Herr Dehne erläuterte, dass Plakatwerbung im öffentlichen Straßenland eine Sondernutzung darstelle und genehmigungs- und gebührenpflichtig sei. Dies könne man auch auf die Wahlwerbung ausdehnen, wenn man möchte. Aus unserer Sondernutzungssatzung wurde es rausgenommen.

 

Der TOP ist erledigt und kommt nicht mehr auf die TO.

Frau Sahlmann zieht den Antrag DS-Nr. 262/09 zurück.

 

An der Diskussion beteiligten sich: Herr Tauscher, Frau Sahlmann