Sitzung: 04.03.2015 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Herr Grubert informiert über den in der letzten Woche gemeinsamen mit
der Stadt Teltow und dem Wasserstraßenneubauamt stattgefundenen Termin:
„1. Der Zustand der Rammrathbrücke sei
besorgniserregend. Der Betonfraß habe so weit in die Widerlager eingegriffen,
dass die Haltbarkeit/Lebensdauer der Brücke so stark eingeschränkt ist, dass
sie eine dringende! Sanierung benötigt. Das Wasserstraßenneubauamt habe die
Mittel für den Ersatzneubau der Brücke freibekommen. Kostengröße 3,5 Mio. bis 4
Mio. Euro. Die Brücke soll so hergestellt werden, in dem Umfang, wie die alte
Brücke ist. Das Wasserstraßenneubauamt sagt, die Stadt Teltow hat im Jahr 2011 einer
Vergrößerung/Erweiterung mit einer Kostenübernahme nicht zugestimmt. Das ist
richtig. Allerdings hat das Wasserstraßenneubauamt bisher immer verschwiegen,
dass das nach ihrer Auffassung die Änderung/Erweiterung der Brücke dann kein
Ersatzneubau mehr sei, sondern nach ihren Richtlinien und ihren Gesetzen bei
einer Brückenverbindung es dazu führt, dass die Trägerschaft wechselt, und dass
dann die Mehrkosten bei der Stadt Teltow hängen bleiben und zwar nach folgendem
System: Die Stadt Teltow bekäme eine Erstattung des Wertes der Brücke und
müsste die Gesamtkosten übernehmen. Bei der Berechnung des Wertes der Brücke
geht das Wasserstraßenneubauamt nach der Gesetzeslage aus, nicht von der
tatsächlichen Lebensdauer der Brücke (3 bis 5 Jahre), sondern von der fiktiven
Lebensdauer die die Brücke noch haben müsste (75 Jahre). Das würde dazu führen,
dass eine Änderung dergestalt eine Kostengröße von 2,5 Mio. Euro bis 3 Mio.
Euro für die Stadt Teltow hervorrufe, wenn sie die Brücke um einen Meter
verlängern würden, weil es dann kein Ersatzneubau wäre. Unter dieser
Voraussetzung hat die Stadt Teltow gesagt, das machen wir nicht.“
Die beiden Bürgermeister (Stadt Teltow und Kleinmachnow) beabsichtigen,
sich in dieser Angelegenheit noch an das Bundesverkehrsministerium zu wenden.
„2. Wenn die Bauzeit, die auf 18 Monate
eingeschätzt wird, folgt, gibt es überhaupt eine Behelfsbrücke für die Zeit?
Das Wasserstraßenneubauamt ist nach dem vorliegenden Gutachten der
Auffassung/rechtlichen Bewertung, dass es nicht erforderlich sei. Das
Wasserstraßenneubauamt hat nämlich die Feuerwehr der Stadt Teltow und den
Rettungsdienst nicht angehört; das wollen sie nachholen. Das
Wasserstraßenneubauamt sei der Auffassung, wir könnten ja von Berliner Seite
aus versorgt werden. Wir werden dem Wasserstraßenneubauamt klar machen, dass
das rechtlich und auch juristisch nicht geht, weil die Rettungszeiten sich
massiv erschweren werden. Der Behelfsbau würde 1,2 Mio. Euro kosten. Wenn kein
Ersatzneubau kommt, bekommt Havelbus für seine Mehrkosten eine
Entschädigungssumme von voraussichtlich 200.000,00 Euro. Das wäre bei einer
Behelfsbrücke z. B. einzusparen.
Ich denke, dass wir in den nächsten 14 Tagen ein Schreiben mit der Stellungnahme
des Landkreises und der Feuerwehr an das Wasserstraßenneubauamt und an das
Bundesverkehrsministerium aufsetzen werden. Wir sind auch bestrebt, dort einen
Termin zu bekommen.
Die Haushaltsmittel werden jetzt freigegeben; es muss eine
Brückenvereinbarung mit der Stadt Teltow getroffen werden, die alles regelt.
Erst wenn diese Brückenvereinbarung getroffen worden ist und die
Ausführungsplanung des Wasserstraßenneubauamtes losgeht, das bedeutet, von da
an vergeht noch ein Zeitraum von 20 Monaten, bevor die Baumaßnahme begonnen
werden kann (Ausschreibung, Vergabe usw.).
Die Aufteilung der Fahrbahnbreite (12,25 m) kann später anders erfolgen
(z. B. engere Bürgersteige, Fahrradfahren auf der Straße).“
Folgende Punkte
wurden angesprochen/diskutiert:
- Folgekosten
- Wechsel der Trägerschaft
- Rechtsstreit in Bezug auf die Ersatzbrücke
- Was passiert, wenn die Brücke für den LKW-Verkehr gesperrt werden
muss? Behelfsbrücke müsse dann für den LKW-Verkehr zugelassen sein.
- Der Weg über die Brücke/Ersatzbrücke sei ein wichtiger
Rettungsweg!
- Eine wichtige Buslinie (620) führe über die Brücke.
Herr Weis führt aus, dass der ADFC-Teltow und der ADFC-Kleinmachnow
dieselbe Auffassung haben, und zwar, dass die Benutzungspflicht auf den
Radwegen am Thomas-Müntzer-Damm/Warthestraße aufgehoben wird und dass dieser
Bereich eine Gehweg-Radfahrer-Freiregelung erfährt.
Herr Grubert sagt
zu, dass o. g. Schreiben an die Gemeindevertreter zu verteilen.
Alle Nachfragen
wurden beantwortet.
An der Diskussion beteiligten sich: Herr Schramm, Herr Bültermann, Herr Weis