Sitzung: 15.04.2015 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: DS-Nr. 028/15
Präambel:
Mit dem Beitritt zum Klima-Bündnis
der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder e. V. in Jahr
2004 hat sich die Gemeinde Kleinmachnow zu konkreten Maßnahmen zur Reduzierung
der CO2-Emissionen verpflichtet.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt:
· Der FD-Klima legt dem UVO-Ausschuss alle zwei Jahre,
beginnend im 3. Quartal 2015, einen integrierten Energie- und CO2-Bericht
vor, vereinheitlicht damit das Monitoring und stellt diesen der
Öffentlichkeit zur Verfügung. Dieser Bericht wird gemäß den Empfehlungen des
Klimabündnisses auf der für diese Zwecke eingerichteten Software erstellt, um
einen qualitativen und nachhaltigen Schritt in der Berichterstattung zu
erreichen.
· Der FD-Klima erarbeitet auf Basis des aktuellen Datenbestandes
bis Ende 3. Quartal 2015 ein Maßnahmenprogramm, um die CO2-Reduktionsziele[1] zu erreichen.
Das Maßnahmenprogramm ergänzt das 2010 beschlossene integrierte
Klimaschutzprogramm und beinhaltet quantifizierte und evaluierbare Maßnahmen
sowie Zielaussagen zur weiteren Reduzierung der CO2-Emissionen der
Gemeinde Kleinmachnow. Es wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
erstellt.
· Der FD Klima erläutert dem UVO-Ausschuss halbjährlich,
beginnend im 3. Quartal 2015, den aktuellen Stand und die laufenden Maßnahmen
der Umsetzung des Klimaschutzprogrammes.
[1] Reduktionsziel Bundesregierung und EU: -40% bis 2020 (Basisjahr 1990); Reduktionsziel Klimabündnis: -50% bis 2030 (Basisjahr 1990)
[1] Reduktionsziel Bundesregierung und EU: -40% bis 2020 (Basisjahr 1990); Reduktionsziel Klimabündnis: -50% bis 2030 (Basisjahr 1990)
Frau Huckshold verteilt eine schriftliche Stellungnahme von Herrn
Piekarski vom 07.04.2015 zum Schreiben der Lokalen Agenda 21 AG Energie und
Klimaschutz Kleinmachnow zur Fachinformation BAU 004/14 zur Berechnung der
Treibhausgasemissionen. Herr Piekarski erläutert das Antwortschreiben.
Herr Liebrenz (einer
der Einreicher Fraktion B90/Grüne) erläutert den Antrag.
Folgende Punkte wurden angesprochen/diskutiert:
- kein weiteres Gutachten nötig
- über Stagnation muss berichtet werden
- mit diesem Antrag soll Transparenz
geschaffen werden
- dieser Antrag sollte möglichst ein
Antrag aller Fraktionen werden
- zu strenge Regelung, der Verwaltung
Daten vorzugeben, wann sie was machen soll
- Warum soll die Gemeinde Daten erheben,
wenn der Landkreis diese dann sowieso erhebt (z. B. Stromfragestellung)?
- Brauchen wir noch einen
Klimaschutzbeauftragten?
- konkrete Maßnahmen fehlen
- Förderrichtlinie zur Förderung von
kommunalen Klimaschutzprojekten im Rahmen der nationalen
Klimaschutzinitiative (Förderung bis zu 60 % der Investitionskosten
möglich), Anträge sind einzureichen vom 31.03.2015 bis 31.03.2016 (s. Anlage 4)
- Thema in die Klausurtagung aufnehmen
- Möglichkeit prüfen, externe
Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen
Vertagung des Antrages in die nächste Sitzung
(10.06.2015), (s. auch Ausführungen unter TOP 2).
An der Diskussion beteiligten sich:
Herr Gutheins, Herr
Liebrenz, Herr Dr. Haase, Frau Heilmann, Herr Eggert, Herr Weis, Herr Schramm