Sitzung: 10.06.2015 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Frau Sahlmann führt aus, dass man sich mit diesem Thema schon seit 10
Jahren beschäftigt. Es sei ein immer wiederkehrendes Thema hier im
UVO-Ausschuss. Es betrifft die Grünflächen, u. a. auch die breiten Grünstreifen
zwischen Fahrbahn- und Gehweg, wie z. B. Stammbahn, Hohe Kiefer, Wendemarken,
Zehlendorfer Damm sowie das Parken in den Zufahrten, was bisher nicht bzw.
wenig geahndet wurde.
Herr Grubert erläutert das Grobkonzept: „Das Grobkonzept sieht vor,
eine verträgliche Lösung zwischen den Anwohnern, dem fließenden Fahrbahnverkehr
und dem Erhalt/Sicherung der Grünflächen zu bekommen. Wir stellen uns vor,
ausgehend von der Regelung, dass das Parken in der Grünfläche nicht gestattet
und in einer Satzung wie folgt zu regeln ist: Das Parken in der Grünanlage wird
im Moment abgestraft, das Parken auf der Zufahrt nicht. Es gibt die
Möglichkeit, zukünftig eine Genehmigung für eine Zufahrt zum Parken als
Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Dieses wird ähnlich eines Anwohnerausweises
festgeschrieben für ein bestimmtes Fahrzeug. Das ist anwohnergebunden und auch
zeitlich immer befristet. Sollte das Fahrzeug verkauft werden, kann der Ausweis
umgeschrieben werden. Das Ganze ist gebührenpflichtig. Die Fläche der Zufahrt
wird auf 3,50 m begrenzt und wird von uns eingefriedet. Diejenigen, die keinen
Anwohnerparkausweis haben, werden abgestraft. Somit wird ein einheitliches
Erscheinungsbild gewährleistet. Weiterhin werden Poller aufgestellt, um das
Parken auf den Grünflächen zu verhindern. Insgesamt handelt es sich um 350
Überfahrten. Nach der Sommerpause würde dann die Verwaltung einen Beschluss zur
Abstimmung einbringen. Die Übersicht der Grünflächen wird dem Protokoll
beigefügt (Anlage 3).“
Herr Tauscher und Herr Schramm begrüßen den Vorschlag und sprechen sich
für einen Schrifttext aus.
Alle Nachfragen wurden beantwortet.
An der Diskussion beteiligten
sich:
Herr Weis, Frau K. Heilmann, Herr Gutheins, Herr Tauscher, Herr
Sahlmann, Herr Affeldt