Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 4, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Der Bürgermeister wird beauftragt, in allen künftigen Verfahren, mit denen ein Bebauungsplan neu aufgestellt oder geändert wird, stets auch die Zulässigkeit von Einfriedungen neu zu regeln und zu vereinfachen.

 

Dabei ist anzustreben, dass Einfriedungen künftig

-          straßenseitig bis zur vorderen Baugrenze auf eine Höhe von 1,50 m und

-          rückwärtig ab der vorderen Baugrenze auf eine Höhe von 2,00 m

 

beschränkt bleiben.

 

Die konkreten Höhen der Einfriedungen und ggf. sinnvolle weitere Inhalte der entsprechenden textlichen Festsetzung sind unter Berücksichtigung der städtebaulichen Situation im jeweiligen Bebauungsplangebiet auszugestalten.

 

 

Ø  Erläuterungen zum Antrag durch Herrn Bültermann.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 001/15 beteiligen sich:

Herr Oeff

 

 

Geschäftsordnungsantrag der Fraktion BIK – Verweisung in die Ausschüsse Bau und UVO

 

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:

Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 001/15 beteiligen sich:

Herr Martens

Frau Dr. Kimpfel

Herr Templin

Frau Sahlmann

Frau Brammer

Herr Gutheins

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 001/15:

Die DS-Nr. 001/15 wird mehrheitlich beschlossen.