugestalten.
Ø Erläuterungen zum Antrag durch Herrn Bültermann.
An der Aussprache zur DS-Nr. 001/15 beteiligen sich:
Herr Oeff
Geschäftsordnungsantrag der Fraktion BIK – Verweisung in die Ausschüsse
Bau und UVO
Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:
Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.
An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 001/15 beteiligen sich:
Herr Martens
Frau Dr. Kimpfel
Herr Templin
Frau Sahlmann
Frau Brammer
Herr Gutheins
Abstimmung zur DS-Nr. 001/15:
Die DS-Nr. 001/15 wird mehrheitlich beschlossen.