Sitzung: 25.08.2010 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Herr Dehne erläuterte, dass Plakatwerbung im öffentlichen Straßenland
eine Sondernutzung darstelle und genehmigungs- und gebührenpflichtig sei. Dies
könne man auch auf die Wahlwerbung ausdehnen, wenn man möchte. Aus unserer
Sondernutzungssatzung wurde es rausgenommen.
Der TOP ist erledigt und kommt nicht mehr auf die TO.
Frau Sahlmann zieht den Antrag DS-Nr. 262/09 zurück.
An der Diskussion beteiligten
sich: Herr Tauscher, Frau
Sahlmann